Hallo,
vor 30 minuten habe ich ein handy bei ebay über sofortkauf angeboten.
vor 10 minuten wurde es verkaúft.
vor 5 minuten erhalte ich eine mail, dass der käufer dasangebot jetzt bis zu ende gelesen hat und doch nicht haben will, weil es optisch nicht neuwertig ist. so nebenbei, deshalb ist es auch so billig.
wie muss ich jetzt vorgehen, dass ich meine einstellgebühr zurück erhalte und meine verkaufsprovision nicht zahlen muss?
kann ich das ebay direkt melden? wenn ja wie?
mir fehlen noch immer fast di worte über solche menschen…
danke für hilfe!
sebastian
Hallo,
ebay Käufer gehen einen rechtlich bindenden Kaufvertrag ein. Der Verkäufer ist allerdings verpflichtet den Artikel korrekt zu beschreiben, Zustand gebraucht gehört zu den wesentlichen Artikelmerkmalen.
Wenn man alles korrekt beschrieben hat, Privatverkäufer ist und dem Käufer kein Widerrufsrecht eingeräumt hat, könnte man auf Durchführung des Kaufes bestehen.
Ansonsten über
http://pages.ebay.de/help/tp/unpaid-item-process.html
Transaktion abbrechen.
Stephanie
Hallo Sebastian,
die Grund-Infos hat Stephanie bereits mit dem Ebay-Link zur Verfügung gestellt.
Hier noch der Hinweis, dass dir nur die Verkaufsprovision, aber nicht die Einstellgebühren erstattet werden. Und wenns auch nur 3,- sind, ich würde den (verhinderten) Käufer eindringlich bitten, dir wenigstens die Einstellgebühren zu erstatten.
Du solltest freundlich, aber bestimmt, darauf hinweisen, dass die Zustandsbeschreibung des Artikels (aus deiner Sicht) lückenlos sei und du daher kein Verschulden an seinem Kaufrücktritt hast (und evtl. darauf hinweisen, dass er ja einen Kaufvertrag abgeschlossen hat).
Von deinem Zeitaufwand, die Auktion wieder einzustellen, reden wir mal gar nicht…
Gruß, Kristine
Auch dir vielen Dank!
Kann ich den Artikel nicht kostenlos einstellen?
Ich habe den Artikel bereits jetzt wieder eingestellt,
wird das verrechnet werden?
Grüße
Sebastian
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Auch dir vielen Dank!
Kann ich den Artikel nicht kostenlos einstellen?
Ich habe den Artikel bereits jetzt wieder eingestellt,
wird das verrechnet werden?
Hallo Sebastian,
ebay als Plattform trägt ja faktisch keine Schuld an der nicht gelungenen Auktion, d.h. zwar hat ebay keinen Anspruch auf Provision, wenn kein Kauf-Verkauf statt gefunden hat, dennoch wurde der Artikel eingestellt - egal mit welchen Konditionen und egal wie lange.
Ich meine, da ich dies Prozedere auch schon hatte, dass mir die Gebühren eben nicht erstattet wurden und dass ein kostenfreies Einstellen nicht vorkam. Daher auch meine Anregung, den Käufer anzusprechen wegen der für dich verlorenen Einstellgebühren.
Falls du keine gegenteiligen Informationen während des Wieder-Einstellens erhalten hast, recherchiere - um ganz sicher zu gehen - am besten in der Community auf ebay, d.h. in den dortigen Foren.
Noch schneller gehts, indem du deine Rechnung online kontrollierst bzw. die derzeitigen Rechnungsposten.
Viel Erfolg!
Kristine
Hallo,
Ich habe den Artikel bereits jetzt wieder eingestellt,
wird das verrechnet werden?
Da hätte ich lieber länger gewartet oder würde zukünftig länger warten. So ein Chaos Käufer - er will, er will nicht, am Ende will er doch wieder?
Ob der Kaufvertrag mit Käufer 1 auch wirklich rechtlich bindend aufgelöst ist finde ich immer erst sicher, nachdem beide Parteien bei ebay bestätigt haben, dass sie die Transaktion nicht durchführen wollen und ebay zurückgemailt hat, dass man aller Verpflichtungen gegenüber dem Käufer entbunden ist.
Stephanie
Ob der Kaufvertrag mit Käufer 1 auch wirklich rechtlich
bindend aufgelöst ist finde ich immer erst sicher, nachdem
beide Parteien bei ebay bestätigt haben, dass sie die
Transaktion nicht durchführen wollen und ebay zurückgemailt
hat, dass man aller Verpflichtungen gegenüber dem Käufer
entbunden ist.
Ich nicht. Der Käufer hat erklärt, er wolle den Artikel nicht haben. Entweder war das eine Anfechtungserklärung mit der Wirkung des § 142 Abs. 1 BGB, oder aber - wenn es an einem rechtlichen Anfechtungsgrund fehlt - es wäre doch zumindest treuwidrig i.S.v. § 242 BGB, sich nun auf die Unwirksamkeit seiner eigenen Anfechtungsgründe zu berufen.
Levay
Ich verweise dann noch mal auf § 122 Abs. 1 BGB:
„Ist eine Willenserklärung nach § 118 nichtig oder auf Grund der §§ 119, 120 angefochten, so hat der Erklärende, wenn die Erklärung einem anderen gegenüber abzugeben war, diesem, andernfalls jedem Dritten den Schaden zu ersetzen, den der andere oder der Dritte dadurch erleidet, dass er auf die Gültigkeit der Erklärung vertraut, jedoch nicht über den Betrag des Interesses hinaus, welches der andere oder der Dritte an der Gültigkeit der Erklärung hat.“
Das heißt auf Deutsch: Was dem Verkäufer von eBay nicht erstattet wird an Kosten, muss der Käufer bezahlen. Ob er will oder nicht.
Levay
Wenn man alles korrekt beschrieben hat, Privatverkäufer ist
und dem Käufer kein Widerrufsrecht eingeräumt hat, könnte man
auf Durchführung des Kaufes bestehen.
Das halte ich angesichts des § 142 Abs. 1 BGB für einen problematischen Rechtstipp. Es ist natürlich richtig, dass die Kaufverträge bindend sind. Wie das aber so ist in unserem BGB, können auch Verträge wieder erlöschen.
Levay
Hallo,
ich habe mich da mal so geeinigt:
Wir beide haben den Verkauf als nicht getätigt bei ebay gemeldet, wodurch mir keine Provision berechnet wurde. Er hat die Einstellgebühr einmal bezahlt und den Differenzbetrag zur neuen Auktion, falls diese unter seinem Gebot lag. er bezahlte damit mal 25Cent + ~5 Euro.
Grüße, Ingo
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Hallo,
Wenn man alles korrekt beschrieben hat, Privatverkäufer ist
und dem Käufer kein Widerrufsrecht eingeräumt hat, könnte man
auf Durchführung des Kaufes bestehen.
Das halte ich angesichts des § 142 Abs. 1 BGB für einen
problematischen Rechtstipp. Es ist natürlich richtig, dass die
Kaufverträge bindend sind. Wie das aber so ist in unserem BGB,
können auch Verträge wieder erlöschen.
Persönlich habe ich von Recht keine Ahnung, ich zitiere nur andere, z. B.
http://pages.ebay.de/rechtsportal/kaeufer_1.html
„Kommt es über den eBay-Marktplatz zum Abschluss eines Kaufvertrages, sind Sie nach § 433 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) grundsätzlich verpflichtet, den gekauften Artikel abzunehmen und zu bezahlen.“
Weshalb und unter welchen Voraussetzungen ein Rechtsgeschäft anfechtbar ist, wenn alles korrekt angegeben war, weiß ich nicht. Die meisten ebay Käufer allerdings vermutlich auch nicht.
Stephanie
Aber hier HAT der Käufer ja angefochten… Dabei ist es irrelevant, ob er die Rechtslage kannte oder nicht. Er hat zum Ausdruck gebracht, sich geirrt zu haben und deswegen vom Vertrag Abstand nehmen zu wollen… Das ist bei verständiger Würdigung eine Anfechtungserklärung.
Levay