Hallo zusammen,
es tut mir leid für die große Textmenge, aber ich erkläre gern die ganze Situation:
- Ich habe einen Artikel ordnungsgemäß ersteigert, zügig bezahlt und erhalten.
- Artikel hatte beim Auspacken deutlich erkennbare Mängel (Riss, schiefes Display).
- Ich gehe davon aus, dass nicht das Transportunternehmen schuld ist, sondern der Verkäufer, da er das Gerät aus meiner/unserer Sicht nicht ordentlich eingepackt hatte. Es war ziemlich wackelig im Paket.
- Nach Mailverkehr meinte der Verkäufer, es liege am Transportunternehmen, da beim Einpacken alles einwandfrei war. Er gab mir die Tel.-Nr., an welche ich mich wenden sollte, da „ich“ mich mit dem Transportunternehmen auseinander zu setzen hätte.
- Er ist von sich aus entgegengekommen, 20 € trotz „Nichtschuld“ zurück zu überweisen. Außerdem würde ich eine pos. Bew. erhalten. Dann kam später eine Mail, er würde mir sogar den vollen „Auktionsbetrag“ zurück zahlen. Allerdings „ohne“ Versandkosten. Ich beharre darauf, die Versandkosten (1. Lieferung) i.H.v. 12,- auch zurück haben zu wollen. Die weiteren (Rücklieferung) würde ich aus Kulanz übernehmen.
- Habe nach vielen „sachlichen und freundlichen“ Mails nun aufgefordert dem nachzugehen, sonst würde ich eine Anzeige erstatten. Er meint, ich würde wg. Sachbeschädigung angezeigt werden, wenn herauskommt, das an dem Gerät „rumgearbeitet“ wurde.
Jetzt meine Fragen:
-
Hat er recht, dass ich mich mit seinem Transportunternehmen auseinandersetzen muss, schließlich habe ich den Vertrag mit „ihm“ geschlossen und er wiederum mit „seinem“ Transp.unternehmen?
-
Tue ich das richtige, wenn ich ihn wg. Betrug anzeige, da er mir ja den Auktionsbetrag zurück überweisen wollte, sich aber verweigert die Transportkosten zu zahlen?
-
Wenn von ihm eine Sachbeschädigung ausging, mir dies aber „in die Schuhe geschoben“ wird, was kann ich dagegen machen?
Vielen Dank für eure Hilfe,
Oliver
PS.: Ich wurde im übrigen wg. Kleinigkeiten bei eBay bereits einige Male enttäuscht. Daher möchte ich ab sofort wenigstens meine Unkosten so gering wie möglich halten. Und auf ca. 22 € Versandkosten möchte ich nicht sitzen bleiben, das ist für mich in meiner Situation viel Geld.
Hallo
Also bei einem Mangel hat der Verkäufer die Portokosten zu tragen. Wenn du den Artikel zurückschickst und ein Neues möchtest muss er das Porto zahlen.
Der Verkäufer sagt aber, dass das Transportunternehmen schuld ist.
Der Verkäufer hat die Beweispflicht. Er muss beweisen, dass alles sorgfältig verpackt worden ist. Das Transportunternehmen wird aber behaupten nicht sorgfältig verpackt, bitte werden Sie sich an den Verkäufer.
Indem er Dir das Geld zurückgeben will, wird ja der Kaufvertrag rückgängig gemacht. Wenn ich jetzt beispielsweise etwas bei Conrad bestelle und es dann zurückgebe, aus welchen Grund auch immer, dann bekomme ich die Portokosten für den Hintransport ja auch nicht erstattet. Ich muss sogar, wenn der Kaufpreis unter 40Euro liegt noch den Rücktransport bezahlen.
Ich weiss jetzt nicht, wie es bei einem Privatverkauf aussieht.
Also ich würde in den sauren Apfel beissen und die 20Euro ohne Portokosten nehmen. Lohnt sich der Gang zur Polizei und das ganze Hickhack für 12Euro?
Hat der Verkäufer die echten Portokosten berechnet oder was draufgeschlagen?
Du könntest nochmal versuchen den eventuellen Zwischenbetrag rauszuschlagen.
Gruß lollipopp
Danke für deine Hilfe, lollipopp, ein paar Sachen möchte ich gerne noch richtig stellen:
-
Der Kaufvertrag beinhaltet doch auch die Transportkosten, oder irre ich mich?
-
Wenn deutliche Mängel vorhanden waren, die durch das Einpacken oder falsche Handhabung entstanden sind, muss ich dann als „Geschädigter“ trotz gerechtfertigter Rücknahme noch 22,- Transportkosten draufzahlen?
-
Was die Anzeige angeht, für mich ist das nunmal Betrug, wenn der Verkäufer durch solche Aktionen es schafft, dem Käufer ungerechtfertigterweise Unkosten aufzuschwatzen und noch mit „strafrechtlicher Verfolgung“ wegen evtl. „Sachbeschädigung“ droht. Die Anzeige kann man auch bequem im Internet erstatten, aber darum geht es mir nicht. Sondern das Betrug auch gemeldet wird, wenn er statt gefunden hat, (fast) egal wie hoch der Schaden ist. Ich kaufe häufig über eBay ein und hatte schon ein paar Male Schwierigkeiten wg. ähnlichen „Kleinigkeiten“ wie diese, daher sehe ich ab sofort nicht mehr ein, auch noch draufzuzahlen. Seht ihr das nicht auch so?
Oliver
- Der Kaufvertrag beinhaltet doch auch die Transportkosten,
oder irre ich mich?
Und wenn schon. Entweder Du nimmst das Angebot an oder streitest Dich ein halbes Jahr lang wegen 12 EUR rum. Das ist letztlich Deine Entscheidung.
- Was die Anzeige angeht, für mich ist das nunmal Betrug,
Was das für Dich ist, ist einigermaßen unbedeutend. Betrug ist das unstreitig nicht.
Wenn Ihr euch darauf geeinigt habt, dass er dir keinen neuen Artikel schickt, sondern Geld zurück, dann muss er auch für das Porto aufkommen.
Wenn du einen Artikel ohne Angabe von Gründen zurückgeben möchtest, dann bleibst du auf dem Porto sitzen.
Deine Geschichte ist ja ein Mangelfall und da haftet der Verkäufer inkl.Poto und allem Drum und Dran.
Du bist schon im Recht, aber wie willst du dein Recht durchsetzten?
Anzeige? Da wird nichts passieren. Ein Statsanwalt stellt so etwas wegen Geringfügigkeit ein.
Zivielprozess um das Portogeld zurück zu bekommen?
Für 12 Euro?
Wenn Du ihm eine Negative bei Ebay verpasst, dann gibt er als Rache auch eine.
Mit all diesen Methoden kommt man nicht weiter.
Hast du schon mal was von snakecity gehört. Die versuchen solche Dinge zu klären (kostenlos). Vielleicht solltest Du mal auf deren Homepage gehen. Die kennen sich bestens mit solchen Sachen aus.
Gruß Lollipopp
Ergänzung
Was das für Dich ist, ist einigermaßen unbedeutend. Betrug ist
das unstreitig nicht.
stimmt, zur Erklärung : Betrug setzt immer einen Vorsatz voraus, sich zu bereichern. Das wirst der VK unserem Fragesteller nicht beweisen können.
Gruss Hans-Jürgen
***
Definition Betrug
Hallo,
um hier mal Klarheit zu schaffen, was eigentlich Betrug ist, sehen wir doch mal in das Strafgesetzbuch:
StGB § 263 Betrug
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Betrug setzt also immer voraus, dass von Anfang an das Geschäft in der Absicht begonnen wurde, um den anderen zu schädigen. Dies ist aber in den meisten Fällen nicht der Fall. Somit handelt es sich um zivilrechtliche Ansprüche (BGB). Die Staatsanwaltschaft und Polizei interessiert sich, zu Recht, einen Dreck für soetwas. Derartige Ansprüche sind auf dem Wege der Zivilklage durchzufechten und kosten auch entsprechend Geld. Richtig so, sonst würde jeder Ebay Käufer wegen jedem Mistdreck die Strafverfolgungsbehörden mit sowas unnötig belasten und daran hindern echten Verbrechen nachzugehen.
Gruß
Matthias
Hallo wenn Schäden frisch sind, dann kann man das in der Regel erkennen.
Wenn es Altschäden sind, dann liegt tatsächlich Betrug vor. Dann sollte man auch zur Anzeige schreiten, wenn der Andere sich unwillig zeigt, das Geld zurück zu zahlen.
daag
Pascal
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Was das für Dich ist, ist einigermaßen unbedeutend. Betrug ist
das unstreitig nicht.
stimmt, zur Erklärung : Betrug setzt immer einen Vorsatz
voraus, sich zu bereichern. Das wirst der VK unserem
Fragesteller nicht beweisen können.
Der VK dem Fragesteller ohnehin nicht. Wenn überhaupt andersherum. Und dieser kann aber auch nur vorliegen, wenn das Gerät vor dem Versand defekt war. Das wird ja nicht behauptet.
Betrug seitens des Käufers könnte man annehemen, wenn das Gerät von diesem beschädigt wurde und er nun behauptet, es sei schon gewesen.
Die Anzeige wegen Sachbeschädigung ist natürlich lachhaft. Oder war ein Eigentumsvorbehalt vereinbart? Bei Vorkasse wohl eher nicht.
Gruß
Joker444
Hallo zusammen,
es tut mir leid für die große Textmenge, aber ich erkläre gern
die ganze Situation:
- Ich habe einen Artikel ordnungsgemäß ersteigert, zügig
bezahlt und erhalten.
- Artikel hatte beim Auspacken deutlich erkennbare Mängel
(Riss, schiefes Display).
- Ich gehe davon aus, dass nicht das Transportunternehmen
schuld ist, sondern der Verkäufer, da er das Gerät aus
meiner/unserer Sicht nicht ordentlich eingepackt hatte. Es war
ziemlich wackelig im Paket.
- Nach Mailverkehr meinte der Verkäufer, es liege am
Transportunternehmen, da beim Einpacken alles einwandfrei war.
Er gab mir die Tel.-Nr., an welche ich mich wenden sollte, da
„ich“ mich mit dem Transportunternehmen auseinander zu setzen
hätte.
- Er ist von sich aus entgegengekommen, 20 € trotz
„Nichtschuld“ zurück zu überweisen. Außerdem würde ich eine
pos. Bew. erhalten. Dann kam später eine Mail, er würde mir
sogar den vollen „Auktionsbetrag“ zurück zahlen. Allerdings
„ohne“ Versandkosten. Ich beharre darauf, die Versandkosten
(1. Lieferung) i.H.v. 12,- auch zurück haben zu wollen. Die
weiteren (Rücklieferung) würde ich aus Kulanz übernehmen.
- Habe nach vielen „sachlichen und freundlichen“ Mails nun
aufgefordert dem nachzugehen, sonst würde ich eine Anzeige
erstatten. Er meint, ich würde wg. Sachbeschädigung angezeigt
werden, wenn herauskommt, das an dem Gerät „rumgearbeitet“
wurde.
Jetzt meine Fragen:
- Hat er recht, dass ich mich mit seinem Transportunternehmen
auseinandersetzen muss, schließlich habe ich den Vertrag mit
„ihm“ geschlossen und er wiederum mit „seinem“
Transp.unternehmen?
Ja als Privatverkäufer ist es Dein Problem sobald das Ding auf der Post ist.
- Tue ich das richtige, wenn ich ihn wg. Betrug anzeige, da
er mir ja den Auktionsbetrag zurück überweisen wollte, sich
aber verweigert die Transportkosten zu zahlen?
Nein - definitiv kein Betrug.
- Wenn von ihm eine Sachbeschädigung ausging, mir dies aber
„in die Schuhe geschoben“ wird, was kann ich dagegen machen?
Nein wenn er das offen macht ->>
StGB § 187 Verleumdung
Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
z.B. in der Bewertung !!!
Sachbeschädigung ist das absichtliche beschädigen einer Sache.
§303 StGB
Ulf
Vielen Dank für eure Hilfe,
Oliver
PS.: Ich wurde im übrigen wg. Kleinigkeiten bei eBay bereits
einige Male enttäuscht. Daher möchte ich ab sofort wenigstens
meine Unkosten so gering wie möglich halten. Und auf ca. 22 €
Versandkosten möchte ich nicht sitzen bleiben, das ist für
mich in meiner Situation viel Geld.