Ebay betrug - keine ware und kein geld zurück

Hallo,
folgender Sachverhalt: Käufer A kauft artikel bei ebay von privatverkäufer B. Käufer A sieht nach bezahlung, dass verkäufer B schon mal jemanden betrogen hat. Käufer A setzt sich mit betrogenen Käufer C in verbindung. Käufer C berichtet, dass er schon alle rechtlichen schritte gegen verkäufer B eingeleitet hat und davon nichts von erfolg war, weil verkäufer B kein geld und keine wertsachen besitzt.

Was kann Käufer A jetzt tun damit er sein Geld bzw. die Ware bekommt?

Vielen Dank schonmal im Voraus.

Gruß Sebastian

Hallo,

man könnte sich an die Polizei wenden und Strafanzeige wegen Betruges stellen. Die Polizei kann Rückgewinnungshilfe leisten. Das bedeutet, dass das nach § 73 Erlangte (also das ergaunerte Gut) oder dessen Surrogate beschlagnahmt werden kann (heisst zwar „kann“, aber tatsächlich ist es ein Muss aus den allgemeinpolizeilichen Aufgaben heraus). Um diese aufzufinden, können sogar Durchsuchungen durchgeführt werden. Von daher wäre die Einschaltung der Polizei mit expilziten Hinweisen auf die zustehnde Rückgewinnungshilfe schon der beste Weg.
Ein Anwalt wäre zwar auch nützlich, jedoch hat er nur die Möglichkeit, zivilrechtlich tätig zu werden, die Polizei hingegen hat die StPO, das BGB und die ZPO auf ihrer Seite um dem Geschädigten zu seinem Recht zu verhelfen.
Ein kleiner Wermutstropfen: Finanzermittlungen und deren Werkzeuge sind bei sehr vielen Polizeibeamten aber auch Juristen kaum bekannt, deshalb sollte man versuchen, einen dahingehend erfahrenen Beamten zu erwischen.

Gruss

Iru

Hallo,

Ein Anwalt wäre zwar auch nützlich, jedoch hat er nur die
Möglichkeit, zivilrechtlich tätig zu werden, die Polizei
hingegen hat die StPO, das BGB und die ZPO auf ihrer Seite um
dem Geschädigten zu seinem Recht zu verhelfen.

Diesen Satz verstehe ich irgendwie nicht … Inwiefern nutzt dem Anwalt das BGB und die ZPO nichts? Zivilrechtlich OK, aber da frage ich mich z.B. für was das Z in ZPO steht … Zudem würde ich mal Tippen, dass deutlich mehr Anwälte als Polizisten sich mit dem BGB und der ZPO rumschlagen :-/

Grüße

Hallo,

Diesen Satz verstehe ich irgendwie nicht … Inwiefern nutzt dem Anwalt das BGB und die ZPO nichts? Zivilrechtlich OK, aber da frage ich mich z.B. für was das Z in ZPO steht …

Na gut, vielleicht habe ich mich etwas unglücklich ausgedrückt. Ich hätte vielleicht schreiben sollen „…die Polizei
hingegen hat die StPO und das Zivilrecht auf ihrer Seite…“, ich wollte nur herausstellen, dass die Polizei in solchen Fällen effektivere Möglichkeiten hat, an das Erschwindelte zu kommen als ein Anwalt es je hätte (ausser Mahnbescheid und ggf. Zwangsvollstreckung bleibt nicht viel… und das dauert). Der Polizist aber geht ohne Mahnbescheid oder vollstreckbarem Titel mit einem Durchsuchungsbeschluss zum Täter - vielleicht schon unmittelbar nach der Tat - und durchsucht die Wohnung, nicht nach Beweismitteln, sondern nach dem Erlangten bzw. dessen Surrogat und beschlagnahmt es.

Zudem würde ich mal Tippen, dass deutlich mehr Anwälte als Polizisten sich mit dem BGB und der ZPO rumschlagen

das würde ich auch tippen.

Gruss

Iru

Da rechtliche Erwägungen - es wäre eine Strafanzeige zu erstatten und ggf. die Forderung mit Hilfe eines Mahnverfahrens durchzusetzen - wohl kaum weiterhelfen, ein praktischer Hinweis:
A sollte C fragen, welches Ergebnis seine Bemühungen brachten. Wenn B ohnehin schon die EV abgegeben hat, sollte man überlegen, ob man Zeit und Energie nicht einspart und das Verlorene unter „Lebenserfahrung“ verbucht und abschreibt. Die Durchführung des Mahnverfahrens bietet sich dennoch an, da es nicht kostenintensiv ist (bis zum gerichtlichen Verfahren, falls Widerspruch oder Einspruch kommt). Vollstreckungsversuche wären nur dann sachdienlich, wenn man von C erfährt, dass bei B auch was zu holen ist.

Grüße

Hallo,

OK, das klingt schon logischer :wink:

Grüße