Hallo Kaliber69,
Zunächst muss ich gestehen, dass ich in Sachen Laptops keine ausreichende technische Kenntnisse habe. Ich kann also nicht beurteilen, ob bestimmte Hardware kälteempfindlich ist oder nicht. Das müsste ein Computer-Experte beantworten.
Die Kritik des Käufers hat nix mit dem Hinweis und der Tatsache zu tun, dass der Läppie unter XP getestet wurde oder nicht.
Die Argumentation des Käufers hinkt mir aber trotzdem ein bisschen. Wie soll man sonst ein Laptop verschicken als durch stoßsichere Verpackung? Beheizbare Verpackung habe ich noch nicht gesehen. Extra ein Spediteur mit Wärme-Versand zu beauftragen, dürfte das Maß übersteigen, meiner Meinung nach.
Ich nehme mal an, dass der Versand versichert gewesen ist. War es für die übliche Höhe versichert (ca. 520 EUR, je nach Paketdienst) oder extra als höher versichert verschickt?
Selbst wenn man versucht, das über diese Versicherung mit dem Kälte-Argument zu regeln, wird es dabei Schwierigkeiten geben, denn Schaden aufgrund Kälte läuft meistens unter „Höhere Gewalt“ und ist hier stets nicht versichert.
War das Paket denn verformt oder beschädigt bei Ankunft beim Käufer? Wenn ja, dann ist es sehr wahrscheinlich, dass beim Inhalt ein Schaden aufgetreten ist aufgrund zu grobes Handling des Paketes. Dann würde ich das auch über die Versicherung regeln. Wenn nicht, dann wird es schwierig, nachzuweisen, dass der Schaden durch den Versand entstanden ist, es sei denn, ein Computer-Experte würde die Kälteempfindlichkeit von Laptops oder Teile davon bestätigen. Hier müsste dann geklärt werden, ob der private Verkäufer verpflichtet ist, eine andere Art des Versandes zu wählen, da abzusehen war, dass es Winter wird und die Hardware das nicht verträgt. Das kann ich nicht klären, sondern ein Anwalt.
Bleibt jetzt noch zu klären, wo der Gefahrenübergang über die Ware stattgefunden hat (Also der Zeitpunkt, ab wann der Käufer für den Schaden des Laptops haftet). Ich nehme an, du und der Käufer sind keine Unternehmer. Somit geht die Gefahr über die Sache nach BGB § 447, Abs. 1 dann an den Käufer über, wenn die Sache dem Spediteur (hier wohl die Dt. Post AG, DHL, Hermes, oder ein anderer Paketdienst) übergeben wurde.
Der Spediteur muss aber dann auch wissen, dass in dem Paket ein Laptop enthalten ist, dessen Hardware kälteempfindlich ab -x°C ist.
Naja, genug der Theorie. Ich würde jetzt folgendes machen:
Den Käufer anmailen, ob das Paket beschädigt war oder nicht. Wenn ja, dann soll der Käufer den Schaden festhalten durch Fotos, kann man den Läppie noch nutzen oder gar nicht mehr, wie auch immer, und alles dann dir zusenden, du gehst damit zum Paketdienst und es wird ein Versicherungsfall durch den Paketdienst eröffnet und darüber beglichen. In diesem Fall hätte der Käufer Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises. Das wäre einfacher für alle!
Wenn das Paket nicht beschädigt war, dann wird es schwierig werden. Man muss dann abwägen ob man auf sein Recht pocht und eine rote Bewertung kassiert, oder ob man das Geld doch zurück überweist und hinterher leer ausgeht. Wenn der Läppie gar nicht mehr nutzbar ist aus seiner Sicht, dann soll er das zurückschicken und du überweist zurück. Dann kannst du dir das nochmal ansehen, auch auf die Gefahr hin, dass das Gerät wirklich kaputt und somit nicht mehr verkaufbar ist. Das mit der Kälteempfindlichkeit würde ich nochmal bei Computer-Experten prüfen lassen.
Fazit: Ich kann somit nicht eindeutig klären, ob du zurückzahlen musst oder nicht, aber ich konnte ein paar Gedanken und Tips niederschreiben, zudem die meiner Meinung nach günstige Verfahrensweise ab jetzt. Ich hoffe, dass ich dir damit trotzdem helfen konnte.
Die hier geschriebenen Äußerungen entsprechen meine Meinung verbunden mit meiner beruflichen Praxis als Großhandelskaufmann und stellen hier keine verbindliche Rechtsberatung im Sinne des Anwaltsgesetzes dar. Verbindliche Rechtsberatung ist nur beim Anwalt mit entsprechendem Fachgebiet erhältlich.
Bis denne
gitarrejoern