Hallo,
Ich habe folgendes Problem, ich habe vor einiger Zeit ein Buch über ebay verkauft und dann auch per Büchersendung verschickt. Nun behauptet der Käufer er hätte das Buch nicht bekommen. Um dem Käufer entgegenzukommen habe ich ihm angeboten, ich würde ihm das bezahlte Geld zurück überweisen(6€). Nun möchte er aber ersatz für das Buch haben oder den Preis (50€), den er für ein neues Buch im Laden zahlen würde. Ich sehe aber nicht ein dass ich jede menge Geld drauf zahlen muss. Sollte ich das jedoch nicht tun, so droht er mit dem Anwalt. Was kann ich denn jetzt tun?
Hallo,
Regellaufzeit Büchersendung 4 Werktage, gelegentlich aber auch bis zu 14 Tage unterwegs.
Ist das Teil zu dick für den Briefkasten wird es bei Nachbarn abgegeben oder Empfänger bekommt einen Abholschein. Bei Nichtabholung ist das Teil nach ca. 3 Wochen beim Absender zurück.
Frag Käufer ob er evtl. Abholschein übersehen hat oder ob er schon Nachbarn gefragt hat, ob die das Teil angenommen haben und vergessen haben Bescheid zu sagen.
Stell einen Nachforschungsauftrag bei der Post.
Überprüfe, ob die Empfängeradresse stimmt (Angebot Einzelheiten zum Einkauf). Mail dem Käufer die Lieferadresse und frag ihn ob die stimmt. Gelegentlich macht auch der Käufer mal einen Adressfehler.
Bleibt das alles wirkungslos und die Sendung verschwunden: handelst du privat oder gewerblich?
Bei Privatverkauf trägt Käufer Transportrisiko http://dejure.org/gesetze/BGB/447.html
§ 447 Gefahrübergang beim Versendungskauf
sofern ihr unversicherten Versand vereinbart hattet.
Der Verkäufer muss evtl. Absendung nachweisen können - hattest du einen Zeugen mit bei der Post dabei?
Mir wurde mal im Rechtsforum versichert, dass bei Schwund höchstens die Zahlung erstattet werden muss, der Käufer aber keinen Anspruch auf Schadensersatz hat. Ich weiß nicht mehr, auf welches Gesetz sich das bezog.
Stephanie
Hallo,
Nachtrag:
Nachforschungsauftrag hier stellen, http://www.deutschepost.de/dpag?tab=1&skin=hi&check=…
Haken bei „Senden Sie eine Kopie dieser Mitteilung an meine E-Mail-Adresse“
Käufer Kopie davon mailen.
Erfolgschancen allerdings relativ gering.
Stephanie
Hallo,
wenn du privat handelst, liegt das Versandrisiko beim Käufer. Du hast bestimmt den bezahl Beleg der Post ? oder einen Zeugen ? bestimmt !!
Bist du gewerblich handelnd , trägst du bei unversichertem Versand das Risiko.
Gruß Frank
Hallo gipsybe,
vielen Dank für deine Anfrage.
Ich gehe mal davon aus, dass die Auktion privat und die Ware gebraucht verkauft wurde.
Zunächst ist der Versand als Büchersendung UNversichert. Das bedeutet, dass du nicht ausreichend nachweisen kannst, dass die Sendung überhaupt verschickt wurde. Ausreichender Nachweis ist nur bei versichertem Versand der Fall.
Es ist daher egal, ob die Sendung angekommen ist oder nicht, er nutzt oben stehende Tatsache aus.
Er fordert nun Schadenersatz statt Leistung. Das Buch war gebraucht und er fordert den Neuwert. Meiner Meinung nach überzogen und auch juristisch nicht haltbar. Zudem würde ich verschiedene Angebote per Druck/ebay-Nummer/Screenshot, usw. sichern, die das gleiche Buch (gleiche ISBN-Nummer) gebraucht anbieten inklusive Preis. Zudem muss er dann das Buch zum Neuwert erst mal kaufen, damit wirklich Schaden eintritt. Er hat dann aber Schwierigkeiten dem Richter zu erzählen, wie der Schaden begründet wird. Bestimmt hat er auch keinen fixen Liefertermin genannt, weil Geburtstagsgeschenk oder so.
Ich würde an deiner Stelle ablehnen und weiterhin die Rückerstattung des Kaufpreises anbieten.
Sollte er doch zum Anwalt gehen, dann bleibt ein Gang zu deinem Anwalt unumgänglich (bei niedrigem Einkommen gibt es Beratungshilfe-Schein beim Amtsgericht deiner Kommune).
Dies ist keine Rechtsberatung nach Anwaltsgesetz, sondern dies stellt meine Erfahrung im kfm. beruflichen Leben dar. Daher ist diese Antwort unverbindlich. Verbindliche juristische Antwort gibt es beim Rechtsanwalt.
Übrigens gibt es noch eine Möglichkeit, dass das ganze ohne Rückerstattung über die Bühne gehen könnte:
Mir ist nicht bekannt, wie groß die Sendung ist. Bei größeren Sendungen kann es sein, dass die Sendung nicht in den Briefkasten passte und der Käufer nicht anwesend war. Dann wird die Sendung in die nächste Postfiliale geliefert und der Käufer erhält (nicht immer) eine Information über eine Sendung, die ab den nächsten Tag abgeholt werden kann.
Des Weiteren kann es sein, dass die Sendung auf dem Rückweg ist, da beim Käufer kein Name an der Klingel oder am Briefkasten vorhanden war oder der Postbote kam nicht ins Haus. Das wären Dinge, die du dann nicht zu vertreten hättest.
Ich hoffe, es klärt sich alles noch.
Bis denne
gitarrejoern
Hallo,
Ich bin Privater Verkäufer. Auf der Post hatte ich meien Freund mit dabei, der könnte das bezeugen. Da man für eine Büchersendung ja nur eine Briefmarke barucht habe ich hier leider keine Quittung.
Hallo,
Ich bin Privater Verkäufer. Auf der Post hatte ich meien
Freund mit dabei, der könnte das bezeugen.
Das ist schon mal sehr gut. Perfekt und bombensicher wäre es, wenn der Freund auch bezeugen könnte, das wirklich das richtige Buch in der verschickten Sendung war und dass die Empfängeradresse richtig war.
Aber auch ohne hast du meiner Ansicht nach deine Pflicht mehr als erfüllt, du hast dem Käufer ja eine Rückzahlung seines Kaufpreises angeboten.
Ob du jetzt zur Rückzahlung verpflichtet bist oder nicht hängt davon ab, wieviel dein Zeuge bezeugen kann. Sollte der Käufer auf jeden Fall schlecht bewerten würde ich evtl. das Risiko eingehen nicht zurückzuzahlen.
Stephanie
Hallo,
ich hatte vergessen: Rückzahlung oder Nichtrückzahlung:
hat der Käufer per paypal bezahlt und kannst du den Versand nicht mit Sendungsnummer nachweisen, musst du auf jeden Fall zurückzahlen. Sonst stellt der Käufer einen Käuferschutzantrag, bekommt auf jeden Fall sein Geld zurück und du kriegst einen negativen Vermerk bei paypal.
Stephanie
Hallo,
Leider wurde der Artickel nicht per paypal gezahlt, sonst hätte ich das Geld schon zurück gezahlt.
Hallo,
ich habe übrigens noch mal nachgeguckt, ich hatte mal vor einer Weile im Rechtsforum nach Sendungsverlust und Ersatz bei einem gewerblichen Verkäufer und privaten Käufer gefragt.
Lеνaү, der sich eigentlich ganz gut in Rechtsfragen auszukennen scheint hatte mir geschrieben
Zitat Levay zu Ersatz / Sendungsverlust:
_"Der Verkäufer muss keineswegs Ersatz leisten, sondern nur das Geld erstatten. That’s it!
Das ergibt sich übrigens daraus, dass sich das Schuldverhältnis wegen § 243 II BGB auf die verschickte Sache beschränkt. Nun ist zwar keine Erfüllung eingetreten, denn Erfüllung ist die Bewirkung des Leistungserfolges. Aber dafür ist die Leistung nun unmöglich. Und was unmöglich ist, verlangt die Rechtsordnung auch nicht: § 275. Für den Käufer bleibt nur der Rückanspruch aus § 326 BGB."_
Das Nachschlagen und verstehen dieser Gesetze überlasse ich dir 
Stephanie