Folgender Sachverhalt:
Person A: Hat verkauft ein Gemälde. Im Artikel Text stand drin das es aus Öl gemalt ist und die restlichen Sachen wie „kein umtausch, wegen Privatverkauf“ ect.
Person B: Hat das Gemälde dann schätzen lassen, dabei kam raus das es nicht aus Öl ist, sondern gedruckt. Dabei hat Person B das einfach zurückgeschickt, ohne Abstimmung mit Person A. Person B hat nach erhalt des verweigerten Paket Person A angeschrieben.
Mit der Aussage das Person A:
- Versandkosten tragen soll 2x
- Kaufkosten erstattet
Person A hat dies verweigert mit Aussage das sie unerfahren ist auf dem Gebiet mit Gemälden.
Dies war anfang Sommer dieses Jahres. Nun kam dieses Woche vom Anwalt der Person B ein Mahnbescheid mit Mahngebühr fürn Anwalt und die kompletten Kaufkosten plus Versandkosten zurück zu erstatten.
Ist das rechtens?