Hallo Sue,
es ist ohnehin fraglich, ob die Garantie auf dich übertragbar
wäre, da der Hersteller die Garantie auch durchaus an den
Erstkäufer binden kann. Dazu müsste man die
Garantiebedingungen kennen.
ja, ich habe natürlich erst beim Lesen der Bedienungsanleitung gemerkt daß die Garantie nicht übertragbar ist… Es ist beim Elektronik nicht immer der Fall, das konnte ich aber vorher schlecht wissen!
War in der Beschreibung die Rede davon, dass es nicht richtig
funktioniert, also war dir der Fehler bekannt?
nein - nämlich gar nicht! Es war sogar hochgelobt!
Wenn nicht kannst du das Gerät ohnehin zurückgeben, auch beim
Privatverkäufer, da das Gerät der Beschreibung entsprechen
muss.
Stimmt, theoretisch schon, ist aber in der Praxis schwierig wenn man schon bezahlt hat…
Sehe ich genauso (INAL), aber wenn das Gerät nicht richtig
funktioniert und das in der Beschreibung nicht angegeben war
ist die Garantie unerheblich, weil man den Artikel auch so
wieder zurückgeben kann.
und wenn der Verkäufer doch nicht gewußt hat, daß es diesen Fehler gab (und ich glaube, daß das eher der Fall ist), dann kann er behaupten daß er doch mangelfreie Ware geschickt hat… schließlich kann es auch im Transport passiert sein. Ich weiß allerdings nicht wie ausreichende Verpackung aussieht, es war irgendwie verpackt aber nicht gerade übergepolstert.
Dem Verkäufer mitteilen, dass du den Artikel zurückgeben
willst weil er nicht richtig funktioniert und das in der
Beschreibung nicht erwähnt war (wenn es denn so war).
Werde ich in meinem nächsten Schreiben machen… besonders wenn ich weiter keine Antwort bekomme
Entschuldige für eventuelle Rechtschreibfehler, komme aus dem
englischsprachigen Raum…
Ich hab keine Rechtschreibfehler gefunden… außerdem können
auch Urdeutsche Rechtschreibfehler machen, also das sollte das
kleinste Problem sein 
Danke 
Ebenfalls viele Grüße,
mimi