Ebay Account wurde gesperrt, weil man den Personalausweis in Kopie nicht zu ebay senden will

Wie kann man, wenn man von ebay gesperrt wird, weil man seinen Personalausweis aufgrund einer Stichprobe, nicht in Kopie zu ebay sendet will, die Einzugsermächtigung für das eigene Bankkonto entziehen?

Hallo!

Das nennt sich Brief und Postweg!

Gruß
Falke

Bei eBay anrufen und bescheid sagen, dass man das nicht mehr will oder nach der nächsten Abbuchung einfach von der Bank zurückbuchen lassen; damit wäre die Einzugsermächtigung automatisch entzogen.

Hast Du die Frage gelesen?

Hast Du die Frage gelesen?

Ja. Warum? Nenne mir den Fehler!

Die Antwort lautet 42!

…hätte wahrscheinlich besser zur Frage gepasst.

Bei eBay anrufen und bescheid sagen, dass man das nicht mehr
will oder nach der nächsten Abbuchung einfach von der Bank
zurückbuchen lassen; damit wäre die Einzugsermächtigung
automatisch entzogen.

Nein, wäre sie nicht und ist sie auch nicht.

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Die Antwort lautet 42!

…hätte wahrscheinlich besser zur Frage gepasst.

Hi,

ich stehe da jetzt irgendwie auch auf dem Schlauch?

Was ist denn verkehrt daran, wenn man Ebay auf dem Postweg die Einzugsermächtigung entzieht?

Gruß
Tina

Die Antwort lautet 42!
…hätte wahrscheinlich besser zur Frage gepasst.

Und warum? Hast du auch eine vernünftige Antwort oder laberst du nur ohne Inhalt herum?

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Falsch
Hallo!

oder nach der nächsten Abbuchung einfach von der Bank
zurückbuchen lassen; damit wäre die Einzugsermächtigung
automatisch entzogen.

Wie kommst du auf solch falschen Hinweise???

Gruß
Falke

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Er antwortete auf dei Frage „Wie man eine Einzugsermächtigung kündigt“, dass sich das Brief- und Postweg nennen würde. Passt sinngemäß irgendwie nicht ganz zusammen…

Falls er meint, dass man den Postweg „einschlagen“ sollte, wäre das zu umständlich, da man das Geld, falls ein Anruf ignoriert würde, einfach zurückbuchen lassen könnte!

Gruß _unplugged

Er antwortete auf dei Frage „Wie man eine Einzugsermächtigung
kündigt“, dass sich das Brief- und Postweg nennen würde. Passt
sinngemäß irgendwie nicht ganz zusammen…

Wenn man 1 + 1 zusammenzählt, schon. Dies ist aber manchmal schwer.

Falls er meint, dass man den Postweg „einschlagen“ sollte,
wäre das zu umständlich, da man das Geld, falls ein Anruf
ignoriert würde, einfach zurückbuchen lassen könnte!

Gerade bei eBay ist eine Kündigung der Einzugsermächtigung auf dem postalsichen Weg sicherlich sinnvoller als ein Anruf im Callcenter. Und eine Rückbuchung bedingt keine Kündigung einer Einzugsermächtung.

Er antwortete auf dei Frage „Wie man eine Einzugsermächtigung
kündigt“, dass sich das Brief- und Postweg nennen würde. Passt
sinngemäß irgendwie nicht ganz zusammen…

Hi,

nein. Er antwortet auf die Frage, daß man das per Brief und Post machen kann.

Falls er meint, dass man den Postweg „einschlagen“ sollte,
wäre das zu umständlich, da man das Geld, falls ein Anruf
ignoriert würde, einfach zurückbuchen lassen könnte!

Schlechte Idee. Warum das nicht funktioniert wurde Dir ja schon erklärt.

Gruß
Tina

Ok, damit hast du wohl recht!

Allerdings ist es wohl so, dass die meisten „einziehenden Firmen“ nach etwa zwei Versuchen aufgeben und ggf. um eine neue Einzugsermächtigung bitten.

Ansonsten: Anruf genügt

Weil: Es handelt sich im Falle des TE nur um eine Einzugsermächtigung. Bei einem Abbuchungsauftrag oder SEPA-Lastschriftverfahren geht das Ganze nur schriftlich! Bei einer normalen Einzugsermächtigung bedarf es auch keiner Unterschrift; sie kann somit auch telefonisch erteilt werden.

Gruß _unplugged

Ok, damit hast du wohl recht!

Allerdings ist es wohl so, dass die meisten „einziehenden
Firmen“ nach etwa zwei Versuchen aufgeben und ggf. um eine
neue Einzugsermächtigung bitten.

Das mag in einzelnen Unternehmen gelebte Praxis sein, aber das hat nichts damit zu tun, daß die Einzugsermächtigung Autorisierung hinfällig ist, nur weil man eine LS zurückgibt.

Weil: Es handelt sich im Falle des TE nur um eine
Einzugsermächtigung. Bei einem Abbuchungsauftrag oder
SEPA-Lastschriftverfahren

Vielleicht informierst Du Dich besser mal über die aktuellen Entwicklungen, bevor Du hier weiter Ratschläge erteilst. Den Abbuchungsauftrag gibt es schon über ein Jahr nicht mehr und die Einzugsermächtigung gibt es nur noch beim ELV und wird in etwa einem Jahr ganz abgeschafft.

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der nach der nächsten Abbuchung einfach von der Bank
zurückbuchen lassen;

dass eine zurückgebuchte abbuchung kosten verursacht, die der zurückbucher zu tragen hat, interessiert dich nicht im mindesten, richtig?

hast du noch mehr so tolle tips auf lager?

Hallo,
eine Gegenfrage: was bucht Ebay denn ab, wenn der Account gesperrt ist? Die erheben doch Gebühren fürs Einstellen (was man nicht kann) und Provision fürs Verkaufen (was man nicht kann).

Gruß vom
Schnabel

Hallo Schnabel,
ja genau das buchen sie ab.Ich hab nun keinen Zugriff mehr auf die Einzelheiten in der Rechnung. Und das kann ja nicht zulässig sein!
Lieben Gruß
Arndt08150

PS. Ich hab meine Verbindlichkeiten noch mal selbst ausgerechnet und werde mein Kto. noch mehr überprüfen. Aber mein Vertrauen gegenüber ebay ist natürlich nicht mehr gegeben.