Ebay Betrug - wer haftet

Angenommen Person X erfährt von ebay,dass jemand in ihrem Namen Produkte eingestellt hat und verkauft. Ebay schreibt aber gleichzeitig, dass es aufgefallen ist und alle Anbieter von der Streichung informiert wurden. Incl. Sicherheitssperre des Ebay Kontos um weiteren Missbrauch zu vermeiden. Dann kommt einige Zeit später trotzdem ein Schreiben der Polizei wegen Geldüberweisung des Käufers und nicht zugestellter Ware. Reicht nun das eindeutige ebay Schreiben zur Entlastung von Person X oder mit was muss sie evtl rechnen?

Hallo Sandra ( soviel Zeit muss sein)

Angenommen Person X erfährt von ebay,dass jemand in ihrem
Namen Produkte eingestellt hat und verkauft.

Dann muss die Person sofort reagieren und über ebay und Anwalt die täuschende Person dingfest machen und zivilrechtlicher Verantwortung zuführen. Das Vorgehen muß laufend an ebay berichtet werden.
Ebay schreibt aber gleichzeitig, dass es aufgefallen ist und alle Anbieter von der Streichung informiert wurden. Incl. Sicherheitssperre

des Ebay Kontos um weiteren Missbrauch zu vermeiden.

Das machen die nur, um sich selbst zu entlasten, das entbindet die betroffene Person nicht davon, sich wie oben b eschrieben zu verhalten.
Dann

Dann kommt einige Zeit später trotzdem ein Schreiben der Polizei
wegen Geldüberweisung des Käufers und nicht zugestellter Ware.

War doch klar.

Reicht nun das eindeutige ebay Schreiben zur Entlastung von
Person X oder mit was muss sie evtl rechnen?

Nein, es reicht nicht, kann aber den bevorstehenden Prozess positiv für die betroffene Person beeinflussen.
Wichtig, Anwalt nehmen, der kann niemals soviel kosten, wie die Chose einbringt, wenn es schiefläuft.
Gruß
Rochus

und dafür hast du bestimmt ne grundlage oder wenigstens eine quelle?

in der frage geht es um den strafrechtlichen teil und da sollte man, dr polizei mitteilen, was man zu dem vorgang weiss und an ebay verweisen.

gruss

Danke, allerdings: Person X hat außer dem ebay Schreiben keine Hinweise zu dem Betrüger (keine Mails von Angeboten bekommen oder ähnliches), also wäre nur Anzeige gegen unbekannt möglich…wenn dies überhaupt nötig ist…
Muss auch ein Anwalt eingeschaltet werden oder eicht erstmal das Weiterleiten der ebay Schreiben an die Polizei?

Hallo Sandra
Die Polizei vom Stand der Dinge zu unterrichten, ist unbedingt notwendig, aber die Polizei ist nicht die Judikative. Die nehmen das zur Kenntnis und leiten es an die Staatsanwaltschaft weiter. Die Entscheidung der Strafverfolgung liegt nicht bei der Polizei.
Natürlich kannst Du versuchen, die Sache auf der kleinen Schiene abzuwickeln, die Kontrolle darüber hat aber die Strafverfolgung.
Aus vergangenen Fällen besonders mit ebay ist aber bekannt, dass sich die Sache schnell aufschaukelt, dann muß doch der RA ran.
Es sind schon Geschäfte um 35€ vor dem Kadi gelandet.
Eine Beratung würde ich auf jeden Fall riskieren.
Gruß
Rochus

Dann kommt einige Zeit später trotzdem ein Schreiben der Polizei
wegen Geldüberweisung des Käufers und nicht zugestellter Ware.

So einfach ohne Sinn und Zweck verschickt die Polizei keine Schreiben. Welcher Art Schreiben ist es also? Ist es eine Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung oder eine Zeugenvernehmung?

Reicht nun das eindeutige ebay Schreiben zur Entlastung von
Person X oder mit was muss sie evtl rechnen?

Kommt darauf an, was das o.a. Schreiben bezwecken will. Bei einer Vernehmung (egal welcher Art) sollte X das Ebay-Schreiben vorlegen.
Hat X denn Geld überwiesen bekommen?
Wenn man selbst keinen „Dreck am Stecken“ hat, sollte man der Polizei die Wahrheit sagen. Sie sind auch daran interessiert, den wahren Täter zu finden.
Ein Rechtsanwalt ist m.E. nach in diesem Stadium nicht erforderlich, obwohl eine Berateng bei demselben nicht verkehrt wäre.

Gruss

Iru

Hallo,

Angenommen Person X erfährt von ebay,dass jemand in ihrem
Namen Produkte eingestellt hat und verkauft.

Dann muss die Person sofort reagieren und über ebay und Anwalt
die täuschende Person dingfest machen und zivilrechtlicher
Verantwortung zuführen. Das Vorgehen muß laufend an ebay
berichtet werden.

das ist wo genau so geregelt? Nirgendwo.

Gruß

S.J.

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