Ablauf und Kosten eines Mahnbescheids
Hallo,
hier im Forum wird immer sehr schnell empfohlen, Mahn- und
Vollstreckungsbescheide (erst das ist der vollstreckbare
Titel) zu veranlassen. Bevor man das tut, sollte man sich
generell überlegen, ob die Höhe des geschuldeten Betrages
diesen Schritt rechtfertigt, denn es fallen dabei Gebühren an,
die zunächst der Gläubiger zu tragen hat.
Ich habe gerade eine Mahnsache gewonnen, wo es um einen Streitwert von 145,- Euro ging. Die Kosten trägt der Beklagte.
Das waren z.B. Portokosten für das Einschreiben mit der letzten Mahnung, die Kosten für den Mahnbescheid, wieder Porto, die Kosten für das Amtsgericht/Mahngericht 62,50 Euro.
Ich habe das bei www.letzte-mahnung.de gemacht. Die Kosten hierfür (12,50) hat auch der Beklagte tragen müssen.
Also in Summe kamen ca. 90 Euro dazu. Happig. Dazu kommen dann noch die Gebühren vom Amtsgericht, die ich aber nicht kenne.
Auch jeder
Vollstreckungsversuch durch den Gerichtsvollzieher kostet
Geld!
Wenn es sich also z.B. um ne CD für 10 Euro handelt, macht die
Androhung eines Mahnbescheides zwar Sinn, aber die
tatsächliche Beantragung ist, wirtschaftlich gesehen, unsinnig
Dazu kommt, dass Anwälte solche Fälle mit niedrigen Streitwerten nicht annehmen. Bei meinem Fall würde der Anwalt lauf seiner Honorartabelle vielleicht 25 Euro bekommen. Das ist natürlich zu wenig, um sich hier zu engagieren.
Also alles selber regeln. Das hat in meinem Fall ca. 5 Monate gedauert. Ständig Briefwechsel hin und her. Das kann natürlich auch nervenaufreibend sein.
Man muss unterscheiden, zwischen dem eigentlichen Mahnbescheid und der dann folgenden Vollstreckung.
Du kannst erstmal einen Mahnbescheid starten. Das Amtsgericht prüft nicht, ob Deine Forderung gerechtfertigt ist. Vielleicht bekommt dann der Antragsgegner kalte Füße und zahlt. Dann ist das Mahnverfahren abgeschlossen.
Wenn der Antragsgegner gegen den Mahnbescheid Widerspruch einlegt, ist der Fall erstmal vom Tisch und das Mahnverfahren ist abgeschlossen.
Erst nach dem Mahnverfahren hat man die Möglichkeit beim Amtsgericht einen Rechtsstreit zu starten. Dann fallen natürlich weitere Kosten an.