Hallo, liebe Sachkundige!
da verkauft Person A bei ebay eine unhandliche Gartenmaschine.
Es sei Abholung und Barzahlung bei Abholung vereinbart.
Der Zuschlag geht an den Meistbietenden, Person B, mit dem auch ein
Abholtermin vereinbart wird. Leider kommt die Person nicht.
Auf e-mail Rückfrage entschuldigt sich die Person B, es wird ein
neuer Termin vereinbart. Dieses Spiel wiederholt sich zweimal, also
drei geplatzte Termine.
Zeitraum seien 10 Tage.
Jetzt wird dem Verkäufer Person A das zu bunt und er schreibt an den
Bieter mit dem zweithöchsten Gebot. Diese Person C ist bereit, zu
ihrem etwas niedrigerem Gebot die Maschine sofort abzuholen und zu
bezahlen.
Wenn Person A das so macht, was könnte vom Erstkäufer Person B jetzt
für Ärger kommen?
Muss sich A an die drei Wochen-Regel von ebay halten, den ganzen
Meldekram mit ebay durchlaufen oder wie verhält sich A am Besten?
Danke und Gruss
Der Ratlose
Hallo,
das geht ganz einfach und offiziell über eBay. Du meldest die Schwierigkeiten mit deinem Kunden und kannst dann das Geräüt an den Zweitbietenden verkaufen.
Gruß
Peter
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Danke, Peter,
jedoch gibt es bei ebay immer nur Antworten, die aus Textbausteinen
vollautomatisch erzeugt werden.
Ich meinte, ob es juristische Probleme mit B geben kann, wenn der
trotzdem auf Erfüllung besteht und sich auf die 3-Wochen-Regel von ebay
bezieht?
Er besteht also auf Vertragserfüllung?
Gruss
Der Ratlose
Hallo,
es geht hier um eine einvernehmliche Rücknahme. Das ist bei eBay ein Standardprozess.
Gruß
Peter
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Hallo,
fragen Sie doch ganz einfach den Ebayer B ob er den Artikel haben will ? Teilen Sie ihm auch mit das sie sonst einen anderen Interessenten haben, sollte dieser Ebayer B Sie unnötig weiter hin halten, würde ich mir ggf. Rechtliche Schritte gegen diese Person in betracht ziehen.
Sollte dieser sich quer stellen, würde ich an Ebay schreiben, es soll auch irgendwo eine möglichkeit geben direkt einen von Ebay zu erreichen. Müssen Sie dannach mal suchen. Desweiteren bietet Ebay auch foren an, dort würde ich mal reinsehen, da diese Foren sich hauptsächlich über Ebay beschäftigen, vielleicht finden Sie dort was interessantes. Ich würde aber die drei Wochen abwarten, sicher ist sicher.
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Du kannst bei Nichterfüllung wegen Nichterfüllung vom Vertrag zurücktreten, aber erst nach Ablauf einer fruchtlos verstrichenen Frist. Wenn du danach den Rücktritt erklärst, bist du von den kaufvertraglichen Pflichten frei und kannst sorglos einen neuen Vertrag abschließen.
Levay
Hallo Peter,
es geht hier um eine einvernehmliche Rücknahme. Das ist bei
eBay ein Standardprozess.
Das ist mir bekannt. Ich meine, der erste Käufer will kaufen, macht
aber Terminprobleme. Wie lange muss der Verkäufer jetzt warten, um ohne
Regressansprüche an den Zweitbieter verkaufen zu können? Darum geht es,
nicht um Formalitäten mit ebay.
Gruss
Der Ratlose
Danke, Levay, vermutlich wird dies also die bei ebay genannte 3-
Wochen-Abwicklungsfrist sein.
Davon gehe ich jetzt mal aus, so würde ich es handhaben.
Es ist zwar für den Verkäufer ärgerlich, wenn er jetzt wegen eines
unzuverlässigen Käufers einen potenziellen Zweitkäufer wegen der
Frist verliert, aber warten muss er wohl.
Gehe ich recht in der Annahme, das der Erstkäufer sonst Schadenersatz
einklagen könnte?
Zum Beispiel den Differenzbetrag Auktionspreis zum Preis eines
gleichwertigen Artikels im Geschäft? Oder anderer Auktion, die dann
eventuell teuerer ist?
Gruss
Der Ratlose
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Danke, Levay, vermutlich wird dies also die bei ebay genannte
3-
Wochen-Abwicklungsfrist sein.
Nein. Du schreibst dem Verkäufer und erklärst ihm, dass er binnen - sagen wir mal - sieben Tagen erfüllen soll und du sonst vom Vertrag zurücktrittst. (§ 323 BGB)
Gehe ich recht in der Annahme, das der Erstkäufer sonst
Schadenersatz
einklagen könnte?
Ja.
Zum Beispiel den Differenzbetrag Auktionspreis zum Preis eines
gleichwertigen Artikels im Geschäft? Oder anderer Auktion, die
dann
eventuell teuerer ist?
Das trifft es so ziemlich, ja.
Levay