Ebay Auftragsbieter?

Hallo,

Ich hatte auf einen von privat verkauften Computer geboten. 1H vor Auktionsende hatte ich ein Gebot abgegeben. „5Minuten“ vor Ende hat ein anderer Bieter angefangen sich in 5Eurs Schritten an mein Höchstgebot heranzutasten. Kaum hatte er mich überboten hat er sein letztes Höchstgebot wieder zurück gezogen so dass ich am Ende exakt mit meinem Höchstgebot der „Gewinner“ der Auktion war.

Das interessante: laut Gebotsübersicht dieses Zweitbieters hatte er in den letzten 30Tagen auf 47 verschiedene Artikel im Bereich Computer geboten und dabei 47 Gebote wieder zurückgezogen !

Einen Zusammenhang mit dem Verkäufer, dem eigentlichen Nutzniesser dieser Aktion, gibt es unmittelbar nicht. Zwar auch recht rege in seinen Verkaufaktivitäten hat er sonst nichts im Bereich Computer verkauft und alle seine anderen einsehbaren abgeschlossenen Auktionen zeigen dieses Hochbietphänomen nicht. Es ist auch kaum anzunehmen dass er 47Accounts hat.

Bislang kannte ich Hochbieten aber allenfalls vom Verkäufer. Machen das jetzt auch Dritte aus puren „Sport“, im Auftrag oder was steckt dahinter ? Ebay selbst profitiert freilich auch sehr davon…

Danke ! Peter

Ich war seit Jahren nicht mehr auf Ebay zum Bieten. Wieso kann man ein Gebot zurücknehmen? Das war (damals) doch verbindlich.

Ah ja, dann macht die (neue) Regel Sinn.

Hallo,

Ich würde, wenn ich du wäre, schon bei ebay reklamieren, vor allem wenn dein Gebot, mit dem du den PC gewonnen hättest, wenn da nicht dieser Auftragsbieter gekommen wäre und dein Gebot bis an deine Höchstgrenze gepuscht hätte. Denn das ist ja wohl passiert: du hattest einen Betrag geboten, sagen wir 200 €. Dein Höchstgebot, was ja nur ebay kennt, lag bei sagen wir 700 €. Wenn der Auftragsbieter nicht mitgeboten hätte, hättest du den PC für 200 € bekommen. Da aber der Auftragsbieter deine (vermutlich auf „automatisch erhöhen“ oder so eingestellten) Gebote solange in die Höhe getrieben hat, bis dein Höchstgebot erreicht war, sehe ich da eindeutig ein Problem.

Vor vielen Jahren hat mich mein Bruder auch einmal gebeten, als „weißer Reiter“ mitzubieten, aber nur, um die anderen Gebote in die Höhe zu treiben.

Auch wenn man keine Verbindung zwischen dem Verkäufer und dem „Auftragsbieter“ nachweisen kann, ist mir das Ganze sehr, sehr verdächtig.

Bestimmt gibt es bei ebay eine Reklamationsmöglichkeit. Eventuell ist das Reklamieren auch nicht einfach. Aber ich würde den Bietvorgang sachlich beschreiben und überzeugend argumentieren, dass da etwas passiert sein muss, was nicht in Ordnung war. Entweder gibt es Spaßbieter, die einfach so bieten, um halt Spaß zu haben, oder es war wirklich ein Komplize des Verkäufers. Vielleicht kann ebay ja etwas herausfinden, z.B. über Kontaktdaten oder Adresse oder so.

Wie gesagt, du wirst wissen, um wieviel Geld dich der „Auftragsbieter“ betrogen hat und ob es sich lohnt zu reklamieren.

Viel Glück!

Naja , betrogen hat er Ihn ja nicht , er hat ihn nur an seine Höchstgrenze getrieben , aber das ist wirklich sehr interessant , da es ja nur wenige Gründe gibt , ein Gebot zurückzunehmen . Flamingo11: bitte melde dich mal wenn du bei Ebay was in der Sache erreichst hast .

Gruss Michael

Aus dem StGB:

§ 263 Betrug
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

In meinen Augen kann man hier durchaus wie folgt argumentieren.

  • Der Zweitbieter hat so getan, als wolle er die Auktion gewinnen.
  • Dadurch wurde bei @flamingo11 der Irrtum erregt, es gebe einen echten Konkurrenten bei der Auktion.
  • Dadurch hat @flamingo11 immer höher geboten, da er irrigerweise angenommen hatte, der Zweitbieter hätte echtes Interesse daran, die Auktion zu gewinnen.
  • Dadurch hat @flamingo11 den Zuschlag zu einem Betrag erhalten, der höher war als er gewesen wäre, wenn der Zweitbieter nicht mitgeboten hätte. Das Vermögen von @flamingo11 ist also durch das Mitbieten des Zweitbieters geschädigt worden.
  • Der Zweitbieter hat wie oben beschrieben gehandelt in der Absicht, dem Verkäufer einen rechtswidrigen Vermögensvorteil in Form eines zu hohen Verkaufspreises zu verschaffen.

Ich sehe daher den Straftatbestand nach §263 erfüllt.

@Michael_Winkler: Wo liegt denn in deinen Augen der Fehler in meiner Argumentation?

okay ich bin ja kein Jurist
ich ziehe meinen Einwand zurück :smiley:
Gruss Michael

Moin,

noch interessanter: Wie bist Du an diese Info gekommen?

Gruß
Ralf

Soweit mir das von früheren Besuchen bei ebay in Erinnerung ist, gibt man in aller Regel genau EIN Gebot ab - und zwar das, was man maximal bezahlen will. Das deckt sich mit

und

Ich kann hier nirgends erkennen, dass der UP irgendwann mal höher geboten hat. Ich kann auch nicht erkennen, wo hier eine Absicht vorgetäuscht worden wäre. Ich kann keinen Betrug erkennen. Es ist schließlich nicht mal eine Auktion. Übrigens hält sich ebay selbst deshalb mit einer derartigen Beschuldigung auffallend zurück:


(siehe letzte Frage)

Aber der BGH fand, dass ein Angebot bei ebay sich nicht an sich selber oder den „guten Freund“ richtet. Und infolgedessen deren Gebote gar nicht wirksam sind. Und deshalb die Sache so zu entscheiden ist:
https://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=2785

Sieht doch in diesem Fall gar nicht so schlecht aus für den UP. Ich würde je nach Preis des PC tatsächlich mal einen Anwalt aufsuchen.

Es geht mir hier nicht um das selberbieten an sich. Das mag - etwa um ein Verkaufslimit zu setzen - als Kavaliersdelikt durchgehen.

Bei beschriebener Auktion hat sich der konspirative Bieter durch zahlreiche Gebote im 3Eurs Schritt langsam an mein Höchstgebot herangetastet um dann seinen letzten 3eurs Erhöhungschritt -sofort als er mich überboten hatte- wieder zurück zu nehmen. Hier ist ja nun offensichtlich dass die Gebote Fake waren und er den Artikel nie selbst kaufen wollte.

Diese Offensichttlichkeit hat, btw, den Ebay MA mit dem ich gesprochen habe in wohl ehrlicher Entrüstung selbst überrascht.

Das sonderbare weiterhin: er scheint das regelmäßig zu machen, nach seiner -für jeden öffentlich einsehbaren Gebotsübersicht- (freilich verstümmelt und anonymisiert) hat er in den letzten 12 Monaten 47Gebote wieder zuück genommen. (hier mein Fehler, im Jahr, nicht Monat).Und das alles im Breich Computer. Im letzten Monat bei 47 Verkäufern geboten. Das kommentierte der Ebay MA auch mit. OH, der ist ja sehr eifrig….

Und hier der eigentliche Grund meine Posts. Nach „Cui Bono“ hat ja nun mal nur der Verkäufer was davon, grds…., gesetzt den Fall Verkäufer und Zweitbieter kooperieren nicht, was soll das dann ? Will der nur Ärger machen ? So eine Art „Zerstörungswut“ ? Das Vertrauen in Ebay, bzw das Ebay System, beschädigt er allemal. Aber warum nur in der Rubrik Computer ?

Will er das Preisniveau in der Rubrik in die Höhe treiben ?

Und genau diese Frage ist nach 22Jahren Ebay für mich neu.

Und da kommt dir nicht in den Sinn, dass die sich kennen?

der UP schrieb doch:

Und das beweist jetzt was genau?

Versuch doch mal herauszufinden, wie der ebay-account von meinem Cousin heißt.

hast du den nachfolgenden Satz nicht gelesen?..offensichtlich nicht!
Ich zitiere ihn nochmal für dich:

Also ist die Schlussfolgerung:

gar nicht so weit hergeholt.

nichts leichter als das…:
„Mork“; „Alf“ oder „Melmak“
chah chah chah

Falsch.

Das beweist exakt gar nichts. Würde mein Cousin nämlich auch so machen.

Sehe ich hier keine. Nur eine Behauptung, die in den Raum gestellt wurde und auf die dann irgendwelche Phantasien aufgebaut wurde.

Anyway: wo genau ist eigentlich deine Antwort?