Person A hat weil er gut mit Person B befreundet war diesem seine Ebaydaten zur Verfügung gestellt. Person B hat nun diese benutzt um Diebesgut darüber zu veräußern (Gegenstände im Wert von mehreren 10000€). Alles durch die Polizei aufgenommen. Verfahren läuft. Es wurde mittlerweile Anklage erhoben. Anklage läuft auf Beihilfe zur Hehlerei.
Was kann Person A als maximales, was als minimales Strafmaß erhalten ?
warum hat B bei ebay sich selber nicht registrieren lassen, ist doch kostenlos; diese Fragen werden auch von der Polizei gestellt werden.
Im günstigsten Fall keine Anklageerhebung bzw. Beihilfe zur Hehlerei.