Ebay-Auktionen -Gewerbe?)

Also: Heute habe ich Post von der „Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V.“ erhalten, weil sich jemand - der Name wurde nicht genannt- darüber beschwert hat, daß ich in meiner Mich-Seite Gewährleistungsansprüche ausschließe und auch für verlorengegangene Sendungen der Post keine Haftung übernehmen. Der Verfasser des Schreibens geht davon aus, daß ich hier gewerblich tätig wäre. Also, ich bin keineswegs gewerblich tätig, sondern verkaufe zum einem gebrauchte Kindersachen, Bücher -aus dem eigenen Haushalt- oder auch aufgrund meines Hobbys Puppenstubensachen. Ich soll nun eine Unterlassungserklärung unterschreiben und ca. EUR 200,00 an die Wettbewerbszentrale zahlen. Wer kann mir hier weiterhelfen???

Keine Panik!

Einfach nicht darauf reagieren, wenn es nicht per Einschrieben gekommen ist.
Die müssen ja geweisen, dass Du ein Gewerbe angemeldet hast, und das dürfte wohl schwer werden , wenn Du keines hast. Vielleicht hat auch irgendein Scherzvolgel den Brief geschrieben und versucht so ein paar euros anzukassieren.

Wenn der Brief echt ist und es irgendwann zu Gericht kommen sollte, dann verlieren die 100%.
Bei einem Privatverkauf bei Ebay muss man nicht einmal diesen blöden Text (Laut EU Recht …bla…keine Grantie…bla.) angeben, obwohl es alle machen. Bei einem Flohmarkt gibt es ja auch keine Grantie.

ALSO, KEINE PANIK!!! EINFACH IGNORIEREN!!!

mfg Timo

Hallo,

ich kann dir leider nicht helfen, aber vielleicht findest du hier weitere Informationen:

http://www.abmahnwelle.de/

gerhard

Hi!

Prinzipiell ist diese Abmahnung zuRecht eongetroffen nach den bisherigen Informationen. Wenn du regelmässig Sachen verkaufst die du selber herstellst betreibst du im Regelfall ein Gewerbe. Interessant wirds nun was für ein Verein dich abgemahnt hat. Es gibt dabei durchaus zumindest halbwegs seriöse Vereine und auf der anderen Seite die Vereine die die Abmahnungen gewerbsmässig betreiben. Der Name dieses Vereines sagt mir auf Anhieb nichts - bin aber auch längere Zeit aus diesem Bereich raus. die gewerbsmässige Abmahnung ist nicht erlaubt und kann strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Sofern es ein „seriöser“ Verein ist hast du nur eine Chance der Zahlung zu entgehen wenn du nicht gewerbepflichtig bist. Hier hängt es davon ab weiviel und wie regelmässig du Ware verkaufst. Diese Infos solltest du schon geben , dann können die Experten hier beurteilen ob du noch als privater laufen kannst…

Bernd

VORSICHT!!
Moien!

Du solltest nicht solchen Mumpitz schreiben, denn…

Keine Panik!

Einfach nicht darauf reagieren, wenn es nicht per Einschrieben
gekommen ist.
Die müssen ja geweisen, dass Du ein Gewerbe angemeldet hast,
und das dürfte wohl schwer werden , wenn Du keines hast.

Es ist bei der Verhandlung leicht nachzuweisen in welchem Rahmen er tätig ist und es interessiert überhaupt nicht ob er ein Gewerbe angemeldet hat oder nicht!

Vielleicht hat auch irgendein Scherzvolgel den Brief
geschrieben und versucht so ein paar euros anzukassieren.

Diese Vereine sind keine Scherzvögel…

Wenn der Brief echt ist und es irgendwann zu Gericht kommen
sollte, dann verlieren die 100%.

Diese Aussage war schon immer schwachsinnig , denn vor Gericht und auf hoher See…

Bei einem Privatverkauf bei Ebay muss man nicht einmal diesen
blöden Text (Laut EU Recht …bla…keine Grantie…bla.)
angeben, obwohl es alle machen. Bei einem Flohmarkt gibt es ja
auch keine Grantie.

Komisch, warum hört man immer das Gegenteil, wobei ich hier allerdings nicht sagen kann wer Recht hat…

Bernd

Hallo nochmal,

also, ich bin leidenschaftliche Sammlerin von Puppenstuben und den dazugehörigen Miniaturen. Sachen, die ich nicht mehr benötige oder einfach zuviel gekauft habe, versteigere ich über Ebay. Manchmal versteigere ich auch von mir selbst gefertige kleine Büchlein und Schachteln, die aber selten einen größeren Versteigerungswert als 2 - 3 EUR haben. Manchmal kommen 50 Artikel im Monat zusammen; manchmal weniger. Keinesfalls sind dies jedoch hochpreisige Sachen.

Ruth

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Jetzt fahr mal deinen Puls wieder runter.

Die gute Frau hat gesagt, dass Sie Sachen aus Ihrem Hausstand und aus Ihrem Hobby versteigert. Und das ist nicht Gewerbsmäßig.
Ich kann meine gesamte Wohnungseinrichtung versteigern. Die Menge der Artikel spielt dabei keine Rolle und brauch ja auch kein Gewerbe anmelden.
So gesehen hätte der „Verein“ doch schlechte Karten vor Gericht.

Allerdings hat die Dame gerade gesagt, dass sie regelmäßig versteigert.
Der Preis spielt dabei keine Rolle. Aber die Häufigkeit. Und jetzt geht es los. Ich kann wie gesagt alle meine 10000 Briefmarken einzeln versteigern oder auf dem flohmark verkloppen. Dauert lange und wird wohl einige Zeit dauern. Ist aber nicht Gewerbemäßig. wenn ich aber jetzt z.B. Holzspielzeug baue und regelmäßig einmal die Woche ein Spielzeug bei Ebay versteigere, dann muss ich es anmelden, da ich gewinnorientiert über einen längeren Zeitraum arbeite.

Wenn Sie jetzt was für sich selbst bastelt und es in einem halben jahr bei eBay verkloppt, weil Sie es nicht mehr schön findet, oder Platz für was neues braucht, dann ist es zunächst nicht Gewerbsmäßig. wenn es regelmäßig passiert dann ist das so eine Sache. 50 Auktionen im Monat ist schon kritisch. mann kann es aber so hinbiegen, dass es nicht Gewerbsmäßig aussieht. Vielleicht mal längere Zeit nichts versteigern und dann Dinge aus verschiedenen Bereichen.

mfg

Hi,

folgende Zitate mal zum Einstieg:

„Eine selbständige nachhaltige Betätigung , die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen , unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, ist Gewerbebetrieb, wenn die Betätigung weder als Ausübung von Land- und Forstwirtschaft noch als Ausübung eines freien Berufs noch als eine andere selbständige Arbeit anzusehen ist. Eine durch die Betätigung verursachte Minderung der Steuern vom Einkommen ist kein Gewinn im Sinne des Satzes 1. Ein Gewerbebetrieb liegt, wenn seine Voraussetzungen im übrigen gegeben sind, auch dann vor, wenn die Gewinnerzielungsabsicht nur ein Nebenzweck ist.“
(lt. Quelle: http://www.culture1.de/arbeitswelt/selbstaendig/gewe…)

Umsatzsteuergesetz (UStG), Erster Abschnitt
§ 2

„(1) Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt. Das Unternehmen umfaßt die gesamte gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des Unternehmers. Gewerblich oder beruflich ist jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Absicht, Gewinn zu erzielen, fehlt oder eine Personenvereinigung nur gegenüber ihren Mitgliedern tätig wird.“

Bzgl. eBay-Verkäufe gehen die Meinungen auseinander. M.W. hatte ein Richter bereits Verkäufer von 50 St. als gewerblich eingestuft. Andere sehen dies anders, wenn private Sachen ausgemistet werden. 100 %ige Einigkeit scheint hier wohl noch nicht zu herschen.

Wenn du jedoch eigene Sachen produzierst und diese regelmäßig verkaufst, sehe ich dich in der Tat als Gewerbe an.

Welche Vereine dürfen überhaupt abmahnen?
Einen wettbewerbsrechtlichen Anspruch können unter bestimmten Voraussetzungen Wettbewerber, Wettbewerbs- und Verbraucherschutzverbände sowie Industrie- und Handelskammern und Handwerkskammern geltend machen. Gemäß § 13 Absatz 2, Nr. 3 UWG kann der Anspruch auf Unterlassung auch geltend gemacht werden von qualifizierten Einrichtungen, die nachweisen, dass sie in die Liste qualifizierter Einrichtungen nach § 4 des Unterlassungsklagengesetzes (UklaG) eingetragen sind.

Liste der befugten Vereine:
http://www.bva.bund.de/imperia/md/content/abteilunge…

PDF-File zum Thema „Abmahnung“ von der IHK Saarland: http://www.saarland.ihk.de/ihk/fairplay/merkblaetter…

Gruß
Falke

Moien!

Das Kaufen/Verkaufen von Sammlerstücken ist sicher nicht gewerbepflichtig solange halt nicht Gewinnstreben der Grund ist. Ob die Ware teuer oder günstig ist ist unerheblich dafür ob man noch privat ist oder nicht. Diese Frage solltest du allerdings im Rechtebrett stellen, denn wenn du in den Gewerbebereich kommst sind die 200 Euro das geringste Problem sondern das was passiert wenn das Finanzamt dahinterkommt!

Wenn du dann wirklich als Privat gilst solltest du eine kurze E-Mail an den verein senden mit der Erklärung und der Bitte jegliche weitere Post einzustellen. Wenn die dann imemr noch aufmucken kann man weitersehen!

Bernd

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Jetzt fahr mal deinen Puls wieder runter.

nöö…net bei solchen Postings ;o)

Die gute Frau hat gesagt, dass Sie Sachen aus Ihrem Hausstand
und aus Ihrem Hobby versteigert. Und das ist nicht
Gewerbsmäßig.

FALSCH!!! Es kann auch Hobby sein z. B. Computersoftware herzustellen!

Ich kann meine gesamte Wohnungseinrichtung versteigern. Die
Menge der Artikel spielt dabei keine Rolle und brauch ja auch
kein Gewerbe anmelden.

Dat stimmt wenigstens mal ;o)

So gesehen hätte der „Verein“ doch schlechte Karten vor
Gericht.

sieh mein Posting da steht das nötige dazu und 100% gibt es vor Gericht nicht!

Allerdings hat die Dame gerade gesagt, dass sie regelmäßig
versteigert.
Der Preis spielt dabei keine Rolle. Aber die Häufigkeit. Und
jetzt geht es los. Ich kann wie gesagt alle meine 10000
Briefmarken einzeln versteigern oder auf dem flohmark
verkloppen. Dauert lange und wird wohl einige Zeit dauern. Ist
aber nicht Gewerbemäßig.

Auch dies ist nicht völlig richtig - allerdings kenne ich hier die Grundlagen nicht…

wenn ich aber jetzt z.B.

Holzspielzeug baue und regelmäßig einmal die Woche ein
Spielzeug bei Ebay versteigere, dann muss ich es anmelden, da
ich gewinnorientiert über einen längeren Zeitraum arbeite.

Auch dies stimmt nicht, denn die Länge ist nicht das Kriterium …

Bernd

Hallo Ruth,
AFAIK ist Grundkriterium für Gewerbsmäßigkeit das Wort „gewinnbringend“. Fällt meistens auf, wenn Leute Neuwaren en masse anbieten und jede Woche viele Auktionen haben. Das Verkaufen von gebrauchter Kinderkleidung ist definitiv nicht gewinnbringend (die wirst du wohl nicht für 1€ gekauft und für 50€ verkauft haben), auch die von Dir selbst gebastelten Sachen dürften kaum als gewerbsmäßig gelten - wenn es wirklich nur Kleinkram ist, der nur ein paar € einbringt.

Andererseits werden diese Vereine in letzter Zeit vermehrt bei Ebay tätig, da es immer noch Powerseller etc. gibt, die trotz hunderten Auktionen im Monat mit Neuware Gewährleistung ausschließen, kein Rücktrittsrecht gewähren und für unversicherte Postsendungen keine Haftung übernehmen.

MfG
Julia

Bei einem Privatverkauf bei Ebay muss man nicht einmal diesen
blöden Text (Laut EU Recht …bla…keine Grantie…bla.)
angeben, obwohl es alle machen. Bei einem Flohmarkt gibt es ja
auch keine Grantie.

Das absoluter Unfug.

Nach den neuen Gesetzen im Fernhandel unterliegen auch Privatanbieter der Gewährleistung, wenn sie sie nicht ausdrücklich ausschließen. Mit der EU hat das aber in der Tat wenig zu tun.

„Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V.“

Den Namen würde ich mal bei google durchjagen…

Also, ich bin keineswegs
gewerblich tätig, sondern verkaufe zum einem gebrauchte
Kindersachen, Bücher -aus dem eigenen Haushalt- oder auch
aufgrund meines Hobbys Puppenstubensachen.

Wer Waren mit Gewinnerzielungsabsicht einkauft um sie dann weiterzuverkaufen und bei wem das auch keine einmalige Angelegenheit ist, handelt gewerblich. Weder der tatsächlich erzielte Gewinn noch die tatsächliche Anzahl der Auktionen spielt dabei eine Rolle.

Wenn das auf Dich nicht zutrifft, dann betreibst Du keinen gewerblichen Handel und kannst folglich auch nicht abgemahnt werden. Das solltest Du diesem Verein mitteilen.

Wenn da noch irgendetwas nachkommt, dann solltest Du Dir unbedingt einen Anwalt nehmen (einen, der sich auch auskennt).

In jedem Fall solltest Du diesen Vorgang hier:

http://www.abmahnwelle.de/

melden.

viele Grüße,

Ralf

Hi,

Die gute Frau hat gesagt, dass Sie Sachen aus Ihrem Hausstand
und aus Ihrem Hobby versteigert. Und das ist nicht
Gewerbsmäßig.

Falsch - siehe Definiton von „Gewerbe“ in meinem obigen Posting!

Ich kann meine gesamte Wohnungseinrichtung versteigern. Die
Menge der Artikel spielt dabei keine Rolle und brauch ja auch
kein Gewerbe anmelden.

Richtig! Wenn dein Hobby es jedoch wäre, Wohnungseinrichtungen zu versteigern, sähe es schon wieder anders aus.

So gesehen hätte der „Verein“ doch schlechte Karten vor
Gericht.

Sehe ich nicht so!

Gruß
Falke

etwas irreführend…
… sofern sich die Gesetzeslage nicht geändert hat darf jeder Verein der dies in der Satzung stehen hat und zu dem Zwecke gegründet wurde bzw. den Zweck diesbezüglich geändert hat dich abmahnen!!

Bernd

… muss aber auch offiziell genemigt werden und in dieser Liste geführt werden. Ansonsten gibt es eins auf den Deckel von oben!

Gruß
Falke

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]