Ebay-Account einer Verstorbenen nutzen?

Darf ein Kind(volljährig) den ebay-Account seines verstorbenen Elterteils weiternutzen(noch vor Testamentsverkündung),wenn es u.a. auch mit PayPal zahlt,was ja unweigerlich mit dem Konto des Verstorbenen verknüpft ist?

Hallo, ich weiß es nicht aber an und für sich sind bei dem Ebay Account
die Kontodaten und die Adresse hinterlegt. Also kann man von ausgehen
das, der Account nur für die dort registrierte Person bestimmt ist. Was PayPal betrifft. Man wird zwar dort weitergeleitet bei Bezahlungen aber man hat dort einen separaten Account der nichts mit Ebay zu tun hat bei PayPal Bezahlung muss man ja auch ein extra Kennwort zur Bestätigung eingeben. . hoffe ich konnte helfen. Mfg

Ein Blick in die AGBs hilft da sicherich auch schon weiter. Ansonsten würde ich das verneinen. Das ist - streng genommen - Identitätsdiebstahl und womöglich Betrug, da der Käufer mit jemandem einen Vertrag eingeht (Kaufvertrag), der tot ist, was nicht geht. Was ist dann mit Reklamationen etc.? Es ist wohl kein grosser Aufwand, für sich selber einen Account zu erstellen.

ja,die(fiktive)person hat einen eigenen account,ist auch eher an der bezahlmethode mit "fremden"geld interessiert.der zweite(der verstorbenen person) account wird auch zum künstlichen hochbieten der eigenen sachen benutzt,daher weiß ebay wohl noch nichts vom tod des mitglieds…

Hallo,

es kommt darauf an, ob und wenn ja, welche Konto-Vollmacht (bei der Bank bzw. bei PayPal) das „Kind“ hat.

Ohne Konto-Vollmacht ist es rechtlich nicht erlaubt Zahlungen vor der Testamentsvollstreckung zu tätigen. Auch die Nutzung des ebay-Account kann bei der
gerichtlichen Kontoprüfung Ärger verursachen. Vorallem wenn das „Kind“ nicht Alleinerbe ist.

Mein Tipp aus eigener Erfahrung: Vor der Testamentsvollstreckung keinerlei Zahlungen tätigen (egal ob Miete, Strom, Wasser usw) und keinerlei Bestellungen, die der Verstorbene noch aufgegeben hat annehmen …

LG
R.M.

Ein Blick in die AGBs hilft da sicherich auch schon weiter.
Ansonsten würde ich das verneinen. Das ist - streng genommen -
Identitätsdiebstahl

Und das ist was? Ein Straftatbestand?

und womöglich Betrug, da der Käufer mit
jemandem einen Vertrag eingeht (Kaufvertrag), der tot ist, was
nicht geht.

Und wo genau wird da der Betrug verwirklicht oder versucht?

Auszug aus WIKIPEDIA :
Insbesondere im E-Commerce, beispielsweise beim Durchführen von Transaktionen über das Internet-Auktionshaus eBay, das bisher keine rechtsverbindliche Identitätsfeststellung durchführt, kann Identitätsdiebstahl erhebliche Auswirkungen auf die Geschäftspartner haben. Nach den Urteilen des Oberlandesgericht Köln vom 6. September 2002[1] und des Amtsgerichts Erfurt vom 14. September 2001[2] muss bei Vertragsabschlüssen im Internet der Verkäufer beweisen, dass der Käufer identisch mit dem angeblichen Account-Inhaber ist. Geschädigte durch Identitätsdiebstahl wehren sich nach Bekanntwerden der Straftat am effektivsten durch eine Strafanzeige (auch gegen Unbekannt) bei einer Polizeidienststelle.
ALSO: so ganz ohne ist das wohl nicht… wenn ich das richtig versetehe…