Hallo!
Durch einen im Bekanntenkreis miterlebten Fall, stelle ich mir folgende Frage: Berechtigt eine falsche Angabe des Neupreise (oder UVP) bei einer eBay-Auktion zum Rücktritt vom Kauf?
Beispiel:
-Verkäufer stellt Armbanduhr ein; schreibt, sie lag seit Kauf bei ihm ein halbes jahr im Schrank; UVP war 300 Euro
-Käufer erwirbt diese Uhr für 80 Euro (versicherter Versand kostet nochmal extra)
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unmittelbar nach Auktionsende stellt sich zufällig heraus: UVP vom Hersteller lag nie höher als 100 Euro
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Käufer fühlt sich getäuscht und will vom Kauf zurücktreten; Verkäufer besteht auf Erfüllung des Kaufvertrags, da UVP wäre ja sowieso immer „unverbindlich“ bedeutet
eBay selbst schreibt ja, ein Verkäufer muss alle Angaben wahrheitsgemäß vornehmen. Ist es somit nicht verboten, einen höheren Neuwert zu suggerieren?
Liebe Grüße
Kata Rina
Hi
Dein Bekannter kauft nur Artikel , wenn sie billig sind? Mann kann ihm alles andrehen, er kann nichts gebrauchen, - nur supergünstig muss es sein.
Ich finde manche Ansichten echt merkwürdig und kann mit deiner Anfrage nicht wirklich etwas anfangen, außer mich darüber lustig zu machen.
Ich selber habe schon Artikel spottbillig eingekauft und bei Ebay wieder verkauft. In meiner Artikelbeschreibung habe ich dann auch angedeutet, was die Teile sonst kosten. Der erfahrende Käufer wird sich vorher sowieso schlau machen, wie der Durchschnittspreis liegt. Fakt ist, das viele Leute mitgeboten haben und der Gewinner sich trotzdem gefreut hat. Auch wenn er durch die Quittung erfährt, was ich ursprünglich für den Einkauf bezahlt habe.
Ich denke nicht, das es gegen Ebaygrundsätze verstößt, wenn man Preisangaben macht, die nicht der Wirklichkeit entsprechen. Moralische Bedenken sehe ich auch nicht. Wer alles glaubt, was er sieht, ist selber schuld.
Wenn ich Prospekte durchsehe, stehen dort auch Artikel, die mit einer UVP des Herstellers hervorgehoben werden. Beworben wird der Artikel dann mit einem Preis, der noch nicht mal halb so hoch ist. Wenn man sich dann mal die Mühe macht, wird man merken, das der Artikel, bzw. das Modell über zwei Jahre alt ist und der Hersteller längst neuere Modelle auf dem Markt hat.
Wenn die Uhr oder der Artikel in Ordnung ist, hat der Verkäufer alles richtig gemacht. Das sich dein Kollege vorher nicht schlau gemacht hat, ist sein Problem.
Gruß Nino
Hi
Hat ja alles gar nichts mit der Frage zu tun.
Und auch völlig egal wenn einer nur billig einkaufen will zum horten, verschenken oder weiterverkaufen oder ausm Fenster schmeißen.
Mich würde die Antwort auch interessieren.
Ich weiß das falsche oder veraltete UVP Angaben wettbewerbwirdig waren… ob se es immernoch sind, k.A. -> http://www.versandhandelsrecht.de/index.php?url=beit…
Ist eher eine Frage für’s Rechtsbrett.
MfG
Lilly
Hi Lilly,
habe ich eben richtig gelesen ?
Die Auskunft üüber die UVP bezieht sich ja im Hauptteil auf Händler.
Dazu muss ja ein Gewerbe betrieben werden, was i.d.R. bei E-Bay nicht der Fall ist.
Da wird man wohl nicht viel machen können.
Und wenn ich sehe: „Ehemaliger UVP des Herstellers“ beduetet das ja auch nicht, dass das Gerät nicht kurz nach Auslaufen der Preisliste um 50% billiger gehandelt wurde.
Kenne Händler, die Auslaufartikel vom Werk billig einkaufen. Die angegebene UVP ist die letzte des herstellers aus diesem Jahr.
Die Ware werden dann z.B. 2 Jahre einglagert und erst dann veräußert.
Bi sdahin sinddie Preise (an sich) gestiegen.
Dem Käufer wird also „nur“ ein höherwertiges Produkt suggeriert als es dem heutigen Stand der Technik wert wäre.
Primitivbeispiel:
PC mit allem Pi-Pa-Po, letzte UVP des Herstellers 1.300 €.
-PC ist aus dem jahre 1998, hat 266 Mhz und 6.1 HD -
Damit wäre die Aussage des UVP ja keine Lüge. Aber technisch wäre das gleiche Produkt heute für öööööh. 10 € zu bekommen ? 
UVP ohne Jahresangabe ist immer automatisch ein Versuch, was veraltetes zu verkaufen, was technisch heute bedeutend billiger zu bekommen ist… meine ich.
BJ
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hi
Primitivbeispiel:
PC mit allem Pi-Pa-Po, letzte UVP des Herstellers 1.300 €.
-PC ist aus dem jahre 1998, hat 266 Mhz und 6.1 HD -
Damit wäre die Aussage des UVP ja keine Lüge. Aber technisch
wäre das gleiche Produkt heute für öööööh. 10 € zu bekommen ?

„Die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers hat einen Richtpreischarakter für den Wettbewerb. Mit ihr darf allerdings nicht mehr geworben werden, wenn sie diesen Richtpreischarakter völlig verloren hat, wenn also niemand mehr am Markt auch nur annähernd in der Region der unverbindlichen Preisempfehlung verkauft.“
http://www.versandhandelsrecht.de/index.php?url=beit…
MfG
Lilly