eBay & Artenschutz

Hallo!

Im Gegensatz zu dem, was ich schreibe, ist das was du schreibst, definitiv falsch.

Grüße

Andreas

Das ist mir auch klar, aber dieser „geniale“ Trick bringt doch nichts. Wenn Ebay der Meinung ist, dass die Auktion gegen deren Grundsätze verstößt wird sie halt gelöscht, egal ob Papier oder Tasche. Steht ja auch schon in den AGB:

"
Verstoß gegen unsere Grundsätze
[…] Die Entscheidung, ob ein Verstoß gegen unsere Grundsätze vorliegt, liegt allein bei eBay.
"
http://pages.ebay.de/help/policies/overview1.html

Hallo!

aber dieser „geniale“ Trick bringt doch nichts.

Eben doch. Dieser altbekannte Trick ist bei Ebay gängige Praxis und funktioniert nachgewiesenermaßen immer wieder sehr gut.

Grüße

Andreas

Na das ist ja mal ein Argument…
Nur weils so umschrieben mal geklappt hat folgt daraus doch nicht, dass die Ware nicht auch so unverschleiert nicht von Ebay gelöscht worden wäre, besonders wenns fraglich ist, ob die Auktion laut Ebay dort erlaubt ist oder nicht.

Wie gesagt, rechtlich ändert dieses Verschleierung nichts (Scheingeschäft) und bei Ebay auch nichts („Hausrecht“, AGB).

Wenn die Ware nicht legal verkauft werden darf, darf sie auch so umschrieben nicht verkauft werde. Darf sie legal verkauft werden, erlaubt Ebay den Verkauf über deren Plattform aber nicht, bewirkt die Umschreibung auch nichts, da Ebay nach eigenem Gutdünken die Auktion als dort nicht erlaubt einstufen kann.