Ebay: Bereitstellung eines Artkels

Hallo,

es geht um den Artikel Mercedes 500 SL Cabrio, Elektrofahrzeug, selten(Artikelnummer 5939950138).

Der Käufer hat mit mir einen Abholtermin bis zum 17.12.04 vereinbart. Er hat mir diesen Termin auch schriftlich sowie in mehreren Anrufen bestätigt. Ich habe gestern den ganzen Tag zuhause verbracht, obwohl ich mehrere Termine hatte und auf den Herrn gewartet. Gegen 18.00 Uhr habe ich ihn nochmals wegen des vereinbarten Termins angerufen und er wollte mich zurückrufen, was er nicht getan hatte. Er hält mich seit Tagen hin und verlangt nun von mir, den Artikel bis 30.12.04 bereitzustellen. Ich hingegn fühle ich mich nicht mehr an den Vertrag gebunden. Die Ware wurde bis zum vereinbarten Termin nicht abgeholt. Da
der Wagen vor Weihnachten verkauft werden sollte (danach habe ich schlechtere Chancen), sehe ich auch keine Möglichkeit, noch bis nach Weihnachten auf den vermeintlichen Käufer zu warten. Darf ich den Wagen in dieser besonderen Lage weiterverkaufen? Wird mir die Verkaufsprovision vergütet? Ich hatte eine Unstimmigkeit wegen eines nicht verkauften Artikels gemeldet, aber der Käufer hat geantwortet, dass er den Artikel kaufen möchte und mir mit dem Anwalt gedroht. Normalerweise darf man aber eine Unstimmigkeit bereits nach 7 Tagen beilegen. Bitte dringend um Hilfe!

Gruß Isolde

Hi,

ihr habe eine gültigen Kaufvertrag und daran muß sich jeder halten (auch der Verkäufer).

Nur weil der Käufer 1 Tag im Verzug ist, darf der doch nicht einfach als nichtig angesehen werden.

Den Käufer schriftlich eine angemessene Frist setzen, danach ein ordentliches Mahnverfahren (nicht über eBay, sondern ein Mahnbescheid) durchführen.

Auslagen hierfür gehen auf Kosten des Käufers.

Wenn Du anders vorgehst, könnte man dir unter Umständen vorwerfen, daß dir das Gebot nicht ausreichend war und dich evtl. Schadensersatzpflichtig machen.

MfG
Michael

PS: bin kein Rechtskundiger, aber so würde ich vorgehen

hallo,
ich befuerchte, dass du zu schnell gehandelt hast. du musst dem kaeufer in ANGEMESSENDEN abstaenden fristen setzen und ihn nicht innerhalb einer woche unter druck setzen - wenn es in DER woche oma schlecht geht, dann wird er sich eben mehr um sie kuemmern, als um einen ebay-artikel.
durch eure bewertungen habt ihr nun auch schon fakten geschaffen, die die angelegenheit nicht leichter macht.
ich wuerde nun dem kaeufer erneut votrschlagen, die sache zu bereinigen:

ER soll dir schriftlich einen VERBINDLICHEN abholtermin nennen, nach abwickung einigt ihr euch darauf, dass die abgegebenen bewertungen zurueckgenommen werden.
sollte er den verbindlichen termin dann wieder nicht halten, ^hast du zumindest bessere karten, falls er das wirklich anwaltlich durchziehen will.
gruss
khs