EBAY- Auktion PKW Privatkauf

Schönen guten Abend,

gesetzt den Fall jemand ersteigert einen gebrauchten PKW bei ebay und das Fahrzeug wird verkauft als Privatkauf unter Ausschluss von Gewährleistung und Rücknahme…

Später stellt es sich nachweislich heraus, dass die in der Auktion benannte Kilometerleistung um mehr als das Doppelte überschritten ist.
Der VK lehnt trotzdem die Rücknahme ab.

Gelte wohl dieses als eine arglistige Täuschung ?

Und wie sollte man in so einem Falle reagieren?

Ob es eine arglistige Täuschung ist, hängt davon ab, ob der Verkäufer davon wusste. Das geht aus deiner Anfrage nicht hervor.

Levay

Ob es eine arglistige Täuschung ist, hängt davon ab, ob der
Verkäufer davon wusste. Das geht aus deiner Anfrage nicht
hervor.

Levay

in diesem Fall nehmen wir einfach mal eine fiktive Laufleistung von 75000 an, die sich als 175.000 herausstellt.

Der Bieter vertraut den schriftlichen Angaben des Verkäufers und erfährt erst nach dem Kauf und Anmeldung anhand…z.B. des Serviceheftes dass die KM leistung um 100.000 zu niedrig angegeben wurde. Also den Unterlagen, die er vom Verkäufer erhalten hat und die dieser folglich auch kennen müsste.

Zudem erscheint ja bei jeder auktion bei Ebay der Hinweis

„Der Verkäufer ist für dieses Angebot verantwortlich“

Wie könnte denn dieser Fall weiterlaufen, wenn der Verkäufer eine Rücknahme ablehnen würde unter hinweis auf den Rücknahmeausschlusses wegen eines Privatverkaufes?

Das Rücknahmeverlangen wird man als Anfechtungserklärung verstehen. Für die Arglist trägt der Käufer die Beweislast, allerdings kann sich der Beweis aus dem Indiz ergeben, dass die richtige km-Leistung in dem Heft stand und dem Verkäufer bekannt gewesen sein musste. Wenn der Verkäufer die Rückzahlung verweigert, tut man das, was man in solchen Situationen immer tut: Man nimmt sich einen Anwalt.

Levay

Nun hat der Käufer ja bereits Kosten gehabt. Er wird wohl den Wagen aus einer anderen Stadt abgeholt haben müssen, dann die kosten tragen für die Ummeldung, für neue Schilder und wahrscheinlich hat der auch bereits getankt…

Ob diese kosten auch zu verlangen wären? schliesslich hätte er sie ja nicht gehabt, wenn der wagen mit einer korrekten Laufleistung angeboten worden wäre, weil…er diesen Wagen dann wohl nicht ersteigert hätte…

Und wie sehe es wohl aus…wenn der käufer auf einen Wagen für die Fahrten zur Arbeit angewiesen ist? Ob er den Wagen nutzen könnte? So lange, bis diese angelegenheit geklärt wäre?