angenommen, jemand kauft bei ebay einen Drucker von Privat. In der Beschreibung steht kein Garantie- und Umtauschausschluss und auch über die Funktionstüchtigkeit nichts (lediglich das Wort „Top-Drucker“ in der Überschrift). Nun kommt das Gerät defekt und ohne Zubehör/Patronen beim Kunden an. Kann sich der Verkäufer darauf hinausreden, dass von Zubehör keine Rede war in der Beschreibung und auch nicht davon, dass das Gerät voll funktionsfähig ist - man hätte ja nachfragen können vor dem Gebot?
Privatkauf bietet weder Garantie noch Rückgaberecht.
Falsch.
Selbstverständlich KANN man das als Privatmann ebenfalls einräumen. Und selbstverständlich MUSS das auch kein gewerblicher Verkäufer.
Ein Privatverkäufer KANN die gesetzliche Mängelgewährleistung ausschließen (was er nicht getan hat). Aber auch dann ist er haftbar für Fehler, die er kennt, aber nicht angibt (also arglistig verschweigt). FAQ:1152
Wenn also nirgendwo stand, dass das Ding defekt ist, darf es auch nicht defekt sein. Ergo: zurückschicken. Entweder muss es der Verkäufer reparieren (lassen) oder das Geld zurückzahlen.
Das Zubehör war dagegen bei der Artikelbeschreibung nicht genannt, muss also auch nicht dabei sein.
Man hätte vorher nachfragen müssen. Sollte man
bei Privatkäufen immer tun.