Hallo,
ich nochmal. Vielleicht solltest du ins Brett „Online-Auktionen: eBay u. a.“ umziehen.
Gruß
Kati
Hallo,
ich nochmal. Vielleicht solltest du ins Brett „Online-Auktionen: eBay u. a.“ umziehen.
Gruß
Kati
Wie schaut es denn mit dem obren Teil der Beschreibung aus? Die Regelung mir den 2 Raten und das bei Problemen die 2. Rate als Schadenersatz behalten werden darf?
Das ist doch kein Grund, das zu verbieten. Es steht dir frei,
NUR versicherten Versand anzubieten. Dann bräuchtest du das
alles auch nicht zu schreiben.
Wenn ich ein wertvolles Buch einstelle mache ich das auch beim ersten Versuch so, aber wenn ich erwarte das ein Buch ALLENFALLS zu 1 € weggeht, WENN der Versand HÖCHSTENS 2 € kostet dann nicht, da sonst niemand bieten würde.
Vor dem Einstellen schau ich IMMER nach ob andere mein Buch erfolgreich verkaufen, wenn weniger wie 50 % der vorhandenen Artikel für einen Euro weg geht macht nur versicherter Versand keinen Sinn.
Wenn ich sehe da sind Angebote auf Ebay gewesen in den letzten 15 Tagen und KEIN einziges wurde auch für 1 € verkauft, geht es gleich in die Ramschliste zu 5 cent (die mir ein 1 € Buchladen bei Angebot von 100 Büchern gibt)
Wenn ich einem Richter doch den Quittungsbeleg der Post vorlege :
Nein, wird er nicht. Das ist nämlich nicht die Beweisfrage.
Ich empfehle: http://forum.tagesschau.de/archive/index.php/t-29864…
Außerdem
würde sich der richter fragen, wiso hat dieser Verkäufer nur
knapp 500 positive Bewertungen??Z.B. weil du so komische Regeln wegen der Bewertung
aufstellst.Seit einigen Tagen schreibe
ich dazu auch noch den Namen der Beamtin auf, bei der ich
eingeliefert habe.Du meinst, die kann sich dann an das ganz konkrete Paket
erinnern? Wenn nicht: Pech gehabt.
WUMM da haben wir es! GENAU DARUM GEHT ES: Ich spreche von UNVERSICHERTEN Waren und Büchersendungen - Sie von VERSICHERTEN PAKETEN - da wär das alles nicht nötig, denn da muß der Kunde unterschreiben, das er es bekommen hat und hat er es nicht bekommen haftet DAS VERANDUNTERNEHMEN im vollen Wert (max 500 €)
Hause jede Nacht verpacke - doch nicht um zu betrügen! Würde
ein Betrüger bei der Post einen Nachforschungsantrag stellen??Man muss kein Betrüger sein. Darum geht es nicht. Man muss den
Versand positiv nachweisen können. Zweifel (!) wirken sich
bereits zu Lasten desjenigen aus, der die Beweislast trägt (=
Verkäufer!)Levay
… wenn dieser gewerblich wäre …
Wenn ich ein wertvolles Buch einstelle mache ich das auch beim
ersten Versuch so, aber wenn ich erwarte das ein Buch
ALLENFALLS zu 1 € weggeht, WENN der Versand HÖCHSTENS 2 €
kostet dann nicht, da sonst niemand bieten würde.
Dann kannst du ja froh sein, dass es das von dir ins Spiel gebrachte Verbot nicht gibt.
Vor dem Einstellen schau ich IMMER nach ob andere mein Buch
erfolgreich verkaufen, wenn weniger wie 50 % der vorhandenen
Artikel für einen Euro weg geht macht nur versicherter Versand
keinen Sinn.
Du kannst allerdings - das sei ein letztes Mal betont - die Erlöse der anderen nicht mit denen vergleichen, die du erzielen wirst. Das müssten schon echte Raritäten sein, damit jemand bei solchen Texten mitbietet. Und wenn du das Buch schon bei anderen Verkäufern gesehen hast, wird das wohl nicht so sein. Du wirst also entweder die Artikel nicht verkaufen oder nur zu sehr viel niedrigeren Preisen als andere.
Wenn ich sehe da sind Angebote auf Ebay gewesen in den letzten
15 Tagen und KEIN einziges wurde auch für 1 € verkauft, geht
es gleich in die Ramschliste zu 5 cent (die mir ein 1 €
Buchladen bei Angebot von 100 Büchern gibt)
Versuch es doch mal mit www.tauschticket.de Das macht nur Sinn, wenn die Bücher nicht alle sofort weg müssen, aber dann ist es ganz nett. Gern darfst du dich auch über meinen Provisionslink anmelden (zu finden rechts auf meiner Homepage).
Wenn ich einem Richter doch den Quittungsbeleg der Post vorlege :
Nein, wird er nicht. Das ist nämlich nicht die Beweisfrage.
Ich empfehle:
http://forum.tagesschau.de/archive/index.php/t-29864…
Ich empfehle:
http://de.wikipedia.org/wiki/Jurastudium
Für die Frage, ob eine Sache verschickt wurde, kommt es nur darauf an, ob genau das bewiesen werden kann. Das und nur das ist es, womit sich der Richter befassen würde, soweit es um genau diese Beweisfrage geht.
Du meinst, die kann sich dann an das ganz konkrete Paket
erinnern? Wenn nicht: Pech gehabt.WUMM da haben wir es! GENAU DARUM GEHT ES: Ich spreche von
UNVERSICHERTEN Waren und Büchersendungen
Ja und? Noch mal: Auch hier muss der Versand bewiesen werden; das hat nichts mit Gefahrtragungsregeln zu tun. Kann sich die Postangestellte nicht an den konkreten Versand erinnern, ist ihre Zeugenaussage unergebiebig.
Man muss kein Betrüger sein. Darum geht es nicht. Man muss den
Versand positiv nachweisen können. Zweifel (!) wirken sich
bereits zu Lasten desjenigen aus, der die Beweislast trägt (=
Verkäufer!)
… wenn dieser gewerblich wäre …
Es wird nicht dadurch richtiger, dass du es wiederholst. Die Beweislastverteilung hat mit dem Status „Gewerbe“ nichts zu tun. Das hat nur Einfluss auf die materielle Rechtslage. Auch der Privatverkäufer muss im Bestreitensfall beweisen, dass er die Sache abgeschickt hat. Gaaaaanz genau genommen ist es sogar noch anders: Der gewerbliche Händler müsste es (je nachdem, was vor Gericht begehert wird) *nicht* beweisen, weil es unerheblich wäre, gerade weil es den Verkäufer nicht entlasten könnte.
Für mich ist die Diskussion jetzt beendet. Ich scheine dich nicht davon überzeugen zu können, dass du die rechtliche Lage falsch einschätzt. Schade.
Levay
Für die Frage, ob eine Sache verschickt wurde, kommt es nur
darauf an, ob genau das bewiesen werden kann. Das und nur das
ist es, womit sich der Richter befassen würde, soweit es um
genau diese Beweisfrage geht.
Wenn die Post mir den Artikel wieder zurückschickt ist das doch wohl ein Beweis, das ich eingeliefert habe, denn sonst könnte die Post nicht in den Besitz des Artikels kommen! Krieg ich da endlich mal Recht oder stimmt alles nur deswegen nicht, weil ICH es poste?
Fazit aus dem ganzen wird aber ohnehin sein: Verbraucher dürfen nur kaufen nie verkaufen. Irgendwer findet schon einen Fallstrick gegen den Verkäufer!
Und: Recht haben Grundsätzlich nur die anderen
OT
Hallo Levay,
Versuch es doch mal mit www.tauschticket.de
Gern darfst du dich auch über meinen
Provisionslink anmelden (zu finden rechts auf meiner Homepage).
Das versuche ich auch immer, aber bei mir hat es noch nie geklappt 
Gruß
Kati
Nee - lieber nicht! Sonst fängt der ganze Müll wieder von vorne an! Obwohl… witzig wär’s schon!
)
Falke
Ach, bei mir schon, einmal hat sich wohl jemand angemeldet
Und wenn nicht, ist es auch nicht so schlimm, ich weiß nicht mal, was man für einen geworbenen User bekommt. Der Tipp mit Tauschticket war aber durchaus keine eigennützige Aktion, ich wollte das wirklich enpfehlen.
Schöne Grüße!
Levay
Hallo,
ich weiß nicht mal, was man für einen geworbenen User bekommt.
2 Tickets
Der Tipp mit
Tauschticket war aber durchaus keine eigennützige Aktion, ich wollte das wirklich :empfehlen.
Ich bin selbst ein TT-Fan. Mal davon abgesehen, dass es sich meiner Meinung nach nicht lohnt, gebrauchte 0815-Bücher zu verkaufen, finde ich auch den Tauschgedanken gut.
Aber jetzt Schluss mit OT-Geplauder 
Gruß
Kati
Hallo,
Dann geh ich nun zu Penny kaufe Lebensmittel,…
Vielleicht nochmal nachdenken, wann denn eigentlich ein Widerrufsrecht besteht?
Eswird immer toller!
Nö. Du blickst nur nicht durch, schmeißt alles auf einen Haufen, weil Du nicht mal die Begriffe verstehst und willst in diesem völligen Unwissen juristische Texte verfassen.
Das kann doch nur mit Karacho in die Hose gehen!
Gruß
loderunner (ianal)