Ebay-betrug?

hi, habe bei ebay 2 jacken ersteigert und nachdem ich diese gesehen habe stellen sich meine nackenhaare hoch. die eine hat flecken die nicht zu entfernen sind, bei der anderen sind die etiketten herausgeschnitten. ein ersatzknopf war noch in der tasche, aber wegen einem knopf, der notdürftig angenäht ist, habe ich keine joop-jacke gekauft!
fühle mich ziemlich verarscht! habe dem verkäufer nun eine Mail gesendet, da ich bei zuschickung im Urlaub war.sind die denn alle so von ebay?..habe ja gute erfahrungen gemacht und mich über die vielen schlechten kritiken gewundert, aber nun wird mir einiges klar!..abzocke von der feinsten!..muß das sein?

Timie

Hi Timie,

von einem Einzelfall auf das Ganze zu schliessen, halte ich für übereilt.Es sind Millionen Leute bei Ebay unterwegs um Sachen zu kaufen und zu verkaufen, darunter gibt es auch schwarze Schafe.

Wie war die Produktbeschreibung? Waren die Mängel angegeben, wenn nein reklamieren. Ich bin nicht ganz sicher, aber auch bei ebay gibt es ein Rückgaberecht.
Wurde die Kaufsumme überwiesen, gibt es die Möglichkeit die Kohle wieder über Deine BanK innerhalb eines bestimmten Zeitraumes zurückbuchen zu lassen. Ich glaube, bin aber nicht sicher, dass du noch 6 Wochen nach dem Kauf zurückzuholen.

Sollte das alles nicht möglich sein, dann hilft nur, sich ordentlich ärgern und beim nächsten Mal die Zahlung gleich über Ebay abwickeln, dann bekommt der Verkäufer sein Geld, wenn Du mit der Ware zufrieden bist.

Tut mir leid, dass Du so eienen Ärger hast,

Gruß

Knautschke

http://www.ramblinbluesband.de
an invitation to the blues

Überweisungen :frowning:
Hallo Jürgen,

anundfürsich sind Überweisungen nicht rückbuchbar. Aber:

laut FAQ Forum Finanzen und Börse:
" Wie und wie lange kann ich eine ausgegangene Überweisung zurückbuchen lassen (29.5.2002, gelesen: 22 mal)

  1. Möglichkeit: Man wende sich an den Zahlungsempfänger und bitte darum, den Betrag zurück zu überweisen. Dies ist der einfachste Weg. Liegt man mit dem Empfänger im Streit, hilft diese Möglichkeit natürlich nicht wirklich.

  2. Möglichkeit: Man wende sich an seine Bank und bitte um Überweisungsrückruf. Die Bank wird sich an die Bank des Empfängers wenden. Wenn der Betrag bereits bei der Bank Empfängers eingegangen ist, ist eine einfache Rückbuchung nicht mehr möglich. Dann muß sich die Empfängerbank an den Empfänger wenden. Die Rüchbuchung kann dann nur mit Einverständnis des ursprünglichen Empfängers erfolgen.

Da Zahlungen heutzutage recht schnell überwiesen werden, empfiehlt es sich, seine Bank möglichst bald nach Erkennung des Irrtums zu kontaktieren."

Sonst hab ich leider keinen Rat außer dem, daß es wirklich nicht nur schwarze Schafe bei eBay gibt :smile: Bin ein weisses *määäh*

Lieben Gruß
Silvia

Achtung!!!
Eine Rücküberweisung von bereits getätigten Überweisungen ist
meines Wissens nicht möglich!
Lediglich per Dauerauftrag abgegangene Beträge kann man
innerhalb 6 Wochen zurückholen - ohne Einverständnis des
Zahlungsempfängers.

Ansonsten: Pech gehabt. Das ist das tolle deutsche Recht!..

Tut mir leid, aber damit habe ich ebenfalls bereits Erfahrungen
sammeln müssen. Ich hätte gerne eine andere Info geben können.

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deutsches Recht (offtopic)
Hallo,

Das ist das tolle deutsche Recht!..

diese Bemerkung finde ich - mit Verlaub - etwas „daneben“, denn erstens ist das beschriebene Vorgehen meines Wissens aus guten Gründen weltweit verbreitet, und zweitens wärst du als Ver käufer ziemlich arm dran, wenn jeder, der bei dir etwas kauft, innerhalb der nächsten Tage das Geld problemlos wieder abbucht - ohne deine Einwilligung!

Merke: Beim Recht kommt es nicht darauf an, dass man selbst derjenige ist, der Recht hat, sondern darauf, sinnvolle Regelungen einzusehen.

Herzliche Grüße

Thomas Miller

4 „Gefällt mir“

Überweisungsrückruf

Eine Rücküberweisung von bereits getätigten Überweisungen ist
meines Wissens nicht möglich!

Streiche „meines Wissens“. Das ist so. Ist die Überweisung erst einmal beim kontoführenden Institut des Empfänger eingetroffen, ist ohne Einwilligung des Zahlungsempfängers nichts mehr zu machen.

Gruß
Christian

Lediglich per Dauerauftrag abgegangene Beträge kann man
innerhalb 6 Wochen zurückholen

Hi,
auch das ist falsch. Man kann nur per Lastschrift abgebuchte Überweisungen zurückbuchen lassen, aber nicht per Dauerauftrag überwiesene. Das ist ein Unterschied.

Gruß
Nelly

mich über die vielen schlechten kritiken gewundert, aber nun
wird mir einiges klar

Hi,
beziehen sich die vielen schlechten Kritiken auf denjenigen, von dem du die Jacken gekauft hast? Dann kann ich nur sagen: selbst schuld. Ansonsten solltest du mit dem Verkäufer Kontakt aufnehmen und versuchen, zu einer einvernehmlichen Lösung zu kommen. Ich habe auch schon 2 mal Bücher zurückgeschickt, weil sie muffig rochen, und das Geld zurückbekommen. Man sollte immer erst mal das vernünftige Gespräch suchen. Lässt er nicht mit sich reden, bleibt dir nur noch die Möglichkeit, ihm eine schlechte Bewertung zu geben, aber das solltest du erst am letzten Tag machen, wo es möglich ist, sonst bekommst du womöglich „aus Rache“ ebenfalls eine schlechte Bewertung. Das ist mir schon passiert.

Gruß
Nelly

Hi timie
Nein, die sind nicht alle so. Kaufe nicht bei Verkäufern mit schlechten oder neutralen Kritiken. Bei dem Wort „Viele“ stellen sich mir die Nackenhaare hoch. Selber Schuld, wenn dich die nicht gewarnt haben. Verkäufer, die eine oder Zwei schlechte haben, und die bei 70 deals am Anfang lagen, mein gott, jeder macht mal nen Fehler. Aber wenn diese die Regel sind und das ganze Feld durchziehen, vergiss es - kauf woanders. Verkäufer die ihre Feedbavcks NICHT zeigen haben sicher einen Grund - auch nicht kaufen.

Meine schlechten Erfahrungen belaufen sich in 3 Jahren bei etwa 200 Deals auf 5 davon, 4 bei Ankauf, 1 bei Verkauf. Das ist in Ordnung, sooft ärger ich mich auch ib Läden über Verkäufer und Ware…

HH

kleine Korrektur zur Verwirrungsvermeidung
Hallo,

auch das ist falsch. Man kann nur per Lastschrift
abgebuchte Überweisungen zurückbuchen lassen, aber nicht per
Dauerauftrag überwiesene. Das ist ein Unterschied.

um nicht die nächste Begriffsverwirrung aufkommen zu lassen: Per Lastschrift eingezogene Zahlungen sind keine Überweisungen, sondern Lastschriften.

Überweisung heißt, daß der Zahlungspflichtige ist auch Auftraggeber, d.h. er seiner Bank den Auftrag gibt, an den Zahlungsempfänger zu zahlen.

Bei einer Lastschrift erteilt der Zahlungsempfänger seiner Bank den Auftrag, beim Zahlungspflichten den fälligen Betrag einzuziehen.

Diesen - und nur diesen - Abbuchungen aus Lastschriften kann man widersprechen, allerdings nicht dann, wenn ein Abbuchungsauftrag zugrunde liegt. Das kommt allerdings bei Privatpersonen so gut wie nie vor.

Gruß
Chirstian