Hallo, ich hatte vor kurzem einen Artikel bei ebay versteigert. Dabei haben sie mit folgenden Trick gearbeitet: Käufer A bietet 13 Euro und gibt danach höchstgebot 81 Euro ein, danach gibt Käufer B 82 Euro ein weil er ja das Höchstgebot des anderen kennt und 5sek vor schluß zieht Käufer B wegen angeblich falschen Gebotsbetrag eingegeben zurück somit war das Angebot für andere mitbieter uninteressant und Käufer A ist wieder der höchstbietende und gewinnt mit 13 Euro und besteht natürlich auf seinen Artikel. Diese Masche ziehen sie bei jeden ihrer ertseigerten artikel durch. Ist so etwas Strafbar wenn es wie in diesen Fall schon mehrfach gemacht wurde und wie kann ich dagegen vorgehen? Und muss ich den Artikel versenden oder kann ich den Artikel verweigern und ihn sein Geld zurücküberweisen? Den Betrag hat er natürlich gleich überwiesen denn er will ja ein „braver“ ebayer sein.
Danke schon mal im vorraus
Hallo!
Das ist leider ein beliebter Trick bei ebay. Meist sind das Verkäufer, die auf diese Art billig Artikel ersteigern. Ich weiß nicht, ob es sich lohnt, das anzuzeigen. Ich würde es auf jeden Fall bei ebay melden. Warscheinlich wird nicht viel passieren, aber einen Versuch ist es Wert. Um was für eine Ware handelt es sich denn? Kann sie eventuell zerbrechen oder leicht kaputt gehen? Ich habe 4 Jahre bei Ebay verkauft und wegen solcher und anderer Betrügerreien aufgehört. Wenn ich jetzt mal was habe, gehe ich zu: www.hood.de Ist nicht soviel besucht, wie ebay, dafür aber komplett kostenlos.
lg Daggi
Hallo, ich hatte vor kurzem einen Artikel bei ebay
versteigert. Dabei haben sie mit folgenden Trick
gearbeitet:
Käufer A bietet 13 Euro und gibt danach höchstgebot 81
Euro
ein, danach gibt Käufer B 82 Euro ein weil er ja das
Höchstgebot des anderen kennt und 5sek vor schluß
zieht Käufer
B wegen angeblich falschen Gebotsbetrag eingegeben
zurück
somit war das Angebot für andere mitbieter
uninteressant und
Käufer A ist wieder der höchstbietende und gewinnt mit
13 Euro
und besteht natürlich auf seinen Artikel. Diese Masche
ziehen
sie bei jeden ihrer ertseigerten artikel durch. Ist so
etwas
Strafbar wenn es wie in diesen Fall schon mehrfach
gemacht
wurde und wie kann ich dagegen vorgehen? Und muss ich
den
Artikel versenden oder kann ich den Artikel verweigern
und ihn
sein Geld zurücküberweisen? Den Betrag hat er
natürlich gleich
überwiesen denn er will ja ein „braver“ ebayer sein.
Danke schon mal im vorraus
Ziemlich fiese Nummer. Ich kann Dir aber leider nicht
sagen ob das „rechtens“ ist. Glaube aber nicht, da
Gebote bei eBay „verbindlich“ sind.
Hallo!
Rechtliche Fragen kann ich leider nicht beantworten. Wende dich an Ebay und lege denen, wenn das schon öfter vorgekommen ist, die Belege vor.
Verboten ist dies laut den Ebay AGBs allemal, man muss es aber beweisen können.
Es gibt Anwälte, die auf´s Internetrecht spezialisiert sind.
Gruß Geldbote
Hallo razor,
ich würde bei ebay nachfragen, ob die diese Bieter nicht mal näher unter die Lupe nehmen können. Etwas anderes kann ich nicht raten, denn mir ist das bislang nicht passiert und somit habe ich da keine Erfahrung, was man dagegen unternehmen kann.
Tut mir leid.
Mit freundlichen Grüßen
und ein schönes Wochenende!
anno1492
Moin!
Ich habe diese Erfahrung zwar noch nicht gemacht, und kenne auch nicht genau die rechtlichen Grundlagen,
aber wenn ich meinen gesunden Menschenverstand benutze, würde ich sagen du solltest folgendes tun:
-
Diese Personen sofort bei eBay melden (z. B. „Unstimmigkeit melden“ etc.)
-
Dem „Bieter“ (den Bietern) eine freundliche eMail schreiben und genau das vorgeschlagene tun: Kohle zurück überweisen und Ware nicht verschicken;
sie werden dich wohl kaum darauf verklagen, die Ware zum ergaunerten Spottpreis herauszugeben, denn ihr Geld haben sie ja wieder bekommen… -
Einen Eintrag ins eBay Forum / Community stellen, damit andere gewarnt sind
-
Man kann die Ware -denke ich- später ruhig wieder einstellen
(ggf. nach Klärung -> Punkt 5),
und ggf. einen entsprechenden Text dazu schreiben, warum die Ware „ersteigert“ und „verkauft“ wurde, aber trotzdem wieder angeboten wird
(Ich hatte mal einen Fall, wo jemand mein altes Handy für ca. 40 Euro ersteigert hatte, aber auch nach 2 Wochen noch nicht bezahlt hatte, geschweige denn sich irgendwie gemeldet - also habe ich das Ding wieder eingestellt, einen entsprechenden Text dazu geschrieben, und später an einen ehrlichen Käufer
versteigert, der nicht mal mehr deswegen nachgefragt hat, sondern sich auf meine bisher zu 100% positiven Bewertungen verlassen hat) -
Du könntest dich mit dem Verbraucherschutz in Verbindung setzen, für unter 20 Euro bekommst du da eine persönliche Beratung von Fachanwälten vor Ort und kennst dann die genaue Rechtslage und deine Rechte & Pflichten & Möglichkeiten als Verkäufer
(ich hab’s damals in einer anderen Angelegenheit so gemacht, und bin sauber und ohne Verluste aus der Geschichte raus gekommen, da rechtlich astrein von meiner Seite abgewickelt)
Ich hoffe, die Tipps helfen dir wenigstens ein wenig weiter…
Gruß,
Jörn Köhler
…siehe auch meine Antwort unten…
Du könntest natürlich, um sowas zu vermeiden, bei Artikeln, wo du einen bestimmten Preis erzielen willst, nur mit „Mindestgebot“ oder „SofortKauf“ arbeiten, dann müssen die Interessenten ja „nach deinen Regeln Spielen“ …
Gruß,
Jörn