Ebay art. aus gran canaria muss ich zoll bezahlen?

Hallo,
Ich möchte eine Tasche aus Ebay ersteigern, die von Las Palmas ( Gran Canaria) verschickt wird.

Meine Frage ist, ob dort auch Zollkontrollen durchgeführt werden und ob ich dann eventuell auf das zollamt muss um das Paket zu öffnen und um zoll zu bezahlen.

Dann würde ich mir die ganze Sache nämlich nochmal überlegen, denn das Zollamt ist sehr weit weg von mir und auch von den Kosten her würde es sich nicht lohnen.

Liebe Grüße

Hallo,

der Zoll wird eigentlich nur bei Nicht-EU Ländern aktiv. Da Spanien in der EU ist, sollte das ganz normal ablaufen. Ich habe schon aus diversen Ländern Pakete bekommen (England, Frankreich, Polen), zum Zoll musste ich immer nur bei Sachen aus den USA, was das einzige Nicht-EU-Land war.

Gruß,

Myriam

Ich hatte auch schon Waren aus dem Ausland ersteigert, wobei 2 Pakete aus der Schweiz (Nicht EU Land) waren.

Ein Paket wurde als Geschenk deklariert und kam ganz normal mit der Post an.

Auf dem zweiten schrieb der Verkäufer Zoll zahlt Empfänger.

Ich musste dann gut 120 Km nach Stuttgart fahren, den Auktionsbeleg vorlegen und das Paket öffnen.

Zusätzlich zum Auktionsbetrag musste ich noch 19€ Zoll zahlen und wieder 120 KM nach hause fahren.

Noch einmal passiert mir das nicht mehr.

Vorher lieber schauen was zur EU gehört, sonst kann es teuer werden.

Bei ebay kann man ja eingeben ob nur Deutschland, Europa oder Weltweit.

Hallo Myriam

Vorsicht! Die Kanaren, Ceuta und Melilla gehören zwar zu Spanien, aber umsatzsteuerlich und zolltechnisch sind sie Drittlandsgebiet.

Schöne Grüße

MM

Dem kann ich nur zustimmen. Hier die aktuellen EU-Staaten:
http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/a0_zoelle/a1_…

und hier die Abweichungen:
http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/a0_zoelle/a1_…

Zudem kann noch hinzukommen, dass es sich bei einer Lieferadresse innerhalb der EU um einen Soldaten handelt, der im Nicht-EU-Gebiet tätig ist. Diese müssen dann ebenfalls als Drittland behandelt werden.
Ist mir mal untergekommen, nämlich ein frz. Soldat, der auf seinem Schiff tätig war, dass bei Südamerika geankert hatte.

Hallo

Ich möchte eine Tasche aus Ebay ersteigern, die von Las Palmas
( Gran Canaria) verschickt wird.

Taschen erwecken immer eine besondere Aufmerksamkeit bei den Zollbehörden.

Meine Frage ist, ob dort auch Zollkontrollen durchgeführt
werden und ob ich dann eventuell auf das zollamt muss um das
Paket zu öffnen und um zoll zu bezahlen.

Ja, du musst auf das Zollamt gehen. Auch wenn die Ware als z.B. Geschenk deklariert wurde, erwecken bestimmte Orte die Aufmerksamkeit und das Paket wird geöffnet. Hintergrund ist, dass gerne aus Ländern Taschen verschickt werden, die von Artenschutz nicht viel halten. Weiterhin geht es natürlich auch um Plagiate. Zoll müsstest du in jedem Fall zahlen.

Also, steht auf dem Paket „Tasche“ drauf, landet es mit Sicherheit beim Zoll.
Steht nur „Geschenk“ drauf, wird es aufgrund des Versandortes geöffnet.

Aber du kannst auch beim Zollamt anrufen. In der Regel sind diese sehr freundlich und werden dir diesbezüglich noch ein paar Tipps geben.

Hi,
ich will nicht erst auf die Tasche und deren Echtheit eingehen, aber der Handel von Plagiaten ist bei E-Bay bekanntermaßen recht beliebt.

Zur Einfuhr von den Kanaren, hier wurde teilweise geschrieben, dass Zoll zu entrichten ist. Die Kanaren sind ein Sonderfall, aber Zoll ist nicht zu entrichten. Zitat aus dem K&M „Die Kanarischen Inseln gehören seit dem 01.07.1991 zum Zollgebiet der Gemeinschaft“. Weitere Infos zur Einfuhr im Postverkehr bekommt man bei Zolls unter http://www.zoll.de/c0_reise_und_post/index.html

Allerdings ist nicht nur das Herkunftsland (Spanien bzw. Gran Canaria) ausschlaggebend, sondern auch das Ursprungsland…

Gruss,
Julia

dass Zoll zu entrichten ist. Die Kanaren sind ein Sonderfall,
aber Zoll ist nicht zu entrichten. Zitat aus dem K&M „Die
Kanarischen Inseln gehören seit dem 01.07.1991 zum Zollgebiet
der Gemeinschaft“. Weitere Infos zur Einfuhr im Postverkehr
bekommt man bei Zolls unter
http://www.zoll.de/c0_reise_und_post/index.html

http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/a3_einfuhrums…

"Folgende Gebiete gehören nicht zum umsatzsteuerrechtlichen Gemeinschaftsgebiet und sind damit Drittlandsgebiet:

Spanien Kanarische Inseln sowie Ceuta und Melilla"

Ziemlich widersprüchlich, findest du nicht?