Hallo
Beim beantragen von Leistungen zum Lebensunterhalt muß man auch Kontoauszüge vorlegen. Auf diesen Kontoauszügen sind ja auch „Einnahmen“ von Ebay-Verkaufen vermerkt.
Nun könnte es ja sein, daß das Jobcenter den Anlagebogen EKS -Einkommen aus Selbständigkeit usw.- verschickt mit der Bitte um ausgefüllte Rückgabe.
Warum machen die das eigentlich ? Halten die diese Person für einen Selbstständige/n nur weil verkauft wird, was überflüssig ist ?
Diese Person betrachtet sich ja nicht als Gewertetreibenden, denn da müßte doch Gewinnabsicht im Vordergrund stehen, oder irre ich mich da?
Zumal in den letzten 3 Monaten nur „Einnahmen“ von ca, 210€ erfolgten, wovon die Versandkosten ja noch abgerechnet werden müßen.
schön einmal ein Danke an alle Besserauskenner
MOD: Titel such- und archivtauglich gemacht