EBAY Beispielartikelbeschreibung zur Diskussion

Was hälst du denn von dem oberen Teil mit den 2 Raten - also alles was vor der ausführlicheren Artikelbeschreibung steht?

Wie wäre es wenn ich alles was unten steht auf meine Mich Seite stelle und nur noch in der Beschreibung schreibe:

"Versand dieser Bücher unversichert zu X € (nur möglich, wenn Sie bereit sind das Versandrisiko zu übernehmen und mir gegenüber erklären, das Sie wissen das der Artikel in dem Fall 18 Tage unterwegs sein KANN und das Sie damit einverstnaden sind, das ich wieder verwendete Versandmaterialien verwende - sollten Sie die Rechtslage nicht kennen lesen Sie bitte meine Mich-Seite!)

Versand auch möglich als Einschreiben zu X € (sind bis 25 € versichert) oder Pakete bis 500 € versichert zu X € (nur unter Vorbehalt unterschreiben wenn Karton beschädigt - Schaden von Fahrer BESTÄTIGEN lassen - in Beisein des Fahrers auspacken - SONST KEINE ERSTATTIÙNG!!)

Ab 23.03.2009 gibt es auch noch die Möglichkeit mich zu bitten an einen Hermes Paketshop in Ihrer Nähe zu senden. Dafür gibt es 25 cent Rabatt auf den unter Hermes Paket angegebenen Versandpreis! Ist die Sendung dann in Ihrem Hermes PaketShop angekommen, erhalten Sie eine Benachrichtigung per E-Mail an die in Ihrem Ebaykonto hinterlegte Mailadresse. Das Paket wird bis zu 10 Werktage im PaketShop gelagert. Möchten Sie in den Genuß dieser Sonderkondition kommen müssen Sie mir Ihren diesbezüglichen Wunsch VOR Gebotsabgabe per Nachricht an den Verkäufer mitteilen, da ich oft SOFORT bei Auktionsende verpacke und ich sonst den gesamten Versandablauf erneut auslösen müste!

Mit Abgabe des Gebotes erklärt der Käufer/Bieter das alle Fragen bezüglich Art und Beschaffenheit des Auktionsgegenstandes und bezüglich des Versands gestellt, besprochen und geklärt sind. Als Gerichtsstand gilt der Wohnsitz des Verkäufers Hamburg, Deutschland als vereinbart. Käufer und Verkäufer erklären das sie Handlungs-und Verfügungsberechtigt mithin voll geschäftsfähig sind. Der Verkäufer erklärt ausdrücklich das für die gegenständliche Ware keine Forderung seitens Dritter besteht und das der Verkäufer Alleineigentümer ist.

Anbieter:

blablabla
YStraße
C-Stadt

[email protected]

Warum bin ich auf Ebay?

Weil mir mein verstorbener Lebenspartner eine ganze Wohnung samt Dachböden voll Krempel hinterlassen hat,
den ich in jahrelanger Kleinarbeit nun -testamentarisch gefordert- über Ebay MEISTBIETEND veräußern soll.

Ich handel also nicht gewerblich, bin somit aber auf Ebay angewiesen.

EINSCHRÄNKUNG DES KÄUFERKREISES

Deswegen schließe ich hiermit alle Käufer aus, die nicht bereit sind die Testamentsvollstreckung zu unterstützen durch Ihre positive Bewertung mit 5 Sternen in allen Bewertungsunterkategorien. Wiso? Eine negative Wertung, eine neutrale Wertung oder ein Punktabzug in einer der Bewertungsunterkategorien bedeutet eine schlechtere Listung auf Ebay, wodurch wiederum nicht „Meistbietend“ veräußert werden kann. Ich bitte Sie daher um Verständnis für diese Einschränkung des Käuferkreises. Sollte dem Käufer eine Bewertung mit fünf Sternen in allen vier Bereichen nicht möglich sein gilt als vereinbart das die Gründe dafür vor Abgabe einer Bewertung dem Verkäufer mitgeteilt werden um diesem die Möglichkeit der Besserung zu geben.

Meine Auktionen sind Auktionen von privat an privat. Die Beschreibung meiner Artikel erfolgt nach bestem Wissen und meine Fotos sind Originalfotos. Der Artikel wird also gekauft wie gesehen/beschrieben. Ich räume einen Zeitraum von 7 Tagen, ab Erhalt, zur Prüfung des Artikels ein und gewähre innerhalb dieser Zeit ein Rückgaberecht im begründeten Fall (und begründet ist der Fall dann und nur dann, wenn der Artikel von der Beschreibung abweicht). Die Rücknahme erfolgt Zug um Zug. Nach Rücksendung des Artikels und der Prüfung meinerseits auf Vollständigkeit, evtl. Beschädigung etc. erhalten Sie eine Gutschrift über die Höhe des Gebotsbetrages. Darüber hinaus gilt: Mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf einen gebrauchten Artikel ohne Gewährleistung zu bieten. Da es sich um ein Einzelstück handelt, werden der Gewährleistungsfall, Nachbesserung, Minderung sowie Reparatur oder Umtausch einvernehmlich ausgeschlossen."

sollten Sie die Rechtslage nicht kennen lesen Sie bitte meine

Mich-Seite!)

Dies würde aber voraussetzen, dass du die Rechtslage kennst. Dies ist leider nicht der Fall! Denn dein Geschreibsl schlägt nunmal nicht das Recht!

Gruß
Falke

Und überhaupt: Die bloße Beschreibung der Rechtslage wäre ja für eine rechtliche Absicherung nicht erforderlich.

Levay

Hallo!

Auch so Quatsch: Googel doch mal, bevor Du postest:

Völliger Blödsinn! Wenn du dich auf Warensendung beziehst, solltest du dies auch kommunizieren. So allgemein verfasst ist es schlichtweg falsch was du behauptest.

Außerdem geht bei UNVERSICHERTEM VERSAND RECHTLICH DAS
VERSANDRISKO AUF DEN KÄUFER ÜBER, AB DEM ZEITPUNKT, AN DEM ICH
die Sendung BEI DER POST EINLIEFERE!

Falsch, s.o.

siehe oben PRIVATVERKAUF! siehe BGB!

Falsch, da du gewerblich handelst (siehe „JA, professioneller Verkäufer aus langjähriger Erfahrung“)

Einverstanden, Problem: Kunde meldet sich nie, ich kann
deswegen nicht versenden und werde ggf negativ Bewertet. wie
soll ich dieses Problem anders lösen? Bitte KONSTRUKTIVE
KRITIK!

Warum? Du hast die Adresse und hast voher die Kosten angegeben. Deine Aufgabe ist es, nach Geldeingang zu versenden. Punkt!

wenn Sie nicht das Versandrisiko (siehe BGB!) übernehmen möchten.

Das BGB sollte sich der Anbieter selber mal anschauen.

http://dejure.org/gesetze/BGB/447.html

Nicht bei gewerblichen!

RICHTIG - Fazit: Es ist unmöglich ein 1 € Buch auf Ebay FAIR
zu verkaufen, da der Käufer IMMER behaupten kann er hätte es
nicht bekommen.

a) Das Leben ist nicht immer fair!
b) Eine Runde Mitleid für dich!
c) Dann verkaufe nicht auf eBay, sondern im Laden.

Achso - Quatsch Der Kunde kann also UNGESCHOREN behaupten ein
Artikel sei nicht versendet worden, obwohl der Verkäufer
SELTSAMERWEISE das angeblich nicht versendete Buch von der
Post PER EINSCHREIBEN zurück bekommen hat.

Behaupten kann man immer was! Wenn du sicher bist, geh vor Gericht!

Gruß
Falke

Würde die Kunden aber, bevor Sie falsch handeln, informieren und somit ggf Schaden abwenden.

Wenn Du Internetforen durchliest wirst Du feststellen, das

  • viele nicht Wissen, das es für Briefe, Päckchen, Bücher und Warensendungen keine rechtlich anerkannten Belege gibt und deswegen das Versandrisiko beim Käufer liegt
  • das Bücher und Warensendungen OFFEN (Musterklammer) eingeliefert werden MÜSSEN (bei einzelnen Büchern)
  • oft lange Unterwegs sind
  • manchmal verloren gehen
  • das einzige was der Verkäufer dann tun kann ein Nachforschungsantrag ist

Nochmal:

KEINS DER BÜCHER WURDE GEKAUFT - WIESO dann gewerblich?

Wiso MÜSSEN Artikelbeschreibungen von privaten Verkäufern unprofessionell sein???

Diese EWIGE Gewerblich-Diskussion kotzt mich so was von an!

Fakt ist:

WENN ich ALLES gewerblich verkaufen müste brauch ich gar nix mehr einstellen, nicht weil jeder Kauf ein „Vieleichtkauf“ ist, sondern weil es schlicht und einfach nicht finanzierbar wäre, da vieleicht 10 % der Artikel verkauft werden.

Bei gewerblichen Verkäufern bedeutet dies:

(2 Kategorien mit Galeriebild)

100 Auktionen x Einstellgebühr + Galeriebildgebühr = 96 cent = 96 € an Ebay

dazu dann nochmal 50 cent Verkaufsgebühr (10 x 1 € Erlös)

Bleibt ein Minus von 85,50

Anders beim Privatverkauf:

100 Auktionen in 2 Kategorien MIT Galeriebild = 0,00 €
Erlös 10 x 1 € = 10 € abzüglich Verkaufsgebühr von 80 cent = 9,20 € Gewinn

Butter bei die Fische:

WO ist „mein Geschreibsel“ rechtlich falsch???

  • viele nicht Wissen, das es für Briefe, Päckchen, Bücher und
    Warensendungen keine rechtlich anerkannten Belege gibt und
    deswegen das Versandrisiko beim Käufer liegt

Das ist schon mal falsch. Das Versandrisiko hat mit der Frage des Belegs gar nichts zu tun. Folge: Der Käufer braucht nur mit Nichtwissen gem. § 138 IV ZPO zu bestreiten, dass die Ware verschickt worden ist; kann der Verkäufer das dann nicht beweisen, hat Letzterer Pech gehabt. Versand ohne Nachweis kann niemals empfohlen werden.

Im Übrigen bleibe ich dabei: Dein Text wird potenzielle Käufer abschrecken. Ich würde nicht bei dir kaufen.

Levay

KEINS DER BÜCHER WURDE GEKAUFT - WIESO dann gewerblich?

Wenn Karstadt keine Ware verkauft - ist es dann kein Gewerbe mehr? Wenn du schlechte Artikel verkaufst (oder nicht verkaufst), ist es nicht weniger ein Gewerbe.

Diese EWIGE Gewerblich-Diskussion kotzt mich so was von an!

Vielleicht weil du der Einzige bist, der anderer Meinung ist?

WENN ich ALLES gewerblich verkaufen müste brauch ich gar nix
mehr einstellen, … weil es schlicht und einfach nicht finanzierbar
wäre, da vieleicht 10 % der Artikel verkauft werden.

Für deine schlechte Kalkulation kann keiner was. Die meisten gewerblichen Unternehmen gehen pleite, weil
a) schlechte Ware angeboten wird (so wie du!)
b) die Kalkulation und Buchhaltung schlecht ist (so wie bei dir).

Mal darüber nachdenken!

Gruß
Falke

Hallo,

  • Kunden wollen unversicherten Versand obwohl ZERBRECHNLICHE
    WARE und beschweren sich dann über Ihren eigenen Geiz bei mir

Es gibt keinen unversicherten Versand, die Kosten für versicherten Versand sind in tatsächlicher Höhe angegeben.

Wo ist das Problem?

Gruß
loderunner

  • viele nicht Wissen, das es für Briefe, Päckchen, Bücher und
    Warensendungen keine rechtlich anerkannten Belege gibt und
    deswegen das Versandrisiko beim Käufer liegt

§ 138 Erklärungspflicht über Tatsachen; Wahrheitspflicht

(1) Die Parteien haben ihre Erklärungen über tatsächliche Umstände vollständig und der Wahrheit gemäß abzugeben. Ich: schreibe Kunden wie es ist (wahrheitsgemäß) Labelfreimachung XXXX am XX.XX.2009 am Schalter bei Frau XXXX Kunde BEHAUPTET (nicht Wahrheitsgemäß) „ANGEBLICH war´s die Post“

Versand ohne Nachweis kann niemals empfohlen werden.

Genau - eben drum!- empfehle ich ja auch nicht - aber Ebay!

siehe beispielsweise die neueste Ausgabe des Ebay Magazins!

Alle Versandarten, die Ebay auf http://pages.ebay.de/versandcenter/briefe/index.html bewirbt dürften und sollten NICHT beworben werden von Ebay!

§ 138 Erklärungspflicht über Tatsachen; Wahrheitspflicht

(1) Die Parteien haben ihre Erklärungen über tatsächliche
Umstände vollständig und der Wahrheit gemäß abzugeben. Ich:
schreibe Kunden wie es ist (wahrheitsgemäß) Labelfreimachung
XXXX am XX.XX.2009 am Schalter bei Frau XXXX Kunde BEHAUPTET
(nicht Wahrheitsgemäß) „ANGEBLICH war´s die Post“

Es gibt bestimmt viele Dinge, die du besser weißt und kannst als ich, aber Recht gehört nicht dazu. Wenn der Verkäufer sagt, er habe die Sache abgeschickt, kann der Käufer das gem. § 138 >>>Absatz 4

KEINS DER BÜCHER WURDE GEKAUFT - WIESO dann gewerblich?

Wenn Karstadt keine Ware verkauft - ist es dann kein Gewerbe
mehr? Wenn du schlechte Artikel verkaufst (oder nicht
verkaufst), ist es nicht weniger ein Gewerbe.

Karstadt hat die Bücher FÜR DEN VERKAUF gekauft, ich nicht BLINKT DA NICHT EIN UNTERSCHIED LEUCHTEND GELB
AUF???

Diese EWIGE Gewerblich-Diskussion kotzt mich so was von an!

Vielleicht weil du der Einzige bist, der anderer Meinung ist?

Es steht doch EINDEUTIG AUF DER EBAY WEBSEITE: Wer auf Ebay keine Neuware verkauft handelt PRIVAT (siehe vorausgegangene Nachricht im Wortlaut Frage: Wenn Du vor einem Fernseher stehst und jemand behauptet das sei eine Tomate - ist es dann ein Fernseher oder eine Tomate?

WENN ich ALLES gewerblich verkaufen müste brauch ich gar nix
mehr einstellen, … weil es schlicht und einfach nicht finanzierbar
wäre, da vieleicht 10 % der Artikel verkauft werden.

Für deine schlechte Kalkulation kann keiner was. Die meisten
gewerblichen Unternehmen gehen pleite, weil
a) schlechte Ware angeboten wird (so wie du!)
b) die Kalkulation und Buchhaltung schlecht ist (so wie bei
dir).

Mal darüber nachdenken!

Gruß
Falke

Wenn Karstadt die falschen Bücher kauft ist das richtig. Wenn ein PRIVATMENSCH von seinem GELIEBTEN LEBENSPARTNER zig Kartons Bucher ERBT (Testament liegt vor) dann kann er die Zusemmenstellung der Erbschaft im Gegensatz zum gewerblichen Einkäufer NICHT beeinflussen. Wenn dann (wie im vorliegenden Fall) der meistbietende Verkauf TESTAMENTARISCH VERFÜGT wurde, so hat der Erbe keinen Einfluß darauf, was er einstellt auf Ebay.

Hallo,

  • Kunden wollen unversicherten Versand obwohl ZERBRECHNLICHE
    WARE und beschweren sich dann über Ihren eigenen Geiz bei mir

Es gibt keinen unversicherten Versand, die Kosten für
versicherten Versand sind in tatsächlicher Höhe angegeben.

HÄH?? Es wurde beides angeboten und die Kundin wählte den unversicherten Versand und zahlte auch diesen nur.

und dann auch noch:

sind in tatsächlicher Höhe angegeben

Schon mal davon gehört, das VERSANDKOSTEN nicht nur PORTO sind!
Ein weiteres Ammenmärchen! Versandkosten beinhalten auch den Weg zur Post, das Schlange stehen, Verpacken (ZEIT!!!, KLEBEBAND Rolle =1,50€) sprich: Porto 1,65 Versandkosten 2 € angegeben und das ist VÖLLIG OK

Wo ist das Problem?

Gruß
loderunner

Es steht doch EINDEUTIG AUF DER EBAY WEBSEITE: Wer auf Ebay
keine Neuware verkauft handelt PRIVAT (siehe vorausgegangene
Nachricht im Wortlaut Frage: Wenn Du vor einem Fernseher
stehst und jemand behauptet das sei eine Tomate - ist es dann
ein Fernseher oder eine Tomate?

VIELLEICHT sind DAS ja KATEGORIEN, die DAS Unternehmen EBAY intern SO handhabt. DER rechtliche UNTERSCHIED zwischen PRIVATEM und GEWERBLICHEM Handeln WIRD aber LEIDER nicht DURCH Ebay FESTGELEGT. Man HANDELT in DEN Augen DEUTSCHEN Rechts SCHNELLER gewerblich ALS man DENKT.

GRÜSSE Sebastian

§ 138 Erklärungspflicht über Tatsachen; Wahrheitspflicht

(1) Die Parteien haben ihre Erklärungen über tatsächliche
Umstände vollständig und der Wahrheit gemäß abzugeben. Ich:
schreibe Kunden wie es ist (wahrheitsgemäß) Labelfreimachung
XXXX am XX.XX.2009 am Schalter bei Frau XXXX Kunde BEHAUPTET
(nicht Wahrheitsgemäß) „ANGEBLICH war´s die Post“

Es gibt bestimmt viele Dinge, die du besser weißt und kannst
als ich, aber Recht gehört nicht dazu. Wenn der Verkäufer
sagt, er habe die Sache abgeschickt, kann der Käufer das gem.
§ 138 >>>Absatz 4

Hallo,

Es steht doch EINDEUTIG AUF DER EBAY WEBSEITE: Wer auf Ebay
keine Neuware verkauft handelt PRIVAT

Manche Gerichte haben das in der Vergangenheit offenbar anders gesehen:
http://www.focus.de/digital/internet/ebay/recht/priv…
http://www.freenet.de/freenet/finanzen/aktuell/06091…

Mit dem entsprechenden Urteil http://www.jurpc.de/rechtspr/20050159.pdf

Aber wie gesagt, juristisch bin ich kompletter Laie.

Gruß
Kati

Ja das hab ich auch schon mitbekommen.

Dann müste aber JEDER Flohmarkt VERBOTEN werden!!!

Wenn es auf Ebay die gleichen Gebühren für „gewerblich“ gäbe wär es mir um des lieben Frieden willen egal - ich bleibe ohnehin unter 7.400 € im Jahr

Aleine schon deswegen, weil ich mich nicht das ganze Jahr dem Ebay Stress hingebe sondern mich immer wieder auch mal auf mein Rad setzte und (obdachlos) Monate lang die Welt erkunde…

Mit dem entsprechenden Urteil

Zitat daraus: „Diesen steht zusätzlich ein unbefristetes Widerrufsrecht zu, wonach sie dem Verkäufer die Ware grundsätzlich auch noch nach über zehn Jahren zurückgeben und den Kaufpreis inklusive der Versandkosten zurückverlangen können. Auch dann, wenn die Sache bereits Gebrauchsspuren aufweist oder verbraucht ist.“

Dann geh ich nun zu Penny kaufe Lebensmittel, ess die auf und bring morgen meinen Kackhaufen „oder verbraucht ist“ in der Originalverpackung zu Penny zurück und erhalte SELBSTVERSTÄNDLICH zu 100 % mein Geld zurück (inclusive Wegegeld und Transportkosten zu Penny natürlich)

Eswird immer toller!

KRANKE WELT!

Ich frage mich dann: Wiso gibt es eiggentlich Brief,
Büchersendung und Warensendung? Das sollte dann doch alles
verboten werden!!!

Wieso sollte man das verbieten? Ergibt für mich keinen Sinn.

Dann gäbs auch die Probleme nicht weswegen
ich nicht weiter komme und diese ellenlange Beschreibung
mache.

Das ist doch kein Grund, das zu verbieten. Es steht dir frei, NUR versicherten Versand anzubieten. Dann bräuchtest du das alles auch nicht zu schreiben.

Wenn ich einem Richter doch den Quittungsbeleg der Post (für
einen für 1 € (!!) verkauften Artikel) vorlege und einen
ganzen Karton voll Quittungen dazu vorlege und die
Kommunikation mit dem Kunden, dann wird der Richter sich doch
möglicherweise auch fragen - wo kommen nur diese ganzen
Quittungen her, wenn der Verkäufer ein Betrüger ist.

Nein, wird er nicht. Das ist nämlich nicht die Beweisfrage.

Außerdem
würde sich der richter fragen, wiso hat dieser Verkäufer nur
knapp 500 positive Bewertungen??

Z.B. weil du so komische Regeln wegen der Bewertung aufstellst.

Seit einigen Tagen schreibe
ich dazu auch noch den Namen der Beamtin auf, bei der ich
eingeliefert habe.

Du meinst, die kann sich dann an das ganz konkrete Paket erinnern? Wenn nicht: Pech gehabt.

Hause jede Nacht verpacke - doch nicht um zu betrügen! Würde
ein Betrüger bei der Post einen Nachforschungsantrag stellen??

Man muss kein Betrüger sein. Darum geht es nicht. Man muss den Versand positiv nachweisen können. Zweifel (!) wirken sich bereits zu Lasten desjenigen aus, der die Beweislast trägt (= Verkäufer!)

Levay