Ebay ... Betrug oder geniale Geschäftsidee ?

Hallo,

ich hatte weiter unten schonmal gefragt allerdings keine Antworten erhalten, ich nehme an ich habe mich nicht präzise genug ausgedrückt.

Ich komme bei einer Frage nicht weiter die sich mit dem
Einzelverkauf von aus einer Spielesammlung stammenden
CD als Gewerbetreibender beschäftigt. Ich habe bei Ebay
für ein Spiel geboten. Inhalt des Auktionstextes war:
" Deutsche Vollversion. Ungeöffnet. Neuware." .
Ich habe überraschender Weise eine Cd aus einer Spielesammlung ( Goldgames 4 ) erhalten, ohne Handbuch etc. Das Handbuch ist
als PDF Datei auf der CD.

Ist das denn erlaubt ? Ich meine verstößt der Verkäufer nicht
gegen Lizenzrechte oder ähnliches ? Hat er mich eventuell getäuscht ? Was würdew wohl der Hersteller von Goldgames dazu
sagen ??

Oder ist dass alles nur eine geniale Geschäftsidee ???

Fragen über Fragen …

…Die dir am besten wohl die Herstellerfirma von Goldengames beantworten können…glaube TOP-Games oder so.

Die wissen was in ihren Lizenzverträgen steht.

CiaoSven.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo f-a-l-k,

Ich komme bei einer Frage nicht weiter die sich mit dem
Einzelverkauf von aus einer Spielesammlung stammenden
CD als Gewerbetreibender beschäftigt. Ich habe bei Ebay
für ein Spiel geboten. Inhalt des Auktionstextes war:
" Deutsche Vollversion. Ungeöffnet. Neuware." .
Ich habe überraschender Weise eine Cd aus einer Spielesammlung
( Goldgames 4 ) erhalten, ohne Handbuch etc. Das Handbuch ist
als PDF Datei auf der CD.

Hat er mich eventuell getäuscht ?

War die CD eingeschweisst ?
Falls Du diese Frage mit ja beantworten kannst und oben der vollst. Auktionstext ist (also im Text keine Erwähnung einer gedruckten Bedienungsankleitung), dann hat er geliefert, was er angeboten hat.
War die CD nicht eingeschweisst, steigen die Chancen für Dich. Ist die CD i.O. (also keine Kratzer, keine äusserlich erkannbaren Veränderungen), könnte ein Gericht das ‚ungeöffnet‘ noch durchgehen lassen. Sobald Gebrauchsspuren sichtbar sind, sieht es für Dich gut aus.
Falls Du jetzt denkst, da noch was dran zu drehen:
Das Gericht wird sicher misstrauisch, wenn Du Beschädigungen erst 2 Wochen nach dem Kauf reklamierst.

Ist das denn erlaubt ? Ich meine verstößt der Verkäufer nicht
gegen Lizenzrechte oder ähnliches ? Was würde wohl der :Hersteller von Goldgames dazu sagen ??

Frag den Hersteller selber. Ob dies nach den Lizenzbestimmungen erlaubt ist, wird der Hersteller wissen.
Dies alles dürfte auf den Vertrag zwischen Dir und dem Verkäufer keinen Einfluss haben.

Oder ist dass alles nur eine geniale Geschäftsidee ???

Dummenfang kommt immer gut.
SCNR!

Tschuess Marco.