eBay Betrug - falsches Bankkonto untergeschoben

Angenommen Person A sieht eine ebay Auktion von Person B und ersteigert den Artikel. eBay schickt im weiteren Verlauf Person A die Bankdaten von Person B, Person A überweist dorthin den fälligen Betrag.

Dann meldet sich Person B und gibt an, dass ihr eBay Konto gehackt wurde, jemand fremdes die Bankverbindungsdaten geändert hat und eine Auktion gestartet hat.

Person A hat also unwissentlich an jemanden ganz anderes überwiesen, allerdings zumindest auf das Konto einer deutschen Bank. Die Bank von Person A kann die Überweisung nicht mehr zurückholen, die Bank, auf die das Geld überwiesen wurde, gibt an, dass das Geld bereits weiter tranferiert wurde.

An wen kann sich Person A für etwaigen Schadenersatz wenden, meine Überlegungen dazu:

  • Person B hat sich hacken lassen und ggf. fahrlässig gehandelt, müsste also vielleicht auch für den Schaden aufkommen
  • ebay, weil von dort die Mail mit den betrügischen Überweisungsdaten kam
  • die Bank, an die das Geld überwiesen wurde. Schließlich stammt das Geld aus einer Straftat und die Bank dürfte nicht zulassen, dass das Geld weiter überwiesen wird.

Der tatsächliche Eigentümer des Kontos hat den Betrügern sein Konto zur Verfügung gestellt und ist mittellos.

Bin gespannt auf die Sichtweisen.

Der tatsächliche Eigentümer des Kontos hat den Betrügern sein Konto zur Verfügung gestellt und ist mittellos.

Aus meiner Sicht kommt nur der/die Betrüger und derjenige, der sein Konto zur Verfügung gestellt hatte, in Frage.

So ein Fall wurde kürzlich in NRW (ich glaube in Bonn) verhandelt. In der Berichterstattung wurde erwähnt, dass der Kontoinhaber zu Schadensersatz verurteilt wurde.

Als erstes mal, wird bei der Bank nichts mehr zu machen sein, wenn die Überweisung bereits ausgeführt wurde und es sich um eine Privatperson handelt, an die das Geld überwießen wurde.-Anders sieht das bei Unternehmen und Selbständigen aus- Hier kann man ganz klar nur eine Rückforderung des Geldes mittels Mahnung und Mahnbescheid,Vollstreckungsbescheid erwirken.

Anders sieht die Angelegenheit Strafrechtlich aus. Hier ist es bei dem oben beschrieben Sachverhalt dringend ratsam eine Strafanzeige bei der Polizei, Bereich Internetbetrug oder entsprechenden bei der zuständigen Staatsanwaltschaft, zu stellen.

Wenn der Käufer A seine Zahlungsabwicklung über E-Bay-Käuferschutz abgewickelt hat, sprich über Paypal, dann kann er mit Ebay Kontakt aufnehmen und entsprechenden Betrag zurück erstattet bekommen. Da der Sachverhalt ja eigendlich klar auf der Hand liegt: Internetbetrug. Hierzu wäre auf jeden Fall eine entsprechende Anzeige von der Polizei oder Staatanwaltschaft vorzulegen.

Wenn Käufer A und Käufer B Ihre Zahlung „privat“ abgewickelt haben, sprich ohne ein Zahlungssysthem von E-Bay zu nutzen, dann ist auch Ebay nicht haftbar zu machen in einem solchen Betrugsfall.

Egal wie, es ist unbedingt ratsam eine Anzeige bei Polizei und Staatsanwaltschaft zu machen, um eventuell zumindesten noch den 3. im Bunde, der bei dieser Betrügerei mit gemacht hat eventuell ausfindig zu machen, um so die Wahrscheinlichkeit zu erhöhen, eventuell durch spätere Pfändung wieder an sein Geld zu kommen. Natürlich ist hier jetzt auch der Kosten-Nutzen-Faktor zu beachten, ob der Betrag so hoch war, dass sich eine Pfändungsprozedere mit aussicht auf Erfolg überhaupt lohnt.

Ich  hoffe ich konnte ein wenig in der misslichen Lage Auskunft geben, wenn leider sicherlich nicht gerade positive Aussichten bestehen, dass der gezahlte Betrag so einfach zurück kommt.

Als erstes mal, wird bei der Bank nichts mehr zu machen sein,
wenn die Überweisung bereits ausgeführt wurde und es sich um
eine Privatperson handelt, an die das Geld überwießen
wurde.-Anders sieht das bei Unternehmen und Selbständigen aus-
Hier kann man ganz klar nur eine Rückforderung des Geldes
mittels Mahnung und Mahnbescheid,Vollstreckungsbescheid
erwirken.

was genau unterschiedet denn die Privatperson vom Unternehmen? Welche Rechte hat die Privatperson denn mehr als ein Unternehmer? Ab wann zählt Deiner Meinung nach eine Übverweisung als ‚ausgeführt‘ und was genau kann der Auftraggeber einer Überweisung bis dahin tun?

Wenn Käufer A und Käufer B Ihre Zahlung „privat“ abgewickelt
haben, sprich ohne ein Zahlungssysthem von E-Bay zu nutzen,
dann ist auch Ebay nicht haftbar zu machen in einem solchen
Betrugsfall.

Ebay wäre in einem anderen Fall haftbar? Wofür genau? Welche Rolle spielt denn der Bezahlweg dabei? Und seit wann hat Ebay eigene Bezahlsysteme?

Frage mich, ob die Bank da so einfach davon kommt, schließlich hat sie aus einem Betrug stammendes Geld weitergeleitet bzw. zugelassen, das es abgehoben wird. Wenn jemand etwas geklautes kauft, muss er es zurückgeben, auch wenn er nicht wusste, dass es aus einer Straftat stammt, oder?

Hallo

Ich gehe mal davon aus, das keine Ware bei A angekommen ist?

An wen kann sich Person A für etwaigen Schadenersatz wenden,
meine Überlegungen dazu:

  • Person B hat sich hacken lassen und ggf. fahrlässig
    gehandelt, müsste also vielleicht auch für den Schaden
    aufkommen

Gegebenenfalls, wobei das schwer nachzuweisen ist. In vielen Fällen wird es auch gar keine Fahrlässigkeit sein sondern Computerbetrug durch Dritte.

  • ebay, weil von dort die Mail mit den betrügischen
    Überweisungsdaten kam

Nur wenn ebay schuldhaft oder fahrlässig gehandelt hat. Ebay wird sich darauf berufen, das die Korrektheit der Daten in der Verantwortung von B liegt (siehe AGB).

  • die Bank, an die das Geld überwiesen wurde. Schließlich
    stammt das Geld aus einer Straftat und die Bank dürfte nicht
    zulassen, dass das Geld weiter überwiesen wird.

Da auf der Überweisung bestimmt nicht stand „Betrugsgewinn, bitte schnellstmöglich ins Ausland weiterleiten“ ist die Bank raus, die kann nun wirklich nichts an der Sache ändern, sie hat einfach nur einen Auftrag durch dich ausgeführt, und einen zweiten des Mittelsmannes.

Der tatsächliche Eigentümer des Kontos hat den Betrügern sein
Konto zur Verfügung gestellt und ist mittellos.

Das ist der Normalfall.

Bin gespannt auf die Sichtweisen.

Ab zur Polizei und hoffen dass man zu den wenigen Auserwählten gehört, deren Geld irgendwann wieder auftaucht. Zusätzlich bei ebay melden, aber bei direkter Überweisung greift der Käuferschutz nicht.

Sorry, aber die Chancen sind nahezu Null, das Geld wiederzubekommen.

Grüße,
.L

Hallo,
wer sind Sie denn, A oder B? So abstrakte Fälle sind mühsam.
Bin kein Rechtsanwalt, aber wenn Sie das Geld an das bei eBay angegebene Konto überwiesen haben und das auch belegen können, haben Sie ihren Teil erfüllt. Der Käufer muss den Artikel dann auch liefern.  Wenn der Verkäufer gehackt wurde, ist das eigentlich nicht Ihr Problem. 

Der Verkäufer kann ausserdem viel erzählen, das klingt ziemlich dubios mit dem gehackten Account. Hat er das irgendwie belegt? Was kommuniziert der Verkäufer? 

Woher soll die Bank denn wissen ob da Betrüger am Werk sind? Der Bank kann man das eigentlich nicht anlasten.

Erstmal Anzeige erstatten bei der Polizei.