Hallo
jetzt nicht lachen, ich weiss Ebay ist bestimmt ein alter Hut hier.
Es hat mal jmd etwas ersteigert, bezahlt brav den Kaufpreis, erhält aber die Ware nicht.
Besagter Artikel wurde als nicht versichert verschickt und war auch so in der Artikelbeschreibung ausgeschrieben.
Der Verkäufer sagt, er hätte die Ware aber verschickt und man hätte auch einen versicherten Versand verlangen können. Ergo wäre ja dann der Verlust bei der Post zu melden bzw. hält der Verkäufer den Käufer für den Schuldigen.
Nun hat der Käufer das Geld weniger, Verkäufer die Sache (evtl. weniger). Wer ist denn nun Schuld bzw. wer hat eine Pflicht, den Vertrag zu erfüllen.
Der Käufer wartet schliesslich vergeblich auf den Artikel und hat das Geld an den Verkäufer bezahlt.
Mfg Werner
Hi!
jetzt nicht lachen, ich weiss Ebay ist bestimmt ein alter Hut
hier.
Es hat mal jmd etwas ersteigert, bezahlt brav den Kaufpreis,
erhält aber die Ware nicht.
Hoppla, das ist tatsächlich noch nie passiert…
Wer ist denn nun Schuld bzw. wer hat eine
Pflicht, den Vertrag zu erfüllen.
Es kommt darauf an, ob der Verkäufer als Unternehmer oder als Verbraucher gehandelt hat - danach richtet sich der Zeitpunkt des Gefahrübergangs. Ein Verbraucher muss nichts weiter tun, als die Sache zur Post zu bringen (darüber würde ich aber einen Nachweis verlangen!). Der Unternehmer trägt die Gefahr des zufälligen Untergangs so lange, bis die Sache beim Käufer ist.
Hallo
der Verkäufer ist Privatmann.
Einen Nachweis zu erbringen dürfte schwierig sein, wenn er den Brief in einen Briefkasten wirft bei der Post oder auf der Strasse.
Der Artikel ist ja nicht versichert versendet worden.
Den Rest verstehe ich nicht so ganz mit dem Untergang und Übergang der Gefahr. Was bringt das jetzt dem Käufer genau.
Mfg Werner
Huhu nochmal!
Einen Nachweis zu erbringen dürfte schwierig sein, wenn er den
Brief in einen Briefkasten wirft bei der Post oder auf der
Strasse.
Der Artikel ist ja nicht versichert versendet worden.
Ja isser jetzt versendet worden oder nicht? Das muss der Verkäufer schon beweisen können!
Den Rest verstehe ich nicht so ganz mit dem Untergang und
Übergang der Gefahr.
So reden Juristen halt. Untergang ist, wenn die Sache zerstört wird oder nicht mehr da ist. Gefahrübergang ist der Zeitpunkt, an dem die Gefahr des Untergangs vom Verkäufer auf den Käufer übergeht.
besser ist es mit hermes da ist die ware gleich versichert mit sendungsverfolgung
habe mit der post auch schlechte erfahrungen gemacht
privatverkäufer haben selten einen nachweis wenn sie die ware zur post als unvers. päckchen geben
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besser ist es mit hermes da ist die ware gleich versichert mit
sendungsverfolgung
habe mit der post auch schlechte erfahrungen gemacht
privatverkäufer haben selten einen nachweis wenn sie die ware
zur post als unvers. päckchen geben
Das ist dann aber ihr Problem. Dann können sie eben den Versand und somit ihre Erfüllungshandlung nicht beweisen. Der Käufer muss dann nicht zahlen bzw. kann vom Vertrag wegen Nichtleistung zurücktreten.
Levay
Moin,
Der Unternehmer trägt die Gefahr des zufälligen Untergangs so lange, :bis die Sache beim Käufer ist.
Was aber viele Händler per AGB ausschliessen. Rechtswidrig?
Oder gilt das nur für Verbraucher? Bei B2B ist es eigentlich Usus dass der Gefahrenübergang bei Übergabe an den Frachtführer stattfindet.
Gruss Jakob
Der Unternehmer trägt die Gefahr des zufälligen Untergangs so lange, :bis die Sache beim Käufer ist.
Was aber viele Händler per AGB ausschliessen. Rechtswidrig?
Wenn an einen Verbraucher verkauft wird - um diesen Fall geht es hier ja -, ist das rechtswidrig und unwirksam.
Levay
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Moin Levay,
Danke für Deine Antwort. Da ich immer nur an Unternehmen verkaufe bin ich da jetzt leicht ins Straucheln geraten.
Gruss Jakob
Ja und was sagt uns das jetzt???
Hallo
könnt ihr das bitte jetzt mal konkret auf Deutsch erklären???
Ist jetzt der Käufer der Dumme oder ist er im Recht, wenn er den Betrag zurückfordert (trotz unversichertem Versand) oder muss er Strafanzeige erstatten (welche dann ja wahrscheinlich wie meist eingestellt wird), da es ja keine Beweise gibt, welche nicht belegen, das der Verkäufer den Artikel tatsächlich eingeworfen hat.
Mfg Werner
Hallo nochmal!
da es ja keine Beweise gibt,
welche nicht belegen, das der Verkäufer den Artikel
tatsächlich eingeworfen hat.
Die Welt ist voller Beweise, die irgend etwas nicht belegen…
Aber der Reihe nach: Der Käufer will die Sache haben. Der Verkäufer sagt: Ich habe sie zur Post gegeben. Das Gericht sagt: Beweise es, Verkäufer! Und hier entscheidet sich, wer der Dumme ist.