Ebay-Artikel ohne versprochenen Garantie erhalten

Hallo!

Ich habe alles hier durchgesucht nach einem ähnlichen Fall, habe mich aber beschlossen, meine eigene Frage zu posten…

Ich habe bei Ebay ein gebrauchtes Elektronikgerät mit Garantie ersteigert (so stand es in der Beschreibung) von einem Privatverkäufer. Das Gerät kam bei mir an, hatte aber keine wirksame Garantie dabei und dazu funktionierte es nicht einwandfrei! Ohne Garantie hätte ich auf keinen Fall gewagt, ein empfindliches Gerät zu ersteigern, und jetzt sitze ich hier, brauche das Gerät dringend und bin um ein paar hundert Euro leichter.

Ich finde, ein Artikel, der mit Garantie angeboten wurde, ist ohne Garantie doch wesentlich vom Beschreibung abweichend, oder…?

Vielleicht weiß jemand hier wie ich vorgehen soll? Ich warte noch auf Antwort vom Verkäufer.

Entschuldige für eventuelle Rechtschreibfehler, komme aus dem englischsprachigen Raum…

schönen Tag und vielen Dank
mimi

Hallo,

woher weißt Du denn, dass das Gerät keine Garantie bzw. Gewährleistung hat? Wie sieht für Dich eine wirksame Garantie aus?

Gruß,

Myriam

Hallo,

es ist ohnehin fraglich, ob die Garantie auf dich übertragbar wäre, da der Hersteller die Garantie auch durchaus an den Erstkäufer binden kann. Dazu müsste man die Garantiebedingungen kennen.

Ich habe bei Ebay ein gebrauchtes Elektronikgerät mit Garantie
ersteigert (so stand es in der Beschreibung) von einem
Privatverkäufer. Das Gerät kam bei mir an, hatte aber keine
wirksame Garantie dabei und dazu funktionierte es nicht
einwandfrei!

War in der Beschreibung die Rede davon, dass es nicht richtig funktioniert, also war dir der Fehler bekannt?

Wenn nicht kannst du das Gerät ohnehin zurückgeben, auch beim Privatverkäufer, da das Gerät der Beschreibung entsprechen muss.

Ich finde, ein Artikel, der mit Garantie angeboten wurde, ist
ohne Garantie doch wesentlich vom Beschreibung abweichend,
oder…?

Sehe ich genauso (INAL), aber wenn das Gerät nicht richtig funktioniert und das in der Beschreibung nicht angegeben war ist die Garantie unerheblich, weil man den Artikel auch so wieder zurückgeben kann.

Vielleicht weiß jemand hier wie ich vorgehen soll? Ich warte
noch auf Antwort vom Verkäufer.

Dem Verkäufer mitteilen, dass du den Artikel zurückgeben willst weil er nicht richtig funktioniert und das in der Beschreibung nicht erwähnt war (wenn es denn so war).

Entschuldige für eventuelle Rechtschreibfehler, komme aus dem
englischsprachigen Raum…

Ich hab keine Rechtschreibfehler gefunden… außerdem können auch Urdeutsche Rechtschreibfehler machen, also das sollte das kleinste Problem sein :wink:

Viele Grüße,
Sue

Hallo Myriam,

also, in der Bedienungsanleitung steht daß man das Originalkaufbeleg haben muß (nicht dabei gewesen), und sich als Erstbesitzer mit Name, Adresse usw. angemeldet haben muß (kann ich natürlich nicht machen) wenn man Anspruch auf Garantie nehmen möchte. Habe lediglich ein Stück Papier bekommen mit einem Stempel vom Laden drauf. Das reicht leider nicht, ist also für mich nicht wirksam.

Gruß,
mimi

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Habe lediglich ein Stück Papier
bekommen mit einem Stempel vom Laden drauf.

Also wenn das kein Kaufbeleg ist, dann hilft Dir das nicht weiter, das ist richtig. Wenn es aber der Kaufbeleg ist, und der Erstbesitzer das Gerät nicht registriert hat, dann hält Dich ja nichts davon ab, nun als Erstbesitzer aufzutreten. Alternativ könntest Du den Erstbesitzer um Hilfe bei der Garantieabwicklung bitten, das biete ich immer an, wenn ich teurere Geräte weiterverkaufe, die noch Restgarantie haben.

Ganz abgesehen davon hast Du meiner Ansicht nach das Recht, das Gerät an den Verkäufer zurückzugeben, da es nicht der Beschreibung entspricht (1. keine wirksame Garantie, 2. Defekt). Bitte ihn also um Rücknahme. Wenn er sich sträubt, musst Du Dein Recht allerdings notfalls per Mahnbescheid bzw. Anwalt durchsetzen.

Gruß,

Myriam

Hallo Sue,

es ist ohnehin fraglich, ob die Garantie auf dich übertragbar
wäre, da der Hersteller die Garantie auch durchaus an den
Erstkäufer binden kann. Dazu müsste man die
Garantiebedingungen kennen.

ja, ich habe natürlich erst beim Lesen der Bedienungsanleitung gemerkt daß die Garantie nicht übertragbar ist… Es ist beim Elektronik nicht immer der Fall, das konnte ich aber vorher schlecht wissen!

War in der Beschreibung die Rede davon, dass es nicht richtig
funktioniert, also war dir der Fehler bekannt?

nein - nämlich gar nicht! Es war sogar hochgelobt!

Wenn nicht kannst du das Gerät ohnehin zurückgeben, auch beim
Privatverkäufer, da das Gerät der Beschreibung entsprechen
muss.

Stimmt, theoretisch schon, ist aber in der Praxis schwierig wenn man schon bezahlt hat…

Sehe ich genauso (INAL), aber wenn das Gerät nicht richtig
funktioniert und das in der Beschreibung nicht angegeben war
ist die Garantie unerheblich, weil man den Artikel auch so
wieder zurückgeben kann.

und wenn der Verkäufer doch nicht gewußt hat, daß es diesen Fehler gab (und ich glaube, daß das eher der Fall ist), dann kann er behaupten daß er doch mangelfreie Ware geschickt hat… schließlich kann es auch im Transport passiert sein. Ich weiß allerdings nicht wie ausreichende Verpackung aussieht, es war irgendwie verpackt aber nicht gerade übergepolstert.

Dem Verkäufer mitteilen, dass du den Artikel zurückgeben
willst weil er nicht richtig funktioniert und das in der
Beschreibung nicht erwähnt war (wenn es denn so war).

Werde ich in meinem nächsten Schreiben machen… besonders wenn ich weiter keine Antwort bekomme

Entschuldige für eventuelle Rechtschreibfehler, komme aus dem
englischsprachigen Raum…

Ich hab keine Rechtschreibfehler gefunden… außerdem können
auch Urdeutsche Rechtschreibfehler machen, also das sollte das
kleinste Problem sein :wink:

Danke :smile:

Ebenfalls viele Grüße,
mimi

Hallo Myriam,

Also wenn das kein Kaufbeleg ist, dann hilft Dir das nicht
weiter, das ist richtig. Wenn es aber der Kaufbeleg ist, und
der Erstbesitzer das Gerät nicht registriert hat, dann hält
Dich ja nichts davon ab, nun als Erstbesitzer aufzutreten.
Alternativ könntest Du den Erstbesitzer um Hilfe bei der
Garantieabwicklung bitten, das biete ich immer an, wenn ich
teurere Geräte weiterverkaufe, die noch Restgarantie haben.

Es sieht nicht aus wie ein Kaufbeleg, hat auch kein Datum drauf! Eigentlich sieht es doch eher so aus, daß der Erstbesitzer (wem immer das sein mag) die Garantie schon ausgefüllt und verschickt hat, da bekommt man manchmal ein solches Stück Papier wieder. Werde auf jeden Fall versuchen, dem Verkäufer um Hilfe zu bitten, wenn nichts anderes klappt.

Ganz abgesehen davon hast Du meiner Ansicht nach das Recht,
das Gerät an den Verkäufer zurückzugeben, da es nicht der
Beschreibung entspricht (1. keine wirksame Garantie, 2.
Defekt). Bitte ihn also um Rücknahme. Wenn er sich sträubt,
musst Du Dein Recht allerdings notfalls per Mahnbescheid bzw.
Anwalt durchsetzen.

ich sehe das auch so - ich habe eigentlich Recht bei der Sache! Also hoffentlich klappt es ohne Anwalt.

Danke, viele Grüße
mimi

Ebay-Artikel ohne versprochenen Garantie erhalten
Hallo nochmals!

Bin gerade dabei, einen weiteren Email an den Verkäufer zu formulieren, da er sich leider immer noch nicht gemeldet hat, und hätte dabei noch eine Frage:

Wenn er auf der Auktionsseite unter ‚Angaben zur Zahlung, Versand und Rücknahme‘ dazu folgendes geschrieben hat

>Rücknahme - Weitere Angaben: Privatverkauf, Keine Garantie

soll es doch nicht bedeuten, daß selbst wenn man kaputte Ware
bekommt, hat man keinen Anspruch auf Rückgabe?

Das hätte er gerne, geht aber nicht. Die Ware muss auch beim Privatverkäufer frei von Sachmängeln sein. Mehr dazu in den FAQ dieses Brettes.

Gruß,

Myriam