Ebay - Anwalt Mahnung

Folgender Sachverhalt:

Person A: Hat verkauft ein Gemälde. Im Artikel Text stand drin das es aus Öl gemalt ist und die restlichen Sachen wie „kein umtausch, wegen Privatverkauf“ ect.

Person B: Hat das Gemälde dann schätzen lassen, dabei kam raus das es nicht aus Öl ist, sondern gedruckt. Dabei hat Person B das einfach zurückgeschickt, ohne Abstimmung mit Person A. Person B hat nach erhalt des verweigerten Paket Person A angeschrieben.
Mit der Aussage das Person A:

  1. Versandkosten tragen soll 2x
  2. Kaufkosten erstattet
    Person A hat dies verweigert mit Aussage das sie unerfahren ist auf dem Gebiet mit Gemälden.

Dies war anfang Sommer dieses Jahres. Nun kam dieses Woche vom Anwalt der Person B ein Mahnbescheid mit Mahngebühr fürn Anwalt und die kompletten Kaufkosten plus Versandkosten zurück zu erstatten.

Ist das rechtens?

hui… Ist über ebay eine Reklamation gemacht worden von wegen Einigung und so?
grundsätzlich ist das eine Frage für eine professionelle Rechtsberatung durch einen Anwalt
meine Meinung: Privatverkauf und kein Umtausch ist soweit so gut … ich kenne jetzt nicht den genauen Text von der ebay-Auktion und weiß nicht um welche Beträge es geht, aber wenn eindeutig von einem Ölgemälde die Rede ist, dann fehlt dem Kaufgegenstand eine zugesicherte wesentliche Eigenschaft und ein Kaufrücktritt ist dann wahrscheinlich auch bei einem Privatkauf möglich…allerdings blöd gelaufenwegen einfach zurückgeschickt… da ist dann immer noch die Frage,ob Anwaltsgebühren etc. angemessen sind…ein Mahnbescheid ohne vorherige Einforderung halte ich auch für fragwürdig. Aber wie gesagt, bei sowas kommt es immer auf alle Einzelheiten an, da hilft nur ein Anwalt,gut wenn man versichert ist?

Noch als Zusatz:

A) Der Fall ist 7 Monate her, ist das niocht schon zu lange her?

B) Sie hatte das Problem offen und gemeldet bei ebay, aber dies selber wieder auf „Fall abgeschlossen“ gedrückt.

Kann man da was machen?
Schreitwert sind ca. 85 EUR

Rechtsschutzversicherung?

Hallo!
In diesem Falle bleibt nicht anderes also auch einen Anwalt aufzusuchen, oder Person A bezahlt die Kosten.

Es fehlen entscheidende Angaben über Fristen, über weitere Kommunikation, die genaue Artikelbeschreibung usw.

Unkenntnis schützt vor Strafe nicht.
Das ist (leider) so.

Person A hätte das Bild nicht als Ölgemälde verkaufen dürfen, auch nicht als Privatperson.
Da hilft auch „kein Umtausch da Privatperson nicht“ (dieser Satz hat so wie so zumeist rechtlich gar keine Bedeutung)

Einzig etwas wie: "ich habe hier ein Bild, das könnte aus Öl sein, oder Acryl, oder gedruckt, ich habe von Bildern / Malerei keine Ahnung. " hätte etwas gebracht.

In wie weit Person B das Bild nun „ohne Abstimmung“ zurück schicken kann, ist die andere Sache.

Ich denke aber (da aber bitte den Anwalt fragen, oder es meldet sich hier jemand, der es GENAU weiß)
das es für Person B reicht eine Email zu schreiben: „Falsche Artikelbeschreibung, Bild ist nicht aus Öl, Rückversand eingeleitet“ reicht.

„Person A hat dies verweigert mit Aussage das sie unerfahren ist auf dem Gebiet mit Gemälden.“

das geht nicht! Das ist keine Begründung.
(es sei denn, das stand so in in der Artikelbeschreibung!)

Ich sehe auf den ersten Blick keinen Fehler, den Person B gemacht hat, aber Person A hat (auf den ersten Blick) an sich alles falsch gemacht.

(das ist keine Rechtsberatung, für Rechtsberatung immer einen Anwalt aufsuchen!)

Nach meiner Kenntniss ist Person B im recht da der angebotene Artikel in der Beschreibung auch den Tatsachen entsprechen muß aber dies ja nicht so war bzw. kein Ölbild war wie angegeben. Person A muß auch den Betrag dann zurückerstatten und auch die anderen Kosten übernehmen wie Versand u Anwalt übernehmen. In dem Fall spielt es dann auch keine Rolle wenn da privater Verkauf und kein Umtauschrecht steht usw.

Hallo,
leider kann ich zu diesem Sachverhalt keine Auskunft geben. Mein Gebiet ist die Erstellung eines Mahnbescheides.

LG
Monika

Hallo,

mit ebay habe ich keine großen Erfahren. Wenn Sie aber den Satz „Privatverkauf, kein Umtausch“ erwähnt haben, darf es doch kein Problem sein. Andererseits kann ich mit dem Empfänger des Bildes mitfühlen - ich würde auch so reagieren und - um keine schlechten Bewertungen zu bekommen - den Kaufpreis einschl. 2 x Porto zurückerstatten.
Auch wenn Sie sagen, Sie kennen sich mit Gemälden nicht aus, kann der Käufer behaupten, das sei hinterlistige Täuschung gewesen.

Guten Start ins neue Jahr wünscht lichtblick