eBay - Artikel verkauft, Abnehmer zahlt nicht

Hallo,

was kann man unternehmen, wenn der Artikel bereits verschickt ist und der Kunde trotzdem nicht zahlt ?

Der Kunde hat eine sehr gutes Bewertungsprofil, weswegen der Artikel schon vorab verschickt wurde.

Mahnbescheid ? Kann man das hinterlegte Konto über ebay erfahren um eine Kontenpfändung zu beauftragen ?

Grüsse
Jade

Hi,

ich würde ihm (per Einschreiben) eine letzte Frist setzen (zwei Wochen Zeit) und ihm bei Nichtzahlung gerichtliche Schritte androhen.

Wenn er dann wirklich nicht zahlt, besorgst Du Dir einen Mahnbescheid (Formular) aus dem Schreibwarenhandel. Wenn Du nicht weisst, wie das mit dem Mahnbescheid läuft, melde Dich nochmal.

Das mit der Kontopfändung kannst Du aus drei Gründen vergessen :

  • nur einige haben ihre Kontodaten bei ebay hinterlegt.
  • selbst wenn : ich glaube kaum, dass ebay Dir die Kontodaten gibt.
  • Du brauchst für eine Kontopfändung einen Gerichtsvollzieher und einen vollstreckbaren Titel (den Du aus dem Mahnbescheid bekommst). Direkte Kontopfändudungen können (im wesentlichen) nur öffentliche Behörden durchführen.

Gruss Hans-Jürgen
***

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Nicht so schnell mit Mahnbescheid
Hallo,
hier im Forum wird immer sehr schnell empfohlen, Mahn- und Vollstreckungsbescheide (erst das ist der vollstreckbare Titel) zu veranlassen. Bevor man das tut, sollte man sich generell überlegen, ob die Höhe des geschuldeten Betrages diesen Schritt rechtfertigt, denn es fallen dabei Gebühren an, die zunächst der Gläubiger zu tragen hat. Auch jeder Vollstreckungsversuch durch den Gerichtsvollzieher kostet Geld!
Wenn es sich also z.B. um ne CD für 10 Euro handelt, macht die Androhung eines Mahnbescheides zwar Sinn, aber die tatsächliche Beantragung ist, wirtschaftlich gesehen, unsinnig - leider!
Viele Grüße
Jens

Ablauf und Kosten eines Mahnbescheids

Hallo,
hier im Forum wird immer sehr schnell empfohlen, Mahn- und
Vollstreckungsbescheide (erst das ist der vollstreckbare
Titel) zu veranlassen. Bevor man das tut, sollte man sich
generell überlegen, ob die Höhe des geschuldeten Betrages
diesen Schritt rechtfertigt, denn es fallen dabei Gebühren an,
die zunächst der Gläubiger zu tragen hat.

Ich habe gerade eine Mahnsache gewonnen, wo es um einen Streitwert von 145,- Euro ging. Die Kosten trägt der Beklagte.

Das waren z.B. Portokosten für das Einschreiben mit der letzten Mahnung, die Kosten für den Mahnbescheid, wieder Porto, die Kosten für das Amtsgericht/Mahngericht 62,50 Euro.
Ich habe das bei www.letzte-mahnung.de gemacht. Die Kosten hierfür (12,50) hat auch der Beklagte tragen müssen.
Also in Summe kamen ca. 90 Euro dazu. Happig. Dazu kommen dann noch die Gebühren vom Amtsgericht, die ich aber nicht kenne.

Auch jeder

Vollstreckungsversuch durch den Gerichtsvollzieher kostet
Geld!
Wenn es sich also z.B. um ne CD für 10 Euro handelt, macht die
Androhung eines Mahnbescheides zwar Sinn, aber die
tatsächliche Beantragung ist, wirtschaftlich gesehen, unsinnig

  • leider!

Dazu kommt, dass Anwälte solche Fälle mit niedrigen Streitwerten nicht annehmen. Bei meinem Fall würde der Anwalt lauf seiner Honorartabelle vielleicht 25 Euro bekommen. Das ist natürlich zu wenig, um sich hier zu engagieren.

Also alles selber regeln. Das hat in meinem Fall ca. 5 Monate gedauert. Ständig Briefwechsel hin und her. Das kann natürlich auch nervenaufreibend sein.

Man muss unterscheiden, zwischen dem eigentlichen Mahnbescheid und der dann folgenden Vollstreckung.

Du kannst erstmal einen Mahnbescheid starten. Das Amtsgericht prüft nicht, ob Deine Forderung gerechtfertigt ist. Vielleicht bekommt dann der Antragsgegner kalte Füße und zahlt. Dann ist das Mahnverfahren abgeschlossen.

Wenn der Antragsgegner gegen den Mahnbescheid Widerspruch einlegt, ist der Fall erstmal vom Tisch und das Mahnverfahren ist abgeschlossen.

Erst nach dem Mahnverfahren hat man die Möglichkeit beim Amtsgericht einen Rechtsstreit zu starten. Dann fallen natürlich weitere Kosten an.

Hallo,

Ich habe gerade eine Mahnsache gewonnen, wo es um einen
Streitwert von 145,- Euro ging. Die Kosten trägt der Beklagte.

Richtig! Nur rate mal, wer die Kosten trägt, wenn der Beklagte nicht zahlt, bzw. nicht pfändbar ist? DU!

Man muss unterscheiden, zwischen dem eigentlichen Mahnbescheid
und der dann folgenden Vollstreckung.

Mit einem Mahnbescheid kann man auch nicht vollstrecken lassen, sondern mit einem Vollstreckungsbescheid

Du kannst erstmal einen Mahnbescheid starten. Das Amtsgericht
prüft nicht, ob Deine Forderung gerechtfertigt ist. Vielleicht
bekommt dann der Antragsgegner kalte Füße und zahlt. Dann ist
das Mahnverfahren abgeschlossen.

Vielleicht aber auch nicht! Vielleicht gibt es den Antragsgegner gar nicht, oder er ist ein Betrüger und hat kein Geld und wird auch nie welches haben… Du bleibst dann auf den Kosten hängen und genau das wollte ich mit meinem Kommentar zum Ausdruck bringen! Bevor man schnell mal einen Mahnbescheid veranlasst, sollte man prüfen, ob der Streitwert das auch rechtfertigt und ob man ggf. dazu bereit ist, auf den Kosten sitzenzubleiben.

Wenn der Antragsgegner gegen den Mahnbescheid Widerspruch
einlegt, ist der Fall erstmal vom Tisch und das Mahnverfahren
ist abgeschlossen.

Falsch! Dann kommt es zu einem streitigen Klageverfahren!

Erst nach dem Mahnverfahren hat man die Möglichkeit beim
Amtsgericht einen Rechtsstreit zu starten. Dann fallen
natürlich weitere Kosten an.

Auch nicht richtig! Wenn das Mahnverfahren abgeschlossen ist, hast Du einen Vollstreckungsbescheid, mit dem Du dann den Gerichtsvollzieher mit Vollstreckungsversuchen beauftragen kannst. Ein Rechtsstreit ist dann nicht mehr nötig, weil Du schon einen vollstreckbaren Titel hast!
Viele Grüße
Jens

Wenn der Antragsgegner gegen den Mahnbescheid Widerspruch
einlegt, ist der Fall erstmal vom Tisch und das Mahnverfahren
ist abgeschlossen.

Falsch! Dann kommt es zu einem streitigen Klageverfahren!

Das habe ich anders gelernt.
Man kann auf dem Mahnbescheid ankreuzen, was passieren soll, wenn der Antragsgegner Widerspruch einlegt. Wenn man das Feld freilässt kommt es NICHT automatisch zu einem „strittigen Verfahren“.

Erst nach dem Mahnverfahren hat man die Möglichkeit beim
Amtsgericht einen Rechtsstreit zu starten. Dann fallen
natürlich weitere Kosten an.

Auch nicht richtig! Wenn das Mahnverfahren abgeschlossen ist,
hast Du einen Vollstreckungsbescheid, mit dem Du dann den
Gerichtsvollzieher mit Vollstreckungsversuchen beauftragen
kannst. Ein Rechtsstreit ist dann nicht mehr nötig, weil Du
schon einen vollstreckbaren Titel hast!

Auch das habe ich anders gelernt.
Unter Mahnverfahren verstehe ich dieses Formular, was man im Handel kaufen kann, ausfüllen und beim Amtsgericht einreicht.
Wenn der Antragsgegner zahlt oder Widerspruch einlegt, ist das Mahnverfahren abgeschlossen.

Wenn man sich dazu entscheidet ein „strittiges Verfahren“ einzuleiten, dann beginnt praktisch ein neues Verfahren.

Viele Grüße
Jens

Hallo,

Das habe ich anders gelernt.
Man kann auf dem Mahnbescheid ankreuzen, was passieren soll,
wenn der Antragsgegner Widerspruch einlegt. Wenn man das Feld
freilässt kommt es NICHT automatisch zu einem „strittigen
Verfahren“.
Unter Mahnverfahren verstehe ich dieses Formular, was man im
Handel kaufen kann, ausfüllen und beim Amtsgericht einreicht.
Wenn der Antragsgegner zahlt oder Widerspruch einlegt, ist das
Mahnverfahren abgeschlossen.

Ich bin davon ausgegangen, dass Du Deine Forderung durchsetzen willst, oder? Wenn der Antragsgegner Widerspruch einlegt und Du auf ein strittiges Verfahren verzichtest, verzichtest Du darauf, Deine Forderung per Mahnverfahren einzutreiben. Das Ganze hat in diesem Fall dann nichts anderes als weitere Kosten für den Mahnbescheid für Dich gebracht, ohne dass Du einen Cent vom Schuldner gesehen hast, und genau davor wollte ich warnen!

Wenn man sich dazu entscheidet ein „strittiges Verfahren“
einzuleiten, dann beginnt praktisch ein neues Verfahren.

…das dann wieder Geld kostet, ohne dass klar ist, ob Du es jemals von Deinem Gläubiger wiederbekommen wirst.

Wie gesagt: das mit dem Mahnbescheid kann gut gehen (Schuldner bekommt den Mahnbescheid, kriegt einen Schreck und zahlt), es kann aber auch passieren, dass das Mahnverfahren und darauf folgende Vollstreckungsversuche zum Alptraum werden und nix als immer höhere Kosten verursachen, auf denen im Zweifelsfall der Gläubiger (!) sitzenbleibt. Genau das muss man abwägen.
Viele Grüße
Jens