Michael M. aus Nürnberg kaufte über das Online-Auktionshaus
„eBay“ eine Software („Windows XP Home Edition“ von Microsoft)von
einem Händler.
URL zu diesem Angebot: http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=71…
Er erhielt dieses Softwarepaket beschädigt. Das Softwarepaket, bestehend
aus einem Handbuch, einer Installations-CD und dem dazugehörigen „Product
Key“, ist üblicherweise in Folie eingeschweißt („folieniert“).
Diese Folie war eingerissen und der Aufkleber, auf dem sich der „Product
Key“ befindet war stark ramponiert.
Auf dem Handbuch steht gut leserlich „Vertrieb nur mit einem neuen
FUJITSU COMPUTERS SIEMENS PC“.
Aus den dargestellten Bildern des Verkäufers war dies nicht ersichtlich.
Ebenso wenig wies der Verkäufer darauf hin.
Michael M. hat nun Bedenken, sich durch den Erwerb bzw. der Nutzung
dieser CD/Software strafbar zu machen. Folge dessen hält er es für
sinnvoll, diesen Artikel dem Verkäufer per Einschreiben zurück zu
senden und ihn um Rückzahlung zu bitten.
Frage 1: Wie sollte sich nun Michael M. Eurer Meinung nach verhalten?
Theoretisch könnte der Verkäufer ja behaupten, ein anderes Software-
paket versendet zu haben.
Frage 2: Wäre es klug, den Verkäufer erst einmal telefonisch um Rückgabe
zu bitten und erst bei eventuell aufkommenden Problemen in die „Trickkiste“ zu greifen?
Gruß
deVinci
Hallo deVinci,
Hab mir mal die Auktion angesehen und festgestellt, daß die dort abgebildete CD auch keine Original ist. Es handelt sich um eine von HP.
Mail doch einfach mal den VK an und erkläre ihm, freundlich, daß du eine Vollversion willst und keine Fujitsu-Siemens.
Weigert er sich, melde es bei eBay UND Microsoft.
Gruß
Sticky
Hallo Sticky,
erst einmal vielen DANK für Deine zügige und hilfreiche Antwort.
Diese Vorgehensweise finde ich vernünftig.
Erst einmal in aller Ruhe und freundlich das bestehende Problem
mit dem Vertragspartner / Verkäufer besprechen und eine friedliche
Einigung anstreben.
Sollte dies nichts nutzen, könnte man theoretisch einen Rechtsanwalt
bitten, sich ebenso von diesem Händler eine CD zu kaufen.
Somit könnte der Verkäufer nicht mehr behaupten, Michael M. ein
anderes Softwarepaket zugesandt zu haben.
Also, nochmals vielen DANK und eine erholsame Nacht!
Gruß
deVinci
Ergänzung
Hallo deVinci,
Hab mir mal die negativen und neutralen Bewertungen des VK angesehen.
Eine davon war folgende:
War mit der gelief. Version nicht zufrieden, dennoch netter Kontakt, Geld zur�ck 16.09.05 20:58
Ich gehe mal davon aus, daß der VK dir die CD Anstandslos umtauschen wird.
Gruß
Sticky
1 „Gefällt mir“
Rückgaberecht - ja, weil gewerblich.
Allerdings: Das es sich um eine OEM-Version handelt ist aus der Auktion ersichtlich, und das der Handel mit OEM-Versionen nicht strafbar ist steht auch in der Artikelbeschreibung.
Hallo Sticky,
das „Bewertungsprofil“ des Verkäufers hat mich auch sehr überrascht.
Ich frage mich nun, ob die vom Verkäufer angebotenen und verkaufte
CD brauchbar ist.
Wäre sie absolut brauchbar / nutzbar, wäre es wohl weniger sinnvoll,
diese wieder zurück zu senden und um Rückerstattung zu bitten.
Was meinst Du?
Theoretisch kann diese Software wiederum schon genutzt sein, nicht
wahr?
Gruß
deVinci
Allerdings: Das es sich um eine OEM-Version handelt ist aus
der Auktion ersichtlich,…
Da stand wie folgt:
WIN®xp Home,legal,deVollizenz,verschweißt,NEU,Porto4,90
Wurde tatsächlich ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich um
eine OEM-Version handelt?
und das der Handel mit OEM-Versionen
nicht strafbar ist steht auch in der Artikelbeschreibung.
Auf dem Software-Paket steht wie folgt:
Vertrieb nur mit einem neuen FUJITSU COMPUTERS SIEMENS PC"
Meiner Meinung nach ist der Verkauf derartiger Softwarepakete
OHNE PC strafbar. Vielleicht täusche ich mich ja auch.
Ich frage mich nun, ob die OEM-Version voll nutzbar ist und
nicht schon unter Umständen benutzt bzw. registriert wurde.
Gruß
deVinci
Hallo deVinci,
Ich frage mich nun, ob die vom Verkäufer angebotenen und
verkaufte
CD brauchbar ist.
Ich gehe davon aus, daß die CD brauchbar ist. Ob die Seriennummer (Lizenznummer) allerdings noch nicht benutzt wurde, wirst du wahrscheinlich erst bei der Aktivierung feststellen.
Gruß
Sticky
Ich gehe davon aus, daß die CD brauchbar ist. Ob die
Seriennummer (Lizenznummer) allerdings noch nicht benutzt
wurde, wirst du wahrscheinlich erst bei der Aktivierung
feststellen.
Guten Abend (oder besser „Gute Nacht“?) Sticky,
dann lass ich mich mal überraschen.
Nochmals DANKE für Deine Antworten!
Gruß
deVinci
Verkauf von OEM-Software
Allerdings: Das es sich um eine OEM-Version handelt ist aus
der Auktion ersichtlich,…
Da stand wie folgt:
WIN®xp Home,legal,deVollizenz,verschweißt,NEU,Porto4,90
Das isse auch.
und das der Handel mit OEM-Versionen
nicht strafbar ist steht auch in der Artikelbeschreibung.
Auf dem Software-Paket steht wie folgt:
Vertrieb nur mit einem neuen FUJITSU COMPUTERS SIEMENS PC"
Meiner Meinung nach ist der Verkauf derartiger Softwarepakete
OHNE PC strafbar. Vielleicht täusche ich mich ja auch.
Nach Meinung des Bundesgerichtshofes ist das keineswegs strafbar, sondern völlig legal, siehe hier: http://www.jurpc.de/rechtspr/20000220.htm
Ich frage mich nun, ob die OEM-Version voll nutzbar ist und
nicht schon unter Umständen benutzt bzw. registriert wurde.
Das kannst Du leicht feststellen, indem Du es ausprobierst.
Gruß,
Malte
1 „Gefällt mir“
Hallo Malte,
DANKE für Deine leicht verständliche, ausführliche und vor
allem hilfreiche Antwort.
Nun weiß ich, woran ich bin.
Also. nochmals vielen DANK für Deine Hilfe!
Gruß
deVinci
Das kannst Du leicht feststellen, indem Du es ausprobierst.
Dann dürfte aber das Rückgaberecht in jedem Fall flöten sein 
Das kannst Du leicht feststellen, indem Du es ausprobierst.
Dann dürfte aber das Rückgaberecht in jedem Fall flöten sein

Gerade eben nicht - zumindest nicht, wenn es Probleme bei der Aktivierung / Registrierung gibt, dann läge nämlich ein Mangel vor, oder nicht?
Gruß,
Malte
Das kannst Du leicht feststellen, indem Du es ausprobierst.
Dann dürfte aber das Rückgaberecht in jedem Fall flöten sein

Gerade eben nicht - zumindest nicht, wenn es Probleme bei der
Aktivierung / Registrierung gibt, dann läge nämlich ein Mangel
vor, oder nicht?
Achso, ja ok. Ich bezog das jetzt eher auf die Lieferung der OEM-Version (das diese funktioniert habe ich vorausgesetzt). Wenn man das Zeug auspackt und testweise installiert, um es hinterher mit der Begründung zurückzugeben das es ja „nur“ eine OEM-Version ist sollte das Rückgaberecht flöten sein.