Hallo allerseits,
vor 3 Wochen stellte Jan-Thomas (Jannemann) eine Frage, die nun auch mich berührt. Es ging darum, wie man bei einem Auktionsbetrug vorgeht.
Dies sieht wie folgt aus. Ein Anbieter bietet Waren in ebay an. Der Gewinner der Auktion erfährt dann per e-Mail vom Anbieter dessen Kontonummer. Der Gewinner überweist als Vorkasse den Betrag. Der Anbieter sendet nun nicht die Waren, sondern sendet auf Anfrage per e-mail einige Ausflüchte und meldet sich dann irgendwann überhaupt nicht mehr.
Die Antworten der Forumsteilnehmer verwiesen hier auf die Hilfestellung von ebay.
http://pages.ebay.de/help/community/ins-guide.html.
Aber genau hier ist ebay wenig hilfreich. Sie bieten hier eine Versicherung auf Kulanz von Maximal 200 Euro mit 25 Euro Selbstbeteiligung. Zum einen bleibt man also auf dem Schaden oder einen Teil davon sitzen. Zum anderen kommt der Betrüger ungeschoren davon. Ihm droht nur der Rausschmiss aus ebay.
Ein einziger versteckter Hinweis bei ebay lautet: Es besteht für Sie die Möglichkeit, bei Nichteinhaltung des Vertrags rechtliche Schritte gegen ihn einzuleiten.
Und hier nun meine Frage als Laie. Wie gehe ich weiter vor?
Mache ich eine Anzeige bei der Polizei? Muss ich einen Anwalt nehmen?
Zitat Jan-Thomas:
_- Wo wäre der Gerichtsstand? Bei ihm oder bei mir?
- Wie siehts rechtlich eigentlich aus? Ist eine erfolgreich abgeschlossene Online-Auktion
ein Kaufvertrag gem. § 433 BGB? - Lohnt hier ein Anwalt? Wie sind die Erfolgschancen?
Was würde der wohl ca. nehmen?
Und übernimmt dann die andere Partei meine Anwaltskosten, wenn ich gewinne?_
Gruß
Carlos
