eine Person bestellt bei einem Händler einen Artikel. An einem Tag kommt der Artikel als Paket vom Händler aus Hamburg ( als Beispiel ) und 2 Tage später kommt derselbe Artikel wieder vom Händler, nur diesmal aus Köln.
Bezahlt wurde aber nur 1mal. Nun sind 3 Wochen vergangen und der Händler hat sich nicht gemeldet ( wohl den Fehler nicht bemerkt ). Muss die Person was tun ? Oder könnte Sie den Artikel einfach behalten ?
Person kann Ware behalten und darüber verfügen ?! Sollte der Händler in ein paar Wochen den Fehler bemerken und fordert den Käufer, die Person, auf, die Ware zu bezahlen oder zurückzusenden, muss diese Person darauf NICHT reagieren. Richtig ?!
Was wäre aber wenn eine Mahnung eintreffen würde in der der Händler das Geld ( Kaufpreis ) verlang ?
Wurde die Ware erkennbar einem falschen Empfänger zugesandt, kann der Unternehmer die Ware zurückverlangen. Sie sollten daher genau prüfen, ob das Päckchen tatsächlich an Sie adressiert ist. Päckchen an fremde Empfänger (z.B. Nachbarn) sollten Sie nur dann annehmen, wenn dies mit den richtigen Empfängern abgesprochen ist.
Ein weiterer Ausnahmefall: Der Verkäufer ist irrtümlich von einer Bestellung ausgegangen. Zum Beispiel dann, wenn Sie zuvor bereits ein Produkt bei ihm bestellt haben und dieses dann doppelt geliefert wird.
In beiden Fällen müssen Sie die Ware zurückgeben, wenn der Händler das verlangt. Klären Sie dann aber unbedingt schriftlich per Brief oder E-Mail mit dem Absender ab, dass er die Kosten für Verpackung und Porto bereits vorab an Sie bezahlt, wenn er die Ware von Ihnen zurückgeschickt bekommen möchte. Andernfalls können Sie anbieten, dass die Ware bei Ihnen abgeholt werden kann.
In dem genannten Fall MUSS die Ware also wieder zurück gegeben werden. Einfach den Händler anschreiben und die Sache klären
Ich hätte ihm ne Mail geschickt, ob er es wieder haben will. Naja, kommt auf den Preis der Ware an, wenn die Postgebühren den Wert übersteigen, würde ich abwarten, ob der Verkäufer sich meldet.
Genauso könntest du behaupten, wenn du ein defektes Radio geliefert bekommst, wäre das auch ein unbestellter Artikel - du hättest schließlich ein mangelfreies Gerät bestellt.
Leider ist es eben doch etwas komplizierter, als ein irgendwoher zitierter Satz einem weis machen will. Deshalb hilft nur ein Blick ins Gesetz: https://dejure.org/gesetze/BGB/241a.html
Absatz 2
„Gesetzliche Ansprüche sind nicht ausgeschlossen, wenn die Leistung nicht für den Empfänger bestimmt war oder in der irrigen Vorstellung einer Bestellung erfolgte und der Empfänger dies erkannt hat oder bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen können.“
ist doch ziemlich deutlich, findest du nicht?