angenommen Kunde A kauft bei Verkäufer B eine Tasche, zahlt sofort… und erhält keine Reaktion vom Verkäufer. Keine Ware, Geld weg und Verkäufer ist weder unter angegebener e-Mail Adresse noch telefonisch zu erreichen ( AB) . Auf Androhung , dass Kunde B jetzt ebay einschalten wird reagiert Verkäufer B dann doch und beschwichtigt. Die Tasche würde noch im Zoll festhängen bzw. die Verrechnungsschecks würden diese Woche verschickt. Kund A ist empört und teilt Verkäufer B mit, dass er dern Artikel wünsche und nicht das Geld. Er solle sich doch bitte melden und erklären wie das mit den Verrechnungsschecks gemeint sei. Daraufhin erhält Kunde A mal wieder keine Antwort von Verkäufer B. Bislang ist immer noch nichts bei Kunde A angekommen … weder Ware moch Scheck!!!
Kann Kunde A den Verkäufer B (außer über den ebay-Service) auch noch bei der Polizei wegen Betruges anzeigen?
Wenn ja… wie läuft sowas ab?
Braucht man da gleich einen Anwalt?
Geht die Polizei bei so geringen Streitwerten ( ca. 40 Euro) überhaupt vor?
Vielen dank im Vorraus für alle Antworten.
Mit Betrugsvorwürfen wäre ich erst einmal vorsichtig, dafür ist eigentlich noch zu früh.
Ausserdem bringt Dir eine Betrugsanzeige dein Geld erst mal auch nicht wieder, dafür müsstest Du noch zivilrechtlich vorgehen.
Schau mal bei www.snakecirty.de rein und suche nach dem eBay Namen oder erkundige dich, ob jemand anders mit diesem Verkäufer Probleme hatte.
Der Verkäufer sitzt im Ausland? Noch EU? Wenn er im Ausland sitzt wird es auf jeden Fall schwieriger.
Bei Inländern würde ich auf jeden Fall erst einmal korrekt die Lieferung mahnen -also mit Fristsetzung- und danach vom Kaufvertrag zurück treten. Erfolgt keine Reaktion ein gerichtliches Mahnverfahren eröffnen, das ist ziemlich preiswert und unkompliziert.
Tut sich dann immer noch nichts müsstest Du wohl zivilrechtlich klagen. Ob der Aufwand und die drohenden Kosten das wert musst Du selbst entscheiden.
erst einmal vielen Dank für deine Antwort.
Ich hatte heute Mittag den Verrechnungsscheck über den Kaufbetrag in meiner Post. Es ist wirklich unverschämt! Immerhin wurde ein rechtsgültiger Kaufvertrag abgeschlossen… und ein Verkäufer kann da nicht einfach so mir nichts dir nichts zurücktreten ohne den Käufer zu informieren.
Egal, wenigstens habe ich mein Geld wieder und erspare mir den Ärger eines Rechtsstreits.