ich habe am 6.12. eine Playstation 3 bei ebay ersteigert und das geld auch überwiesen, aber der verkäufer ist jetzt nicht mehr bei ebay angemeldet. reicht es ebay zu informieren oder soll ich noch etwas anderes machen damit ich mein geld zurück bekomme?
wende Dich noch einmal an den Verkäufer. Nur weil er nicht mehr bei Ebay gemeldet ist, heißt das ja nicht, dass Du den Artikel nicht mehr bekommst.
Falls das doch so ist:
Streitfall eröffnen
Mahnverfahren
Wenn das nichts bringt, Anzeige bei der Polizei erstatten. Ob Du Dein Geld wieder siehst, ist allerdings fraglich. Ebay ist dafür (leider) nicht zuständig.
Wenn das nichts bringt, Anzeige bei der Polizei erstatten.
und die fährt dann zum Verkäufer und beschlagnahmt die Ware um sie dem Käufer auszuhändigen?
Ware nicht liefern ist nicht strafbar und die Polizei wird keinen Finger krumm machen. Das ist eine zivilrechtliche Sache. Die Polizei ist dafür nicht zuständig und darf überhaupt nicht tätig werden.
Natürlich ist das strafbar wenn ich eine Ware nicht liefere, da es sich um einen Betrugsfall handelt. Ware wurde bezahlt aber nicht geliefert.
Ist bei mir leider auch schon vorgekommen. Habe dann da der VK nicht mehr bei ebay angemeldet war, die email addresse des VK raus bekommen und ihm eine Warnung zukommen lassen, wenn er die Ware nicht liefert Anzeige bei der Polizei zu machen. Was ich dann auch tun mußte.
Nach ca. 2 Wochen habe ich dann mein Geld zurück erhalten.
Natürlich ist das strafbar wenn ich eine Ware nicht liefere,
da es sich um einen Betrugsfall handelt.
Das ist falsch.
_StGB § 263
Betrug
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält , wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft._
Das ist Betrug. Aus einfachem „nicht liefern“ kann der o.g. Tatbestand nicht abgeleitet werden.
Ist bei mir leider auch schon vorgekommen. Habe dann da der VK
nicht mehr bei ebay angemeldet war, die email addresse des VK
raus bekommen und ihm eine Warnung zukommen lassen, wenn er
die Ware nicht liefert Anzeige bei der Polizei zu machen. Was
ich dann auch tun mußte.
Das erfüllt u.U. den Tatbestand der Nötigung
_StGB § 240
Nötigung
(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft._
Nach ca. 2 Wochen habe ich dann mein Geld zurück erhalten.
Du konstruierst hier aus einem Einzelfall eine Regel und stellst das alles viel zu vereinfacht dar.
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen
rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen
eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung
falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer
Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält , wird mit
Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe
bestraft._
Das ist Betrug. Aus einfachem „nicht liefern“ kann der
o.g. Tatbestand nicht abgeleitet werden.
Naja wenn ich nicht liefere, habe ich einen rechtswidrigen Vermögensvorteil (wenn bezahlt wurde) und mit dem Ebay Angebot, gehe ich einen bindenden Vertrag ein -> die wahre Tatsache ist, er will nicht liefern, die Vorspiegelung durch das Ebay Angebot ist: Ich will etwas verkaufen und liefern.
Jetzt muss man natürlich dem Lieferant einen gewissen Zeitraum zur Verfügung stellen, um seinen Verpflichtungen nachzukommen.
Wie würdest du das sehen, du gehst in ein Geschäft, zahlst an der Kasse und deine Ware wird einbehalten.
-> Alles super!???
Genauso ist es Diebstahl eine Ware einfach so mitzunehmen…
Gruss Peter
Du konstruierst hier aus einem Einzelfall eine Regel und
stellst das alles viel zu vereinfacht dar.
Ich hab hier keine Regel erstellt, in meinem Fall war es halt so.
Aber soll man sich heut zutage alles gefallen lassen? Geld weg, Ware weg. Soll ich sagen Danke schön geht in Ordnung.
Wenn ich etwas bezahle will ich entweder Ware haben, oder mein Geld wieder
warum greifst du mich eigentlich an? ich hab nirgends gesagt das es ok ist wenn ich eine ware bezahle und dann nicht erhalte. also ist es doch mein gutes recht mich dagegen zu wehren.
wenn ich heute in ein geschäft gehe und bezahle will ich dafür auch was haben, wenn nicht geld zurück.
Aber soll man sich heut zutage alles gefallen lassen? Geld
weg, Ware weg. Soll ich sagen Danke schön geht in Ordnung.
Wenn ich etwas bezahle will ich entweder Ware haben, oder mein
Geld wieder
Natürlich muß man sich „nicht alles gefallen lassen“. Wenn man für sein Geld auch ordentliche Ware haben will, dann ist das aber zunächst mal ausschließlich eine Angelegenheit, die mit den Mitteln des Zivilrechts durchgesetzt werden muß, was in der Regel bedeutet, dass die Lieferung zunächst mal angemahnt und, wenn das nichts bringt, eingeklagt wird. Und das muß man selber machen. Da kann man nicht nach der Obrigkeit rufen, damit sie einem das abnimmt.
Ein Thema für die Polizei wird daraus erst, wenn Ursache der Nichtlieferung eine Straftat ist (in der Regel Betrug). Das ist aber die absolute Ausnahme. Es gibt tausend Gründe, weshalb ein Verkäufer nicht so zügig wie erwartet liefert, ohne dass das gleich eine Straftat wäre (plötzlich verunglückt/krank geworden; in einer Vielzahl von Transaktionen den Überblick verloren; Ware gestohlen/verbrannt/kaputt gegangen; besseres Geschäft gemacht; kein Bock mehr; usw.). Daß er von Anfang an den Willen gehabt hätte, die Zahlung zu vereinnahmen und die Ware nicht zu liefern (das ist für einen Betrug nämlich erforderlich) ist die Ausnahme. Und selbst in diesem Fall ist die Polizei nur dafür zuständig, bei der Durchsetzung des staatlichen Strafanspruchs zu helfen; ob Du Dein Geld zurück oder Deine Ware bekommst, spielt dabei keine Rolle.
Du kannst es ja sehen, wie Du willst. Es steht aber nunmal anders im Gesetz.
_StGB § 263
Betrug
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen
rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen
eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung
falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer
Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält , wird mit
Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe
bestraft._
Naja wenn ich nicht liefere, habe ich einen rechtswidrigen
Vermögensvorteil (wenn bezahlt wurde) und mit dem Ebay
Nur das beim Betrug die Voraussetzungen „Vorspiegelung
falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen“ erfüllt sein muss.
Angebot, gehe ich einen bindenden Vertrag ein -> die wahre
Tatsache ist, er will nicht liefern, die Vorspiegelung durch
das Ebay Angebot ist: Ich will etwas verkaufen und liefern.
Dass der Verkäufer nicht liefern will (oder kann), kann einerseits berechtigte Gründe haben, zum anderen muss bewiesen (nicht vermutet oder geglaubt) werden, dass der Verkäufer in der Absicht des Betruges gehandelt hat.
In einem Rechtsstaat geht es halt nicht darum, was die eine Vertragspartei glaubt oder vermutet, sondern darum, was bewiesen werden kann. Zudem gibt es auch noch die Unschuldsvermutung.
Jetzt muss man natürlich dem Lieferant einen gewissen Zeitraum
zur Verfügung stellen, um seinen Verpflichtungen nachzukommen.
Richtig.
Wie würdest du das sehen, du gehst in ein Geschäft, zahlst an
der Kasse und deine Ware wird einbehalten.
-> Alles super!???
Habe ich das gesagt? Ich habe lediglich klargestellt, dass „nicht liefern“ im Regelfall kein Betrug und auch sonst nicht strafbar ist. Deiner Argumentation nach würde sich ein Verkäufer, der z.B. nicht liefert, weil er verletzt im Krankenhaus liegt, des Betruges schuldig machen.
Du konstruierst hier aus einem Einzelfall eine Regel und
stellst das alles viel zu vereinfacht dar.
Ich hab hier keine Regel erstellt, in meinem Fall war es halt
so.
und weil es in Deinem Fall so war, ist es nicht immer so. Wenn man von einem Einzelfall eine Grunsätzlichkeit ableitet, muss man sich schon die Kritik gefallen lassen eine Regel daraus abzuleiten.
Aber soll man sich heut zutage alles gefallen lassen? Geld
weg, Ware weg. Soll ich sagen Danke schön geht in Ordnung.
Wenn ich etwas bezahle will ich entweder Ware haben, oder mein
Geld wieder
Ja schon. Was das nun aber mit Betrug, Anzeige und Strafbarkeit zu tun hat, erschließt sich mir nicht.
Hallo Corsalady,
leider sehe ich nicht, wie ich in meiner Antwort dich angegriffen haben soll. Vielmehr war ich deiner Meinung. Mir war es auch schon passiert, dass ich Ware bezahlt, aber nicht geliefert bekommen hatte.
Ich hatte nur freche Rückmails des Verkäufers bekommen und dann keine Antwort mehr. Erst als ich die Telefonnummer des Betreffenden herausfand und ihn persönlich darauf aufmerksam gemacht hatte, dass es sich um Betrug handelt, bekam ich mein Geld zurück.
Viele Grüße
Q-Bert
so schnell ?
also ich glaube nicht das ein konto so schnell gelöscht wird. ich habe mein ebay konto vor 3 monaten zum löschen aufgegeben. ich bin immernoch bei ebay drin. die schreiben mir das es 180 tage dauern kann bis es endgültig gelöscht wird
daher glaub ich nicht das der verkäufer so schnell bei ebay weg gekommen ist
Hallo
Vielleicht hat Ebay ja den Verkäufer rausgeschmissen. Dann geht das nämlich unheimlich schnell.
Da hast Du nicht einmal als Verkäufer Zugriff auf dein Konto(Oder wie man es immer nennen mag).
da ist eine Fahne unten links angebracht " Artikel nicht erhalten ".
Klick darauf und alles geht automatisch: ebay bekommt Info u.s.w
Ein Mitarbeiter von ebay wird dich per email kontaktieren.
ebay hat die Anschrift und alle persönlichen Daten des Verkäufers, auch wenn der da nicht mehr sein sollte.
Die Mitarbeiter/innen von ebay werden dir helfen …