Hallo,
ich betreibe ein Gewerbe (verkaufe kleine Elektrogeräte bei eBay) und habe einen eBay-Benutzernamen nach Belieben gewählt. Nun habe ich rechtl. Probleme bekommen, da es eine Firma gibt, die die Rechte für den Namen hat. Dabei geht es nur um den eBay-Benutzernamen. Sind die Vorwürfe gerechtfertigt???
Mit freundlichen Grüßen, Dennis
Hallo,
die Frage wäre im Brett „Rechtsfragen“ wahrscheinlich besser aufgehoben, ich gebe hier dennoch mal meine Ansicht kund:
Offensichtlich macht hier eine Firma die für Domain-Registrierungen geltenden Kriterien auch für Ebay geltend. Der Unterschied ist mithin, daß Ebay im Unterschied zu DENIC eine kommerzielle Unternehmung ist, keine Monopolstellung hat (wenn auch eine marktbeherrschende Position einnimmt) und zunächst einmal die AGB von Ebay Anwendung finden. Wenn ich mir jedoch z.B. den Ebay-Benutzernamen „siemens“ zuteilen lasse und über diesen Account Handys von Siemens vertreibe, könnte mich der Konzern vermutlich dennoch verklagen, da er eine betrügerische Absicht oder zumindest eine Erschleichung von Kundenvertrauen durch Nutzung des Markennamens unterstellen könnte.
Es kommt wohl sehr auf den Einzelfall an, wird aber selbst für Rechtsanwälte noch Neuland sein. Im Zweifel würde ich den Namen abtreten, auch wenn die Firma vermutlich nur blufft und es nicht ernstlich auf einen Rechtsstreit ankommen lassen würde.
Gruß
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