Hallo,
angenommen, jemand müsste aus rechtlichen Gründen einen bei EBAY in der ersten Januarwoche diesen Jahres Artikel nochmal aufrufen (Art.Nr. ist bekannt!).
Wie könnte es gehen, ihn nochmal aufzurufen (mehr als die von EBAY möglichen deklarierten 90 Tage)?
Irgendwo gab es im Internet mal eine Adresse, wo eine Anleitung genannt war, wie es doch geht. Die URL ist aber verlorengegangen.
Über „SUCHE“ bei EBAY die - noch - bekannte Art.Nr. einzugeben, geht nicht, spukt EBAY nicht mehr aus.
Hat jemand noch eine Idee?
DAnke.
Holger