Ebay Bei Abholung von 2 Paar Ski nur einer da!

Hallo,

habe bei ebay 2 Paar Ski für jeweils 1,-Euro ersteigert.

Verkäufer hat die Ski mit(EUR 30,00 - Standardversand) und in Beschreibung(Die Ski können im Kreis Recklinghausen abgeholt werden.) eingestellt!

Nach dem Kauf war der Verkäufer „meiner Meinung nach“

nicht sehr begeistert, jedoch ich habe mich gefreut, daß ich die Ski so günstig bekam.

Ich habe dann die 2 Euro direkt überwiesen denn er fragte mich ob ich nicht von dem Kauf zurücktreten möchte, jedoch ich wollte den Kauf in Trockene Tücher bringen so das er nicht mehr vom Verkauf zurücktreten kann!

Nachdem er dann dem zweiten Termin nach langem hin und her zustimmte sagte er mir am Telefon, das er die 2 Paar Ski in einem Anhänger neben dem Haus hinterlegen würde und er vielleicht nicht da sei.

Jedoch als ich bei ihm nach 150 km mit einer Bekannten an kam fand ich nur ein Paar Ski vor!!!

ich rief in dann übers Handy an um zu fragen wo der zweite Ski sei und er Antwortete mir das er die 2 Paar Ski in den Anhänger am Vorabend hinterlegt habe jedoch würde er mir den Kaufpreis auch erstatten.

Mein verdacht ist das er den Ski behalten möchte.

Der Ski hat einen wert von ca 40,-Euro und dieses schnäppchen möchte ich nicht hergeben.

Ich wollte im Schreiben das ich ihm die Chance gebe mir den Ski zu zusenden jedoch auf seine Kosten.

Was soll ich nun tun, und was sind meine Rechte?

Ich bedanke mich schon mal im voraus!!!

MfG. Klose

Das ist der Ski

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=18…

Hallo,

wenn der Verkäufer behauptet, dass ihm ein Paar Skier geklaut wurde, würde ich den Verkäufer auffordern bei der Polizei Anzeige wegen Diebstahls zu erstatten. Und ankündigen, dass du das selber tust, falls er das nicht macht und du dann Anzeige gegen Unbekannt wegen Diebstahls erstattest.

Gleichzeitig kannst du den Verkäufer fragen, ob er schon alles abgesucht hat, ob vielleicht jemand die Skier mitgenommen und irgendwo in der Nähe abgestellt hat.

Vielleicht findet der Verkäufer unter den Umständen die Ski ja doch noch wieder :smile:

Ansonsten kannst du vermutlich auf Übergabe von einem Paar Skier bestehen oder Schadensersatz fordern (Preisdifferenz, wenn du ein anderes Paar Skier kaufen musst). Setze dazu dem Verkäufer eine datierte Frist.

Falls das mit der Anzeige und Fristsetzung nicht klappt, wirst du dann wohl einen Anwalt einschalten müssen.

Stephanie

das ist natürlich sehr unschön,
gehört aber zum absoluten Klassiker
„Verkäufer liefert nicht“
ein wirklicher „Schaden“ ist Ihnen nicht entstanden.
(ausser vielleicht, dass Sie den Weg auf sich genommen haben), der Streitwert sehr gering.
Informieren Sie ebay und stellen Sie dem Verkäufer eine Frist zu Erfüllung.
schauen Sie mal bei einer Suchmaschine nach „verkäufer liefert nicht“ und ebay.

Hallo, -

ihr habt Kaufvertrag und soweit ich weiß, hast du wenn er nicht liefern kann - Anspruch auf Ersatz.

Ob du damit definitiv durchkommen würdest könnte
durchaus auch vom Richter abhängen - aber vorerst würde ich mal wenigstens erstmal bluffen …

Aber das ist hier keine Rechtsauskunft -
absolut nur so nach meiner privaten persönlichen Meinung entspr. meines Kenntnisstandes.

Also ich würde den Verkäufer kurzentschlossen darauf hinweisen, da er das zweite Paar Ski nicht liefern konnte ich gezwungen bin mir ein weiteres Paar anderweitig zu besorgen.
Und mir mein Anwalt dazu mitgeteilt hat, dass er als verkäufer - da er eben seinen Verkäuferpflichten nicht nachkommen kann - mir dann diese Ski bezahlen muss.
Wobei ich ihm aber auch die Möglichkeit einräumen würde dass er sich auch selber um ein Paar Ersatzski kümmmern kann, …
und dann ihn darum bitten die mitzuteilen wie ihr verbleiben wollt - ob er sich um Ersatz kümmert oder er dir das überläßt Ersatz zu kaufen.

Und dann würde ich mal abwarten ob das zweite Paar nicht doch noch auftaucht.

So würde ich wenigstens mal anfangen
liebe Grüße und viel Glück
marita

Hallo, es ist offensichtlich, dass er das. 2 Paar nicht liefern will. Sie sind zwar im Recht, haben aber ausser einer negativen Bewertung kaum eine reelle Chance, dieses durchzusetzen. Es sei denn, Sie wollen klagen, egal was es kostet.
Grüße kahlken

Hallo,

ich habe gerade deine e-Mail gelesen und melde mich morgen nochmals ausführlicher dazu.

Hallo,
habe gerade einen Tip bekommen.
(Hallo,

unbedingt schnellstens zur Polizei und den „Diebstahl“ anzeigen, denn, sobald Du Dich auf eine Übergabe in Form einer unbeaufsichtigten Hinterlegung einlässt, bist Du verantwortlich für die Lagerung DEINER Ware.

Dabei findet der sogenannte Haftungsübergang bereits beim Transport der Skier vom Keller des Verkäufers in den besagten Anhänger statt. Ab dem Zeitpunkt des Eintreffens DEINER Ware am vereinbarten Ort bist Du also für DEINE gekaufte Ware verantwortlich.

Der Verkäufer ist seiner Pflicht also soweit nach gekommen, als er DEINE Skier am vereinbarten unbeaufsichtigten (!) Ort hinterlegt hat.

Wenn Dir der Verkäufer also eine unbeaufsichtigte Hinterlegung Deiner Ware anbietet und Du Dich darauf einlässt, ist es Deine Sache und der Verkäufer ist dann (Du hast im Dein Ok gegeben) nicht einmal mehr aufsichtspflichtig.

Also solltest Du DEINEN Verlust dringend polizeilich zur Anzeige bringen und den Verkäufer als Zeugen angeben.)
Ist dem so?

Hallo,

das erstaunt mich sehr. Ich weiß nicht, ob das so ist. Du solltest genau nachlesen, wo da der Gefahrübergang ist. Ich hätte angenommen, dass der Gefahrübergang erfolgt, wenn du die Sachen in Händen hast. Der Verkäufer hat dir ja auch keine Wahl gelassen.

Das bei Diebstahl eine Anzeige erfolgen sollte habe ich ja auch schon gesagt. Wobei ich meinte und meine, dass evtl. bereits die Vorankündigung einer Anzeige zum Wiederfinden der Skier führen könnte.

Ließ mal Gefahrübergang nach

http://dejure.org/gesetze/BGB/446.html
§ 446 Gefahr- und Lastenübergang

http://de.wikipedia.org/wiki/Gefahr%C3%BCbergang

http://www.fifoost.org/produkte/export_buch-html/nod…

Stephanie

Habe ihm jetz mal Geschrieben

Sehr geehrter Herr Pasing,
wie Ihnen bereits bekannt ist, wollte ich am 25.03.11 die von Ihnen auf eBay am 13. Mär. 2011 ersteigerten Skier (K2 Ski 1,75 Meter, mit einer Marker Bindung, Artikelnummer: 180636198966 und 1,81 m Ski von Fischer mit Marker Bindung, Artikelnummer: 180636201088) bei Ihnen in Marl (Siedlungsstr.10) abholen.
Ich bat Sie per Mail, dass Sie, wenn Sie keine Zeit haben sollten, die Ski bei Nachbarn oder Bekannten in der Gegend zu hinterlassen und mir die Anschrift mitzuteilen.
Als ich bei Ihnen eintraf, lag leider nur ein paar Skier (K2 Ski 1,75 Meter, mit einer Marker Bindung, Artikelnummer: 180636198966) in einem Anhänger. Das Paar (1,81 m Ski von Fischer mit Marker Bindung, Artikelnummer: 180636201088) war leider nicht mehr drin. Daraufhin rief ich Sie an und Sie teilten mir mit, dass Sie beide paar Skier in den Hänger gelegt hatten und sie wohl gestohlen seien. In Ihrem und meinem Interesse ich möchte Sie bitten, den Diebstahl sofort anzuzeigen!
Für die Anzeige gebe ich Ihnen bis Donnerstag den 31.03.2011 Zeit!
Im Falle des nicht Handelns bis Donnerstag Ihrerseits werde ich die Anzeige selbst vornehmen und Sie als Zeugen benennen.

Bitte um schnelle Rückantwort.

MfG. Silvio Klose den.28.03.2011

Hallo,

guck ob du deinen Artikel noch bearbeiten kannst oder ob ein Moderator von wer-weiß-was das für dich tut. Es besteht kein Grund hier Realnamen zu nennen, die Artikel sind in der wer-weiß-was Suche und vermutlich auch über google auffindbar.

Ansonsten ist gegen den Brief denke ich nichts einzuwenden - außer vielleicht Stil „Im Falle des nicht Handelns“ hört sich etwas merkwürdig an, vielleicht eher „Falls Sie es versäumen“ Oder „Falls Sie den Diebstahl nicht anzeigen“.

Außerdem würde ich Anzeige + Polizei koppeln, damit der Verkäufer nicht etwa meint, du wolltest nur bei ebay Beschwerde einlegen.

Und vielleicht noch den Satz einfügen „Bitte suchen Sie noch einmal Ihr Grundstück und die Umgebung genau ab, falls jemand die Skier mitgenommen hat und es sich dann anders überlegt und die irgendwo hingelegt hat“. Das gäbe dem Verkäufer noch eine letzte Chance die Skier „wiederzufinden“ und dabei Gesicht zu wahren.

Stephanie

Hallo,

so wie geschildert, gibt es ja eigentlich nur zwei Möglichkeiten:

  • der Verkäufer hat das eine Paar Ski nicht hinterlegt, da er es nicht hergeben möchte.

  • Ein paar Ski wurde aus dem Anhänger geklaut.

Ich bin kein Rechtsexperte, aber ich denke, dass die Chancen schlecht stehen. (Bei einem unversicherten Versand eines privaten Verkäufers würde das Risiko der Käufer tragen). Der Käufer bietet den Kaufpreis (1,00 EUR) als Rückerstattung an. Ich vermute, er kommt somit seiner Pflicht nach und man kann nicht mehr verlangen.

Trotzdem würde ich folgendes versuchen:

  • bei Ebay über das Rechtsportal den Fall schildern; hier ist der Link:
    http://pages.ebay.de/help/buy/item-not-received.html
    Allerdings könnte ich mir vorstellen, dass dies zu nicht mehr als der Kaufpreisrückerstattung führen würde.

  • Ein anderer Gedanke ist mir noch gekommen:
    Zum Zeitpunkt, als die Ski in den Hänger waren, waren Sie ja schon deine Ski (Vertrag und Kaufpreisbezahlen waren ja schon vorgenommen).
    Schreib doch dem Verkäufer eine e-Mail und frage ihn, da die Ski nicht mehr im Hänger waren, ob er also davon ausgeht, dass diese gestohlen worden seien und es könnte sein, dass die Polizei bei ihm vorbeischaut, da du eine Anzeige gegen Unbekannt(!) wegen Diebstahls aufgeben möchtest, da die Ski offensichtlich gestohlen wurden. Ob du das dann machst, ist eine andere Sache (mit Anzeigen habe ich keine Erfahrung). Aber vielleicht finden sich die Ski ja dann doch noch zufällig.

Hallo an alle,
der Verkäufer hat meinem Druck mit der anzeige nachgegeben und Schickt mir den Ski jetzt zu!!!

Er möchte das ich die Hälfte der Versandkosten zahle und ich habe ersteinmal Telefonich zugestimmt so das ich die Ski ersteinmal hier habe, jedoch denke ich das er die Versandkosten selber tragen muss.

Silvio

Hallo,

der Verkäufer hat meinem Druck mit der anzeige nachgegeben
und Schickt mir den Ski jetzt zu!!!

toll! Wie hat er denn erklärt wo der angeblich gestohlene Ski abgeblieben war?

Er möchte das ich die Hälfte der Versandkosten zahle und ich
habe ersteinmal Telefonich zugestimmt so das ich die Ski
ersteinmal hier habe, jedoch denke ich das er die
Versandkosten selber tragen muss.

Hätte er eigentlich müssen, wenn du nicht zugestimmt hättest. Vertragsdetails können auch mündlich ausgehandelt werden und von einer einmal getroffenen Vereinbarung kann man schlecht wieder zurücktreten.

Stephanie

Hallo

toll! Wie hat er denn erklärt wo der angeblich gestohlene Ski
abgeblieben war?

Er meinte er Habe den Ski neben dem Anhänger gefunden, als ich ihm jedoch sagte habe das das nicht sein kann da ich den Garten mit seinen Nachbarn durchsucht habe
gab er zu die Ski behalten zu haben.

Hätte er eigentlich müssen, wenn du nicht zugestimmt hättest.
Vertragsdetails können auch mündlich ausgehandelt werden und
von einer einmal getroffenen Vereinbarung kann man schlecht
wieder zurücktreten.

Welche Vereinbarung? es steht doch jetzt aussage gegen aussage!

Hallo,

toll! Wie hat er denn erklärt wo der angeblich gestohlene Ski
abgeblieben war?

Er meinte er Habe den Ski neben dem Anhänger gefunden, als ich
ihm jedoch sagte habe das das nicht sein kann da ich den
Garten mit seinen Nachbarn durchsucht habe
gab er zu die Ski behalten zu haben.

Meine Güte, das war leichtsinnig vom Verkäufer. Wenn du jetzt Anzeige erstellen würdest, hätte der Verkäufer ja versuchten Betrug oder Diebstahl, den er sich hinterher anders überlegte zugegeben. Hätte der Verkäufer weiterhin behauptet die Skier einfach irgendwo gefunden zu haben, hättest du weniger in der Hand.

Hätte er eigentlich müssen, wenn du nicht zugestimmt hättest.
Vertragsdetails können auch mündlich ausgehandelt werden und
von einer einmal getroffenen Vereinbarung kann man schlecht
wieder zurücktreten.

Welche Vereinbarung? es steht doch jetzt aussage gegen
aussage!

Vereinbarung darüber, wie die Skier versendet werden. Es ist wie gesagt möglich mündlich Verträge oder Vertragsdetails auszuhandeln.

Wie du jetzt weiter vorgehen willst, ob du doch noch den Verkäufer wegen seines Verhaltens anzeigen willst musst du wissen.

Dem Verkäufer zu sagen „Versandkosten zahlen, sonst zeige ich Diebstahl an“ - kannst du wohl leider nicht machen, das wäre sicherlich Erpressung oder Nötigung und du würdest dich selbst strafbar machen.

Stephanie