Leider nicht ganz richtig :
Gefunden bei Verbraucherzentrale …
Welche Ausnahmen bei unbestellter Ware gibt es?
Wurde die Ware erkennbar einem falschen Empfänger zugesandt, kann der Unternehmer die Ware zurückverlangen. Sie sollten daher genau prüfen, ob das Päckchen tatsächlich an Sie adressiert ist. Päckchen an fremde Empfänger (z.B. Nachbarn) sollten Sie nur dann annehmen, wenn dies mit den richtigen Empfängern abgesprochen ist.
Ein weiterer Ausnahmefall: Der Verkäufer ist irrtümlich von einer Bestellung ausgegangen. Zum Beispiel dann, wenn Sie zuvor bereits ein Produkt bei ihm bestellt haben und dieses dann doppelt geliefert wird.
In beiden Fällen müssen Sie die Ware zurückgeben, wenn der Händler das verlangt. Klären Sie dann aber unbedingt schriftlich per Brief oder E-Mail mit dem Absender ab, dass er die Kosten für Verpackung und Porto bereits vorab an Sie bezahlt, wenn er die Ware von Ihnen zurückgeschickt bekommen möchte. Andernfalls können Sie anbieten, dass die Ware bei Ihnen abgeholt werden kann.
In dem genannten Fall MUSS die Ware also wieder zurück gegeben werden. Einfach den Händler anschreiben und die Sache klären