Ebay Artk. nach Versand defekt, käuf. will Geld

Hallo,
also ich habe mein Laptop bei ebay verkauft.

Nun schreibt mich der Käufer an das der Laptop sich aufhängt, und schließt darauf das er beim Versand durch die Kälte kaputt gegangen ist, weil ich ihn nur in ein Karton Stoßsicher verschickt habe.

In der Auktion habe ich geschrieben das zu Testzwecken Windows XP installiert wurde, da lief er ohne Probleme durch.

Muss ich dem Käufer nun das Geld zurück überweisen obwohl ich darauf hingewiesen habe das der Laptop unter Windows XP getestet wurde?

Hallo,

bei einem nicht beschriebenen Schaden, der von Anfang an bestand, greift auch bei Privatverkauf Sachmängelhaftung.

Wenn Verdacht auf Transportschaden besteht, würde ich das zuerst dem Versandunternehmen melden. Ich weiß nicht, ob die nicht verpflichtet sind frostfrei zu transportieren (AGB lesen) - es ginge ja auch nicht, wenn jemand eine Kiste Wein verschickt, dass die Flaschen einfrieren und platzen.

Das Transportrisiko trägt der Käufer - vorrausgesetzt, dass der Verkäufer angemessen verpackt hat.

http://pages.ebay.de/rechtsportal/kaeufer_5.html
_"a. Kauf von einem privaten Verkäufer

Nach der allgemeinen Regelung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) trägt grundsätzlich der Käufer das Risiko des Verlusts und der Beschädigung der Ware auf dem Transportweg (§ 447 Abs.1 BGB)."_

Der Käufer muss im Zweifelsfall wohl nachweisen, dass tatsächlich ein Schaden besteht - z. B. indem er das Teil zu einem Fachhändler bringt - und vermutlich dann auch, dass der Schaden von Anfang an bestand und kein Transportschaden ist.

Stephanie

Hallo Stephanie, danke für deine Antwort, aber wie soll ich nun weiter verfahren?

Ich habe probiert den Käufer klar zu machen, das ich nicht nachvollziehen kann ob der Fehler von vornerein war oder durch den Transport zustande gekommen ist.

Wie gesagt habe nur GETESTET ob sich ein Betriebssystem installieren lässt.

Hallo,
also ich habe mein Laptop bei ebay verkauft.

Nun schreibt mich der Käufer an das der Laptop sich aufhängt,

Hallo, er vermutet es. Es wird ihm schwer fallen das zu beweisen. Bei einem Geschäft unter privat Leuten muß er beweisen das du Schuld bist. Wenn du denkst das er das kann solltest du den kauf rückgängig machen. Ansosten droht dir schlimmsten Falles eine neg. Bewertung.
Gruß

und schließt darauf das er beim Versand durch die Kälte kaputt
gegangen ist, weil ich ihn nur in ein Karton Stoßsicher
verschickt habe.

In der Auktion habe ich geschrieben das zu Testzwecken Windows
XP installiert wurde, da lief er ohne Probleme durch.

Muss ich dem Käufer nun das Geld zurück überweisen obwohl ich
darauf hingewiesen habe das der Laptop unter Windows XP
getestet wurde?

Hallo,

aber wie soll ich
nun weiter verfahren?

Beim Transportunternehmen einen Transportschaden Kälte melden. Die werden dann mutmaßlich entscheiden 1. das sie selbst Schuld sind und den Schaden tragen (das halte ich für weniger wahrscheinlich) ODER 2. Das der Absender unzureichend verpackt hat und schuld ist (halte ich auch für unwahrscheinlich, habe noch keine Thermoverpackte Sendung vom Blumenhändler gesehen :smile:) ODER 3. Das sonstiges Schuld ist -> Käufer trägt Transportrisiko. ODER 4. Das kein Transportschaden besteht

Falls der Käufer meint, dass ein Sachmangel und kein Transportschaden vorliegt, würde ich ihn auffordern, das zu beweisen (Gutachten von Fachhändler).

Allerdings geht der Verkäufer dabei das Risiko ein, den Schaden und das Gutachten bezahlen zu müssen, falls wirklich ein Sachmangel vorliegt.

Alternativ kann der Verkäufer natürlich schlicht die Ware zurücknehmen. Das bietet aber nicht unbedingt Schutz vor negativen Bewertungen durch den Käufer oder vor Schadensersatzforderungen.

Stephanie

Hallo
Erstmal ein paar Fragen vorweg. Bist Du Privatverkäufer oder Gewerbetreibender?
Hast Du in Deiner Artikelbeschreibung den Zusatz drin, dass Du keine Gewährleistung bietest (geht nur als Privatverkäufer)?
Mit welcher Versandart hast Du verschickt? Versichert?
Falls Du Privatverkäufer bist, keinen Zusatz in der Artikelbeschreibung hattest und unversichert verschickt hast, musst Du den Schaden ersetzen. Ich würde dann aber erstmal folgendes machen. Nimm mit dem Käufer Kontakt auf und biete ihm an, dass er den Artikel zurück schicken kann. (Natürlich auf seine Kosten ). Sag ihm, dass Du den Artikel dann überprüfen wirst, und wenn tatsächlich ein Defekt vorliegt, erstattest Du ihm den Kaufpreis.
Falls Du versichert verschickt hast, kannst Du den Schaden beim Versandservice geltend machen. Dazu brauchst Du Fotos von der Verpackung ( die muss der Käufer anfertigen, also teile dem Käufer mit, dass er das Paket Fotografiert und Dir die Bilder zukommen lässt.

Ich hoffe, ich konnte weiterhelfen.
Falls Du noch eine Frage hast…einfach eine mail!

LG
Tina [email protected]

Also ich bin Privatverkäufer.

In der Beschreibung:

Rücknahmen:
Keine Rücknahme. Dies ist ein Privatverkauf.

Packet wurde per DHL als Packet verschickt. (Denk Packet ist standartgemäß bis 500€ Versichert)

Werde mich mal mit DHL in Verbindung setzen.

Hallo,
also als Aller erstes empfehle ich Ihnen solch eine Sache nicht schleifen zu lassen da man als Verkäufer bei eBay immer etwas hinten dran steht. Ich gehe jetzt davon aus, da es sich um einen Laptop handelt werden Sie den Artikel versichert verschickt haben (DHL bis 500€). Ich würde ertmal den Käufer höflich bitten den Computer auf Werkseinstellungen zurückzusetzen und evt XP neu aufzuspielen. Meist hat sich das Problem dann schnell erledigt. Sollte dies nichts bringen würde ich den Käufer auf die Versicherung des Paketes hinweisen und das er sich bei der DP oder Hermes melden soll, da er einen Schaden zu melden hat. Sollte dies dann alles nichts bringen würde ich empfehlen den Laptop zurück zu nehmen und das Geld zurück zu überweisen. Dann können Sie in Ruhe testen ob der Computer funktioniert, sollte es der Fall sein das alles einwandfrei funktioniert dann wollte der Käufer den Laptop einfach nicht mehr und Sie können Ihn dann getrost wiedereinstellen. Das ist wahrscheinlich besser als eine schlechte Bewertung.

MfG
Paule2220

Hallo, dann hast Du gute Chancen.Teile dem Käufer mit, dass es sich nur um einen Transportschaden handeln könnte, und er Dir Fotos vom Paket schicken soll, damit Du den Schaden bei DHL anmelden kannst. DHL erstattet dann den Gesamtpreis.

LG
Tina

K.A.

Hallo Kaliber69,

Zunächst muss ich gestehen, dass ich in Sachen Laptops keine ausreichende technische Kenntnisse habe. Ich kann also nicht beurteilen, ob bestimmte Hardware kälteempfindlich ist oder nicht. Das müsste ein Computer-Experte beantworten.
Die Kritik des Käufers hat nix mit dem Hinweis und der Tatsache zu tun, dass der Läppie unter XP getestet wurde oder nicht.
Die Argumentation des Käufers hinkt mir aber trotzdem ein bisschen. Wie soll man sonst ein Laptop verschicken als durch stoßsichere Verpackung? Beheizbare Verpackung habe ich noch nicht gesehen. Extra ein Spediteur mit Wärme-Versand zu beauftragen, dürfte das Maß übersteigen, meiner Meinung nach.
Ich nehme mal an, dass der Versand versichert gewesen ist. War es für die übliche Höhe versichert (ca. 520 EUR, je nach Paketdienst) oder extra als höher versichert verschickt?
Selbst wenn man versucht, das über diese Versicherung mit dem Kälte-Argument zu regeln, wird es dabei Schwierigkeiten geben, denn Schaden aufgrund Kälte läuft meistens unter „Höhere Gewalt“ und ist hier stets nicht versichert.
War das Paket denn verformt oder beschädigt bei Ankunft beim Käufer? Wenn ja, dann ist es sehr wahrscheinlich, dass beim Inhalt ein Schaden aufgetreten ist aufgrund zu grobes Handling des Paketes. Dann würde ich das auch über die Versicherung regeln. Wenn nicht, dann wird es schwierig, nachzuweisen, dass der Schaden durch den Versand entstanden ist, es sei denn, ein Computer-Experte würde die Kälteempfindlichkeit von Laptops oder Teile davon bestätigen. Hier müsste dann geklärt werden, ob der private Verkäufer verpflichtet ist, eine andere Art des Versandes zu wählen, da abzusehen war, dass es Winter wird und die Hardware das nicht verträgt. Das kann ich nicht klären, sondern ein Anwalt.
Bleibt jetzt noch zu klären, wo der Gefahrenübergang über die Ware stattgefunden hat (Also der Zeitpunkt, ab wann der Käufer für den Schaden des Laptops haftet). Ich nehme an, du und der Käufer sind keine Unternehmer. Somit geht die Gefahr über die Sache nach BGB § 447, Abs. 1 dann an den Käufer über, wenn die Sache dem Spediteur (hier wohl die Dt. Post AG, DHL, Hermes, oder ein anderer Paketdienst) übergeben wurde.
Der Spediteur muss aber dann auch wissen, dass in dem Paket ein Laptop enthalten ist, dessen Hardware kälteempfindlich ab -x°C ist.
Naja, genug der Theorie. Ich würde jetzt folgendes machen:
Den Käufer anmailen, ob das Paket beschädigt war oder nicht. Wenn ja, dann soll der Käufer den Schaden festhalten durch Fotos, kann man den Läppie noch nutzen oder gar nicht mehr, wie auch immer, und alles dann dir zusenden, du gehst damit zum Paketdienst und es wird ein Versicherungsfall durch den Paketdienst eröffnet und darüber beglichen. In diesem Fall hätte der Käufer Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises. Das wäre einfacher für alle!
Wenn das Paket nicht beschädigt war, dann wird es schwierig werden. Man muss dann abwägen ob man auf sein Recht pocht und eine rote Bewertung kassiert, oder ob man das Geld doch zurück überweist und hinterher leer ausgeht. Wenn der Läppie gar nicht mehr nutzbar ist aus seiner Sicht, dann soll er das zurückschicken und du überweist zurück. Dann kannst du dir das nochmal ansehen, auch auf die Gefahr hin, dass das Gerät wirklich kaputt und somit nicht mehr verkaufbar ist. Das mit der Kälteempfindlichkeit würde ich nochmal bei Computer-Experten prüfen lassen.

Fazit: Ich kann somit nicht eindeutig klären, ob du zurückzahlen musst oder nicht, aber ich konnte ein paar Gedanken und Tips niederschreiben, zudem die meiner Meinung nach günstige Verfahrensweise ab jetzt. Ich hoffe, dass ich dir damit trotzdem helfen konnte.

Die hier geschriebenen Äußerungen entsprechen meine Meinung verbunden mit meiner beruflichen Praxis als Großhandelskaufmann und stellen hier keine verbindliche Rechtsberatung im Sinne des Anwaltsgesetzes dar. Verbindliche Rechtsberatung ist nur beim Anwalt mit entsprechendem Fachgebiet erhältlich.

Bis denne
gitarrejoern

Eine Kleinigkeit ist mir noch zuzüglich zu meiner Antwort eingefallen: Vielleicht steht auch was im Benutzerhandbuch (notfalls im Netz erhältlich) über Kälteempfindlichkeit von Laptops oder Teile davon drin…

Bis denne
gitarrejoern

Hallo

Wenn du den Hinweis in deiner Auktion hattest,Privatauktion,keine Garantie -keine Rücknahme

hat der Käufer keine Handhabe gegen dich
er kann dich nur negativ bewerten
Laptop halten ein Kälte von 20Grad ninus aus

Elektroartikel gebraucht kaufen,ist immer ein Risiko

Also kein Geld zurück

Viel Glück und lieben Gruß
wünscht Angelika

Hallo,

also ich würde sagen nein, denn du hast es ja als „gebraucht“ und als Privatperson verkauft, oder?
Du hast es ordnungsgemäs verschickt und wegen Kälte geht kein Notebook kaputt. Wo gibt’s denn sowas???
Er soll dir erst mal das Notebook zuürkc schicken - unversehrt - und dann schau mal nach, was damit nicht i.O. ist.
So einfach das Geld würde ich ihm nicht schicken. Zur Not schalte den Anwalt ein, falls der Käufer aufdringlich wird!
Viel ERfolg!!!