Du hast meinen Wink mit dem Zaunpfahl übersehen. Man wird doch nicht zu einem ausländischen Anbieter, weil man sich bei einer ausländischen Website registriert. Warum sollte ein deutscher Gewerbetreibende nicht dem deutschen Recht unterliege, nur weil er sich bei eBay China anmeldet und darüber Geschäfte abwickelt?
Der
Unterschied liege darin, dass man für gewerbliche Verkäufe in
Deutschland ein gewerbliches Konto in Ebay eröffnen muss und
man als Folgerung Einkommensteuer abführen muss.
Die „Folgerung“ heißt Gewerbesteuer. Aber davon abgesehen finde ich es ganz selbstverständlich, dass es völlig Wurscht ist, ob das nun über eBay China läuft oder sonst wo. Ich finde einfach deine Frage ziemlich strange. Außerdem ist das mit der „Folgerung“ auch nur so halb richtig. Ein Gewerbe muss in Deutschland nur angemeldet werden. Ob man es betreibt, hängt davon gerade nicht ab. Wer ein Gewerbe betreibt, der muss es anmelden, aber betrieben wird es auch ohne die Anmeldung.
Mit einem „Sitz im Ausland“ würde man das ja umgehen.
Man hat aber keinen „Sitz im Ausland“, wenn man sich bei eBay China anmeldet.
Man
könnte sogar soweit gehen, dass man das Ebaykonto im
ausländischen Ebay sogar nur als Privatkonto laufen lässt,
selbst bei Verkaufsmengen, die auf einen gewerblichen Verkauf
hindeuten. Oder nicht?
Oder nicht. Klar kann man das, aber das hat mit deiner Frage nichts zu tun.