Hallo, ich hatte vor kurzem einen Artikel bei ebay versteigert. Dabei
wurde mit folgenden Trick gearbeitet: Käufer A bietet 13 Euro und
gibt danach höchstgebot 81 Euro ein, danach gibt Käufer B 82 Euro ein
weil er ja das Höchstgebot des anderen kennt und 5sek vor schluß
zieht Käufer B wegen angeblich falschen Gebotsbetrag eingegeben
zurück somit war das Angebot für andere Mitbieter uninteressant und
Käufer A ist wieder der höchstbietende und gewinnt mit 13 Euro und
besteht natürlich auf seinen Artikel. Diese Masche ziehen sie bei
jeden ihrer ertsteigerten Artikel durch. Ist so etwas Strafbar wenn
es wie in diesen Fall schon mehrfach gemacht wurde und wie kann ich
dagegen vorgehen? Und muss ich den Artikel versenden oder kann ich
den Artikel verweigern und ihn sein Geld zurücküberweisen? Den Betrag
hat er natürlich gleich überwiesen denn er will ja ein „braver“
ebayer sein.
Danke schon mal im vorraus
kein Kaufvertrag
Hallo,
Käufer A ist wieder der höchstbietende und gewinnt mit 13 Euro
und
besteht natürlich auf seinen Artikel.
Zitat:
Nach einer berechtigten Gebotsrücknahme kommt zwischen dem Mitglied, das nach Ablauf der Auktion aufgrund der Gebotsrücknahme wieder Höchstbietender ist und dem Anbieter kein Vertrag zustande. Anbieter und Höchstbietender können sich einigen, dass ein Vertrag zustande kommt.
Ebay-AGB, §10, 1 (http://pages.ebay.de/help/policies/user-agreement.ht…)
Diese Masche ziehen sie
bei
jeden ihrer ertsteigerten Artikel durch. Ist so etwas Strafbar
wenn
es wie in diesen Fall schon mehrfach gemacht wurde und wie
kann ich
dagegen vorgehen?
Eine Anzeige wegen (versuchtem) Betrugs wäre denkbar, die kannst du kostenlos bei der Polizei machen. Ob dabei etwas rauskommt weiß ich natürlich nicht.
Gruß
Sue
Stimmt so nicht
Hallo,
Zitat:
Nach einer berechtigten Gebotsrücknahme kommt zwischen dem
Mitglied, das nach Ablauf der Auktion aufgrund der
Gebotsrücknahme wieder Höchstbietender ist und dem Anbieter
kein Vertrag zustande. Anbieter und Höchstbietender können
sich einigen, dass ein Vertrag zustande kommt.
Ebay-AGB, §10, 1
(http://pages.ebay.de/help/policies/user-agreement.ht…)
Dies bezieht sich auf eine Gebotsrücknahme nach Ablauf. Hier geht es aber um eine vor Ablauf:
Zitat:
5sek vor schluß zieht Käufer B wegen angeblich falschen Gebotsbetrag eingegeben zurück
Gruß
Falke
Hallo,
Dies bezieht sich auf eine Gebotsrücknahme nach Ablauf.
Wo liest du das?
Es geht nur darum wer nach Ablauf Höchstbietender ist, ich kann da
nirgends lesen das es eine Bedingung gibt wann das Gebot zurückgenommen
wurde.
Gruß
Stefan
Hallo,
Zitat:
Nach einer berechtigten Gebotsrücknahme kommt zwischen dem
Mitglied, das nach Ablauf der Auktion aufgrund der
Gebotsrücknahme wieder Höchstbietender ist und dem Anbieter
kein Vertrag zustande. Anbieter und Höchstbietender können
sich einigen, dass ein Vertrag zustande kommt.
Ebay-AGB, §10, 1
(http://pages.ebay.de/help/policies/user-agreement.ht…)Dies bezieht sich auf eine Gebotsrücknahme nach Ablauf.
kann man nach Ablauf Gebote überhaupt noch zurücknehmen? Welchen Sinn würde das machen? Wurde man überboten ist das Gebot bedeutungslos und hat man die Auktion gewonnen hat man einen Kaufvertrag. Dass man den uU widerrufen kann hat aber nichts mit den abgegebenen Geboten zu tun.
Hier
geht es aber um eine vor Ablauf:
Ja, wann auch sonst?
Ich finde, die von mir zitierte Passage sagt recht eindeutig aus, dass in diesem Fall kein Kaufvertrag zustande kommt. Etwas früher im gleichen § steht auch noch:
Das Gebot erlischt, wenn ein anderer Bieter während der Angebotsdauer ein höheres Gebot abgibt.
Wenn das Gebot erloschen ist kann es nicht hinterher plötzlich wieder gültig sein. So ist auch ein Überbotener nicht mehr an das Gebot gebunden, wenn er am Ende der Auktion (durch Gebotsrücknahmen) wieder Höchstbietender ist.
Gruß
Sue
Hallo,
Dies bezieht sich auf eine Gebotsrücknahme nach Ablauf.
kann man nach Ablauf Gebote überhaupt noch zurücknehmen?
Welchen Sinn würde das machen? Wurde man überboten ist das
Gebot bedeutungslos und hat man die Auktion gewonnen hat man
einen Kaufvertrag. Dass man den uU widerrufen kann hat aber
nichts mit den abgegebenen Geboten zu tun.
Der von dir(!) kopierte Passus bezieht sich auf Gebotsrücknahmen nach Ablauf der Auktion und ist damit irrelevant.
Hier geht es aber um eine vor Ablauf:
Ja, wann auch sonst?
Warum zitierst du dann aus Passagen, die sich auf eine Gebotsstreichung NACH Ablauf berufen??
Ich finde, die von mir zitierte Passage sagt recht eindeutig
aus, dass in diesem Fall kein Kaufvertrag zustande kommt.
Etwas früher im gleichen § steht auch noch
Hast du mal die Headlines der Passage gelesen??
„§10 Auktion, Auktion mit Sofort-Kaufen-Option, Multiauktion und Angebot an unterlegene Bieter“
Hier geht es aber um den Fall, dass jemand 5 sec. vor Ende sein Gebot widerruft.
Gruß
Falke
Hallo,
Dies bezieht sich auf eine Gebotsrücknahme nach Ablauf.
Wo liest du das?
An dem Wörtchen „nach“ im zitierten §10.1:
" Nach einer berechtigten Gebotsrücknahme kommt zwischen dem Mitglied, das nach Ablauf der Auktion aufgrund der Gebotsrücknahme wieder Höchstbietender ist und dem Anbieter kein Vertrag zustande. Anbieter und Höchstbietender können sich einigen, dass ein Vertrag zustande kommt. "
Gruß
Falke
Dies bezieht sich auf eine Gebotsrücknahme nach Ablauf.
Wo liest du das?
An dem Wörtchen „nach“ im zitierten §10.1:
" Nach einer berechtigten Gebotsrücknahme kommt zwischen
dem Mitglied, das nach Ablauf der Auktion aufgrund der
Gebotsrücknahme wieder Höchstbietender ist und dem Anbieter
kein Vertrag zustande. Anbieter und Höchstbietender können
sich einigen, dass ein Vertrag zustande kommt. "
Nein. Die Regelung besagt schlicht und einfach, dass am Ende einer Auktion, in deren Verlauf ein Gebot zurückgenommen worden ist, abweichend von der Grundregel ausnahmsweise kein Vertrag mit dem dann Höchstbietenden zustande kommt, wenn dieser Höchstbietende seinen „Sieg“ der Gebotsrücknahme zu verdanken hat.
Dass sich die Regelung nicht auf den Fall bezieht, dass die Rücknahme selbst nach Auktionsende stattfindet, ergibt sich im übrigen schon daraus, dass es nach Auktionsende keine weiteren Bieter mehr gibt, die aufrücken könnten. Mit Auktionsende ist nämlich ein Kaufvertrag mit dem Höchstbietenden zustande gekommen und sind die übrigen - nicht erfolgreichen - Gebote endgültig erloschen.
Kurz gesagt: Sue hat Recht.
Hallo,
Dies bezieht sich auf eine Gebotsrücknahme nach Ablauf.
kann man nach Ablauf Gebote überhaupt noch zurücknehmen?
Welchen Sinn würde das machen? Wurde man überboten ist das
Gebot bedeutungslos und hat man die Auktion gewonnen hat man
einen Kaufvertrag. Dass man den uU widerrufen kann hat aber
nichts mit den abgegebenen Geboten zu tun.Der von dir(!) kopierte Passus bezieht sich auf
Gebotsrücknahmen nach Ablauf der Auktion und ist damit
irrelevant.
nochmal: welchen Sinn sollte eine Gebotsrücknahme nach Ablauf einer Auktion machen?
Hier geht es aber um eine vor Ablauf:
Ja, wann auch sonst?
Warum zitierst du dann aus Passagen, die sich auf eine
Gebotsstreichung NACH Ablauf berufen??
Das „nach Ablauf der Auktion“ bezieht sich darauf, wer zu diesem Zeitpunkt Höchstbietender ist, es geht nicht um den Zeitpunkt der Gebotsstreichung.
Es kommt kein Vertrag zwischen dem Verkäufer und dem Überbotenen, der aufgrund Gebotsrücknahmen wieder Höchstbietender ist, zustande.
Ich finde, die von mir zitierte Passage sagt recht eindeutig
aus, dass in diesem Fall kein Kaufvertrag zustande kommt.
Etwas früher im gleichen § steht auch nochHast du mal die Headlines der Passage gelesen??
„§10 Auktion, Auktion mit Sofort-Kaufen-Option, Multiauktion
und Angebot an unterlegene Bieter“
Was willst du mir damit sagen?
Wenn du der Meinung bist, dass ich so falsch liege: wie wäre es denn dann mal mit der korrekten Antwort von dir?
Hier geht es aber um den Fall, dass jemand 5 sec. vor Ende
sein Gebot widerruft.
Das brauchst du nicht immer wieder betonen, ich bin hier nicht derjenige, der etwas falsch versteht.
Gruß
Sue
Hallo,
Diese Masche ziehen sie bei jeden ihrer ertsteigerten Artikel durch.
wie kann ich dagegen vorgehen?
Beide Bieter für Deine Auktionen sperren. Dann verhinderst Du sowas zumindest in Zukunft.
Gruß
Anna
Da kann man was wirkungsvolles, zwar von Ebay nicht gestattetes, machen:
Mit einem Zweitaccount auf die eigenen Waren bieten. Ich kenne jemanden,
der ab und an relativ teure Elektroartikel bei Ebay verkauft (ist so ein
Technikfreak, braucht immer das Neueste). Wenn er bei seinen Geboten
so komische „Preissprünge“ entdeckt dann bietet er immer in letzter
Sekunde (bzw lässt bieten) ein paar Euro weniger als das aktuelle
Gebot.
2 mal hat er so Waren über dem Neupreis verkauft.
Nunja, kann man machen, ist imho auch kein Betrug …
Gruss