Ebay Artikel weggeschmissen

liebe leute,
mir ist was sehr sehr peinliches passiert und zwar hatte ich fälschlicherweise angenommen, dass mein angebot bei ebay (150066286521)bereits ausgelaufen war, was aber nicht der fall war. da ich es bereits zweimal gelistet hatte, und sich zwar beim ersten mal ein käufer gefunden hatte, dieser aber überlesen hatte, dass er es abholen soll (wodurch das geschäft nicht zustande kam) habe ich es weggeschmissen (ich depp) (gerät stammte aus einer laborauflösung meines arbeitgebers). der jetzige käufer (hatte es 15 sekunden vor schluss für einen euro erstanden) verlangt jetzt von mir (wahrscheinlich zu recht) auf erfüllung des vertrages, ich solle ihm ein erstazgerät beschaffen, was ich nicht kann weil es unmöglich ist (wird schon seit jahren nicht mehr hergestellt und ist eine völlig veraltet technologie). was habe ich denn für möglichkeiten? was kann ich anbieten?
viele grüsse und danke für eure hilfe!

Hi,

du wirst wohl einfach in den sauren apfel beissen müssen und eine negativ-bewertung einstecken.
Dann gibst du ihm das geld zurück und gut ist…

LG Alex:smile:

du wirst wohl einfach in den sauren apfel beissen müssen und
eine negativ-bewertung einstecken.
Dann gibst du ihm das geld zurück und gut ist…

Hi ALex,

und was, wenn er auf Erfüllung des Vertrages besteht?
Da die Frage ja auch im Rechtsbrett steht (danke, daß du hier geantwortet hast und dem Fargesteller somit die Möglichkeit genommen hast, sein Doppelposting zu löschen :wink: ), bin ich mal gespannt, was dabei rauskommt.

Gruß
Sticky

oh weh, doppelposting ist verboten? krieg ich jetzt bei euch auch noch ärger?

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hab gerade gelesen, dass man nicht doppelposten soll (wer lesen kann, ist klar im vorteil). eben der gute mann betsht auf vertragserfüllung. was mach ich jetzt?

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oh weh, doppelposting ist verboten? krieg ich jetzt bei euch
auch noch ärger?

Hi,

Zugegeben, dein Doppelposting war schwer zu „enttarnen“, weil du verschiedene Titel gewählt hast und dich im Rechte-Brett auch an die FAQ:1129 gehalten hast.
Ich hoffe ja, daß die MODs mal ausnahmsweise Gnade vor Recht ergehen lassen, damit wir daraus eine vernünftige FAQ basteln können :wink:

Gruß
Sticky

dafür gings aber schnell :smile:)

Hi,

Zugegeben, dein Doppelposting war schwer zu „enttarnen“, weil
du verschiedene Titel gewählt hast und dich im Rechte-Brett
auch an die FAQ:1129 gehalten hast.
Ich hoffe ja, daß die MODs mal ausnahmsweise Gnade vor Recht
ergehen lassen, damit wir daraus eine vernünftige FAQ basteln
können :wink:

Gruß
Sticky

Hi Joe,

eben der gute mann betsht auf vertragserfüllung. was mach ich jetzt?

Wenn der ersteigerte Gegenstand nicht mehr existiert und auch kein Ersatz besorgt werden kann, da es ein Unikat war, kannst Du von Deiner Seite aus den Vertrag nicht erfüllen.
Hat der Käufer schon seinen Gebotsbetrag überwiesen?
Dann überweise ihm den Betrag zurück und gut ist.

Gruß
WB

Hallo,

der „unvermeidliche“ Satz aus deiner Auktion:

Ich übernehme keine Garantie und keine Rücknahme.

Garantie ist eine freiwillige Leistung, was du ausschließen willst ist die Gewährleistung (FAQ:1152)

Ferner sind Sie im Gegensatz zum neuen Verbraucherschutzgesetz als Käufer damit einverstanden, keinen Gebrauch von einer Garantie zu machen.

??? Du hast doch die „Garantie“ einen Satz vorher ausgeschlossen, es gibt also keine Garantie von der der Käufer Gebrauch machen könnte.

Nachverhandlungen, insbesondere unter Berufung auf den Umstand, dass die Artikelbeschreibung nicht dem tatsächlichen Zustand entspricht, sind daher ausgeschlossen

Du bist verpflichtet den Artikel wahrheitsgemäß zu beschreiben. Entspricht der Artikel nicht der Beschreibung hat der Käufer in jedem Fall das Recht „nachzuverhandeln“ (ihn zB zurückzugeben), egal was du voher ausgeschlossen hast.

Grüße,
Sue

Hi
wär ich froh wäre dieser (und ähnliche Variationen davon) Satz vermeidbar… scheinbar ist das aber ne zwanghafte handlung wie ein Tik, solchen Unsinn in Auktionsbeschreibungen zu platzieren.
HH

da habt ihr wohl recht. den schmarrn kopiert man sich irgendwo her (weil behauptet wird, dass man es unbedingt reinschreiben soll) und hofft, dass das, was da drinsteht, schon stimmen wird (ohne sein hirn einzuschalten)
hat aber mit meiner situation nicht wirklich was zu tun, denn ich hab ja die ware blöderweise weggeschmissen. wie ich aber mittlerweile gelernt habe, bin ich aufgrund der natur der sache nun nicht mehr verpflichtet die ware zu liefern (weil es nicht möglich ist), wohl aber schadensersatzpflichtig. nun stellt sie die frage: was war das ding wert? wie beurteile ich den wert?

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Hi

Was bitte für einen SCHADEN sollst du ersetzen…?

HH

tja, es verhält sich leider wie folgt:

„…Was den Käufer zufriedenstellt, ist nun wirklich keine Rechtsfrage.
Was seine Rechte angeht:
Eine Leistungspflicht, die zu erbringen unmöglich ist, erlischt gem. § 275 BGB. Gewerblich oder nicht spielt keine Rolle.
Bei Gebrauchtwaren wird im Übrigen eine Stückschuld vereinbart. Es wurde also genau die Sache X und nicht eine Sache aus der Gattung Y verkauft. Wenn die weg ist, ist sie weg, dann bleibt der Vertrag wirksam, aber die Pflicht auf Herausgabe und Eigentumsverschaffung erlischt eben.
Der Käufer kann nun Schadensersatz fordern. Er muss so gestellt werden, wie er stünde, wenn ordnungsgemäß erfüllt worden wäre. Das wird in § 275 IV BGB noch mal ganz deutlich klargestellt und hat auch nichts mit gewerblich oder nicht zu tun. Die Frage ist: Was war die Sache wert? War sie 10 Euro wert, so schuldet der Verkäufer dem Käufer diese Summe und umgekehrt wird der Kaufpreis geschuldet. Bei Aufrechnung heißt das: Verkäufer muss dem Käufer 9 Euro geben.“

Hi

Was bitte für einen SCHADEN sollst du ersetzen…?

HH

Hi

wer legt den Wert einer nicht mehr existierenden für 1 Euro gekauften Ware fest…?
Warum ist sie in dem Moment mehr als 1 EU wert? Wird da ne Marktstudie gemacht?

HH

wär ich froh wäre dieser (und ähnliche Variationen davon) Satz
vermeidbar… scheinbar ist das aber ne zwanghafte handlung
wie ein Tik, solchen Unsinn in Auktionsbeschreibungen zu
platzieren.

Er ist vermeidbar. „Die Gewährleistung ist ausgeschlossen.“ reicht völlig.

jep, das ist die eine million dollar frage. ich werde weiter berichten, was der käufer sich denn vorstellt

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]