Ebay-Account wurde für Diebesgut benutzt

Hallo,

Person A hat weil er gut mit Person B befreundet war diesem seine Ebaydaten zur Verfügung gestellt. Person B hat nun diese benutzt um Diebesgut darüber zu veräußern (Gegenstände im Wert von mehreren 10000€). Alles durch die Polizei aufgenommen. Verfahren läuft. Es wurde mittlerweile Anklage erhoben. Anklage läuft auf Beihilfe zur Hehlerei.
Was kann Person A als maximales, was als minimales Strafmaß erhalten ?

Gruß Gawen

Hallo,

warum hat B bei ebay sich selber nicht registrieren lassen, ist doch kostenlos; diese Fragen werden auch von der Polizei gestellt werden.
Im günstigsten Fall keine Anklageerhebung bzw. Beihilfe zur Hehlerei.

lG

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Hallo,

warum hat B bei ebay sich selber nicht registrieren lassen,

Wer sagt denn überhaupt, dass B tasächlich nicht registriert war? Aber Diebesgut verkauft sich halt angenehmer über einen anderen Namen.

Hallo Xenia1956,

Im günstigsten Fall keine Anklageerhebung bzw. Beihilfe zur Hehlerei

kann es sein dass du den Beitrag nicht komplett gelesen hast? In dem Beitrag wurde unter anderem auch geschrieben:

Es wurde mittlerweile Anklage erhoben. Anklage läuft auf Beihilfe zur Hehlerei

Die Frage lautete:

Was kann Person A als maximales, was als minimales Strafmaß erhalten ?

Gruß
N.N