Ebay - Auktionsbetrug

Hallo allerseits,

vor 3 Wochen stellte Jan-Thomas (Jannemann) eine Frage, die nun auch mich berührt. Es ging darum, wie man bei einem Auktionsbetrug vorgeht.
Dies sieht wie folgt aus. Ein Anbieter bietet Waren in ebay an. Der Gewinner der Auktion erfährt dann per e-Mail vom Anbieter dessen Kontonummer. Der Gewinner überweist als Vorkasse den Betrag. Der Anbieter sendet nun nicht die Waren, sondern sendet auf Anfrage per e-mail einige Ausflüchte und meldet sich dann irgendwann überhaupt nicht mehr.

Die Antworten der Forumsteilnehmer verwiesen hier auf die Hilfestellung von ebay.
http://pages.ebay.de/help/community/ins-guide.html.
Aber genau hier ist ebay wenig hilfreich. Sie bieten hier eine Versicherung auf Kulanz von Maximal 200 Euro mit 25 Euro Selbstbeteiligung. Zum einen bleibt man also auf dem Schaden oder einen Teil davon sitzen. Zum anderen kommt der Betrüger ungeschoren davon. Ihm droht nur der Rausschmiss aus ebay.
Ein einziger versteckter Hinweis bei ebay lautet: Es besteht für Sie die Möglichkeit, bei Nichteinhaltung des Vertrags rechtliche Schritte gegen ihn einzuleiten.

Und hier nun meine Frage als Laie. Wie gehe ich weiter vor?
Mache ich eine Anzeige bei der Polizei? Muss ich einen Anwalt nehmen?

Zitat Jan-Thomas:
_- Wo wäre der Gerichtsstand? Bei ihm oder bei mir?

  • Wie siehts rechtlich eigentlich aus? Ist eine erfolgreich abgeschlossene Online-Auktion
    ein Kaufvertrag gem. § 433 BGB?
  • Lohnt hier ein Anwalt? Wie sind die Erfolgschancen?
    Was würde der wohl ca. nehmen?
    Und übernimmt dann die andere Partei meine Anwaltskosten, wenn ich gewinne?_

Gruß
Carlos

auch Hallo

Tut mir für dich leid, dass du es hier wohl mit einem Betrüger zu tun hast.
Rechtlich kannst du nur eine Anzeige wegen Betrug bei der Polizei stellen.
Informiere deinen Verkäufer vorher per Mail. Vielleicht bringt das ja was.

gruß Marco

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Carlos,

zum Thema Internetauktionen gab es vor kurzem ein Urteil des BGH (BGH NJW 2002, 363, 365).

Ein Kaufvertrag nach § 433 BGB liegt nach Auffassung des BGH grundsätzlich vor.

Gruß,
Morgane

Informiere deinen Verkäufer vorher per Mail. Vielleicht bringt
das ja was.

Sehr empfehlenswert, in einem Fall hat bei mir allein die Androhung einer Klage Wunder bewirkt :wink:

Gruß
Max

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Du kannst Strafanzeige wegen Betrugs stellen, dazu wendest Du Dich an eine Polizeidienststelle oder Staatsanwaltschaft.

Der Vertrag ist nach wohl beinahe einhelliger Meinung der Juristen zustandegekommen (nach meiner auch), und vor allem die Rechtsprechung wird sich nach dem BGH-Urteil darauf einrichten. Hierfür solltest Du Dir aber einen Anwalt suchen.

Chris

Herzlichen Dank für eure Beiträge (o.w.T.)