Ebay Ausland Verkauf NACH Deutschland

Hi,

ne Ebayfrage. Wenn man gewerblich verkäuft, braucht man in D ja Gewerbeschein und muss alles anmelden und versteuerlichen, was ja auch gut ist und auch Sinn macht.

Aber was wäre, wenn das man das umgehen wollte?

Reni Hypothetisch gefragt, es kann ja wohl nicht sein, dass man einfach ein Ebaykonto im Ausland eröffnet und dann ganz normal mit deutschem Bankkonto und Paypal Account die Bezahlung abwickelt. Dadurch würde man ja ohne Weiteres alles umgehen, auch alle für den Endverbraucher wichtigen Regelungen zu Widerspruch und Rücknahme etc.
Das wäre ja schlimm, wenn es so einfach wäre. Wie könnte man sich dann noch sicher sein, beim Einkaufen auf Ebay.

Lg
IronFist

Wie eröffnet man denn ein eBay-Konto „im Ausland“? Und was würde das daran ändern, dass von Deutschland aus ein eBay-Konto benutzt wird?

Hallo,
aber der Käufer ist in Deutschland, also bekommt er die Ware dann aus dem Ausland? Oder wird die Waren im Inland verschickt, der Verkäufer sitzt im Ausland?
Das funktioniert nicht,…
Aber man kann in vielen Ländern in der EU sich ein Büro mit Sekretariatsservice mieten, die übernehmen teilweise sogar die in diesem Land erforderlichen gewerblichen Anmeldungen: die Frage ist nur, ob sich das dann für den Gewerblichen finanziell noch rentiert.
lG

@Benvolio:
Ich meine ein Konto bei Ebay China oder was weiß ich. Der Unterschied liege darin, dass man für gewerbliche Verkäufe in Deutschland ein gewerbliches Konto in Ebay eröffnen muss und man als Folgerung Einkommensteuer abführen muss.
Mit einem „Sitz im Ausland“ würde man das ja umgehen. Man könnte sogar soweit gehen, dass man das Ebaykonto im ausländischen Ebay sogar nur als Privatkonto laufen lässt, selbst bei Verkaufsmengen, die auf einen gewerblichen Verkauf hindeuten. Oder nicht?

@Xenia1956:
Der Verkäufer könnte im Ausland sitzen, aber über ein Fulfillment Service (also ein Logistikunternehmen, bei dem man die Ware zwischenlagern und der einem den Versand übernehmen würde) laufen lassen. Obwohl es im Prinzip egal ist, man könnte es auch direk ausm Ausland senden. Dauert halt ein bisschen länger.

Du hast meinen Wink mit dem Zaunpfahl übersehen. Man wird doch nicht zu einem ausländischen Anbieter, weil man sich bei einer ausländischen Website registriert. Warum sollte ein deutscher Gewerbetreibende nicht dem deutschen Recht unterliege, nur weil er sich bei eBay China anmeldet und darüber Geschäfte abwickelt?

Der
Unterschied liege darin, dass man für gewerbliche Verkäufe in
Deutschland ein gewerbliches Konto in Ebay eröffnen muss und
man als Folgerung Einkommensteuer abführen muss.

Die „Folgerung“ heißt Gewerbesteuer. Aber davon abgesehen finde ich es ganz selbstverständlich, dass es völlig Wurscht ist, ob das nun über eBay China läuft oder sonst wo. Ich finde einfach deine Frage ziemlich strange. Außerdem ist das mit der „Folgerung“ auch nur so halb richtig. Ein Gewerbe muss in Deutschland nur angemeldet werden. Ob man es betreibt, hängt davon gerade nicht ab. Wer ein Gewerbe betreibt, der muss es anmelden, aber betrieben wird es auch ohne die Anmeldung.

Mit einem „Sitz im Ausland“ würde man das ja umgehen.

Man hat aber keinen „Sitz im Ausland“, wenn man sich bei eBay China anmeldet.

Man
könnte sogar soweit gehen, dass man das Ebaykonto im
ausländischen Ebay sogar nur als Privatkonto laufen lässt,
selbst bei Verkaufsmengen, die auf einen gewerblichen Verkauf
hindeuten. Oder nicht?

Oder nicht. Klar kann man das, aber das hat mit deiner Frage nichts zu tun.

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