ich hab mir letzten Monat ein Handy bei eBay gekauft und hab festgestellt dass das ein Dummy war. Da hatte ich es aber schon bezahlt gehabt. In der beschreibung stand auch: „… sie bieten für ein original nokia handydummy…“ aber ich hab das „handydummy“ überlesen. Kann man da nix mehr machen? eBay darf mir für solche sachen keine auskunft geben und zu meinem rechtsanwalt will ich wegen den 60 euro auch nicht gehn. Kann mir einer helfen?
In der beschreibung stand auch: „… sie
bieten für ein original nokia handydummy…“ aber ich hab das
„handydummy“ überlesen.
das läuft unter der Rubrik schlecht gelaufen.
Einzige Möglichkeit wäre den Verkäufer wegen Irrtum um Rücknahme zu bitten. Ich glaube aber nicht wirklich daran, das er darauf eingeht.
Sieh es als Chance in Zukunft die Beschreibung genau zu lesen.
Keine Betrügerin…
…du hast genauso wie ich schonmal schlecht gelesen.
Nur habe ich die Chance dann genutzt billiger als Normalpreis an ein komplettes NAVI-System dranzukommen nund NICHT NUR die DVD ) Der Verkäufer bot nämlich auch sowas an.
…hab festgestellt dass das :ein Dummy war.
In der beschreibung stand auch: „… sie
bieten für ein original nokia :handydummy…“
Ein Dummy wurde angeboten, ein Dummy wurde geliefert.
aber ich hab das
„handydummy“ überlesen. Kann man da nix mehr machen? eBay darf
mir für solche sachen keine auskunft geben und zu meinem
rechtsanwalt will ich wegen den 60 euro auch nicht gehn. Kann
mir einer helfen?
sei froh, daß es nur 60 euro waren. es gab schon leute, die haben auf eine „grafikkarte supertuper mega feature und und und Originalverpackung“ geboten. irgendwo in der artikelbeschreibung stand dann, daß nur die originalverpackung geliefert wird.
die gebote gingen bis über 200 euro, glaub ich.
mein Lebenspartner hat einmal ein „Notebook … +S65“ erworben und nicht gelesen, dass es sich um eine Verbindung zwischen Notebook und Handy inclusive 2jährigem Vertrag handelte.
Erst war der Verkäufer störrisch („Sie haben doch nicht im Ernst geglaubt so billig ein Notebook zu erwerben“) und wollte Schadensersatz plus Ebay-Gebühren, aber dann doch kulant (allerdings war der Kaufbetrag noch nicht überwiesen) und hat gegen eine gute Bewertung auf die Transaktion verzichtet.
Kannst nur mit nettem Schreiben auf Verständnis hoffen, sonst hast du leider keine Chance.
Ich habe auch schon Gebote für hochwertige Elektronik gesehen, wo im Beschreibungstext dann so ganz beläufig und kleingedruckt stand, daß es sich heierbei um die Verpackung oder Betriebsanleitung der Digicam oder des DVD-players handelt. Leider rechtens und wie gesagt: " Wer liest und schreibt der bleibt"