es KÖNNTE doch sein, das der Käufer ein intaktes Innenleben eines gleichen Notebooktyps hat, aber sein Gehäuse ist aus irgendwelchen Gründen tauschbedürftig - dann ist er ntürlich bei deiner Lieferung enttäuscht…
Ich würde mal fragen, was als Nachlass gegeben werden soll, und dann , wenn es zu unverschämt ist, als Ersatzoption eine komplette Rückabwicklung incl. Übernahme der Kosten andenken.
Alles Andere wird nur mit Streit + schlechter Bewertung enden
für mich klingt das nach einem Unterschied zwischen „defekt“ (äußerlich in Ordnung, aber nicht funktionsfähig) und „beschädigt“ (äußerlich nicht in Ordnung).
So wie du es beschreibst war der Artikel defekt UND beschädigt. Der Käufer hat aber NUR defekt erwartet.
Ich würde einen gewissen Nachlass oder Rückabwicklung anbieten. Alles andere ist den Ärger nicht wert.
für mich klingt das nach einem Unterschied zwischen „defekt“
(äußerlich in Ordnung, aber nicht funktionsfähig) und
„beschädigt“ (äußerlich nicht in Ordnung).
defekt Adjektiv - schadhaft, nicht in Ordnung
bei deiner Auffassung hätte man das Gerät bei intaktem Lüftungsgitter als unbeschädigt verkaufen können.
solang in der Auktion nicht nicht eindeutig beschrieben oder auf Bildern erkennbar ist was alles nicht defekt ist, erübrigt sich für mich die Sache.
Für eine rechtliche Einschätzung empfehle ich das Rechtsbrett.