es kommt ja heutzutage nicht so selten vor, dass man einem Betrüger bei ebay aufsitzt. Angenommen, jemand hat ein Notebook ersteigert und das Geld auch schon überwiesen. Nach einer ewigen Hinhaltetaktik stellt sich raus, dass der Verkäufer die Ware gar nicht liefern kann, weil er seinerseits von seinem Lieferanten „angeblich“ betrogen wurde. Nun flattert plötzlich dem Käufer ein Schreiben des Anwalts des Verkäufers ins Haus, wo drinsteht, dass der Verkäufer seine Schuld anerkennt, momentan aber das Geld nicht zurückzahlen kann, weil er die Kohle bereits seinem Lieferanten überwiesen hat. Dem Schreiben liegt eine Kopie seiner Anzeige bei und ein Arbeitslosenhilfebescheid.
Da der Verkäufer gleich 15 dieser Notebooks vertickt hat und wie gesagt Arbeitslosenhilfe bezieht, kann er nur eine Rückzahlrate vereinbaren, die so niedrig ist, dass es ca. 10 Jahre dauert, bis die Schulden ausgeglichen sind. Von Zinsen wurde in dem Schreiben natürlich nichts erwähnt.
Nun ist der Käufer vom Rechtsanwalt aufgefordert, zu reagieren. Was soll man da machen / wie sollte man reagieren bzw. WAS hat der Käufer für Alternativen??
es kommt ja heutzutage nicht so selten vor, dass man einem
Betrüger bei ebay aufsitzt. Angenommen, jemand hat ein
Notebook ersteigert und das Geld auch schon überwiesen. Nach
einer ewigen Hinhaltetaktik stellt sich raus, dass der
Verkäufer die Ware gar nicht liefern kann, weil er seinerseits
von seinem Lieferanten „angeblich“ betrogen wurde. Nun
flattert plötzlich dem Käufer ein Schreiben des Anwalts des
Verkäufers ins Haus, wo drinsteht, dass der Verkäufer seine
Schuld anerkennt, momentan aber das Geld nicht zurückzahlen
kann, weil er die Kohle bereits seinem Lieferanten überwiesen
hat. Dem Schreiben liegt eine Kopie seiner Anzeige bei und ein
Arbeitslosenhilfebescheid.
Da der Verkäufer gleich 15 dieser Notebooks vertickt hat und
wie gesagt Arbeitslosenhilfe bezieht, kann er nur eine
Rückzahlrate vereinbaren, die so niedrig ist, dass es ca. 10
Jahre dauert, bis die Schulden ausgeglichen sind. Von Zinsen
wurde in dem Schreiben natürlich nichts erwähnt.
Nun ist der Käufer vom Rechtsanwalt aufgefordert, zu
reagieren. Was soll man da machen / wie sollte man reagieren
bzw. WAS hat der Käufer für Alternativen??
Ich würde hier nicht von einem Betrug seitens des Verkäufers ausgehen (es kommt selten vor, dass ein Betrüger freiwillig eine Schuld anerkennt). Die nahe liegende Möglichkeit wäre es, sich an die laufende Anzeige des Verkäufers „dran zu hängen“. Unabhängig davon sind natürlich Zinsen in die Gesamtforderung mit einzubeziehen, evtl. auch noch Nutzungsausfall, entgangener Gewinn oder Mehrkosten für eine Ersatzbeschaffung. Das alles sollte aber ein Anwalt ausbaldowern - wenn die Rückzahlung eh schon an St. Nimmerlein liegt, sollte man sich zumindest einen gültigen Rechtstitel besorgen. Den Verkäufer zum Handheben zu zwingen, halte ich erst mal nicht für zielführend (wo Du nicht bist, Herr Jesu Christ …). Immerhin besteht aber auch die Möglizität, dass sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Verkäufers bessern, und diese sollte ein Anwalt mit einbeziehen.
wo drinsteht, dass der Verkäufer seine
Schuld anerkennt,
Das ist gut.
momentan aber das Geld nicht zurückzahlen
kann, weil er die Kohle bereits seinem Lieferanten überwiesen
hat. Dem Schreiben liegt eine Kopie seiner Anzeige bei und ein
Arbeitslosenhilfebescheid.
Das ist schlecht.
Also ob hier ein Betrug vorliegt oder nicht, ist jedenfalls auf Grund des Postings nicht beurteilbar. Es ist gut möglich, dass die Geschichte stimmt.
Ich würde vom Vertrag zurücktreten unter Setzung einer Nachfrist und nach deren Ablauf den Verkäufer zur Rückzahlung des Betrages auffordern (möglicherweise musst du gar keine Nachfrist setzen - ich mach das aber eigentlich immer zur Sicherheit, selbst wenn es nicht sein muss und meist möchte man die Ware ja gerne haben). Du kannst dann gleich ankündigen, dass du für den Fall, dass die Zahlung nach dem Rücktritt nicht geleistet wird, bei Gericht die Klage einbringen wirst und exekutive Schritte folgen werden.
Du kannst auch noch ankündigen, dass hier Betrugsverdacht besteht und dass du dir die Einbringung einer Anzeige vorbehältst - pass nur auf, dass du das nicht verknüpfst, also nicht schreiben: zahl, sonst zeig ich dich an
Ich würde dann einmal warten was passiert und wie die Reaktion ist.
Danke für die Antwort. Problem ist, das der Lieferant des Verkäufers in Brasilien ist und nicht auffindbar ist (Kopie eines entsprechenden Schreibens der Polizei liegt bei). Somit kann ich das vergessen, dass die Kohle von der Ecke wiederkommt. Und ich meine, wer ist schon so naiv und überweist Geld für 15 Notebooks nach Brasilien??!
Ich war noch nicht beim Anwalt. Wollte jetzt der weggeschwommenen Kohle nicht noch weitere hinterherschieben. Den Anwalt müsste ich schliesslich erstmal bezahlen, richtig?! Und das, wo ich weiss, dass ich das Geld eh nicht in absehbarer Zeit wiedersehe. Also noch immer die Frage: Was tun??! Doch zum Anwalt gehen und noch mehr Geld verbrennen?
Kai
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
angezeigt habe ich ihn schon. Schliesslich war klar, dass ich weder Ware noch Geld zurück erhalte, da er das in Mails geschrieben hat. Somit nutzt jetzt auch keine „zahl sonst Zahn“-Mail mehr was, weil er einfach kein Geld hat. Eventuell ist es sinnvoll, mit (wie nennt man das?) Vollstreckung zu drohen… also ihn zwingen, nen Offenbarungseid zu leisten. Vielleicht findet er dann plötzlich eine bessere Lösung?!
Sowas nervt vielleicht!
Kai
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo Kai,
daß Du einen Teil des Geldes von Ebay bekommst, weißt Du? (Käuferschutzprogramm)
Der Rest ist wohl weg. ;-( Mir ist ähnliches passiert. Seither weiß ich: Über 200 Euro keine Vorkasse! (Was Dir jetzt nichts mehr nützt, ich weiß.)
Gruß, Rainer
Strafanzeige bei der Polizei kostet Dich kein
Geld. Und deren Arbeit ist es herauszufinden,
was wirklich war !
Es kann ein geschickter Schachzug sein, dass der Verkäufer
diesen Weg geht, weil er damit denkt, etliche Forderungen
und Anzeigen abzubiegen.
Wenn er selber geschädigt ist wird er es der Polizei bzw.
StA gegenüber achweisen können.
Fakt ist doch, er ist in „unserem Spiel hier“ erst mal der
Buhmann und zeigt mit dem Finger auf den grossen Unbekannten
im unbekannten land…
Wenn er zivilrechtlich Kosten vermeiden will unterschreibt
er Dir beim Notar ein Schuldanerkenntnis und macht einen
Ratenvorschlag.
Zögert er auch nur eine Sekunde, würd ich einen Anwalt
anrufen und fragen, was es kostet, inclusiv Gerichsvorschuss.
Und dann los !
Danke für die Antwort. Problem ist, das der Lieferant des
Verkäufers in Brasilien ist und nicht auffindbar ist (Kopie
eines entsprechenden Schreibens der Polizei liegt bei). Somit
kann ich das vergessen, dass die Kohle von der Ecke
wiederkommt. Und ich meine, wer ist schon so naiv und
überweist Geld für 15 Notebooks nach Brasilien??!
Ich war noch nicht beim Anwalt. Wollte jetzt der
weggeschwommenen Kohle nicht noch weitere hinterherschieben.
Den Anwalt müsste ich schliesslich erstmal bezahlen, richtig?!
Und das, wo ich weiss, dass ich das Geld eh nicht in
absehbarer Zeit wiedersehe. Also noch immer die Frage: Was
tun??! Doch zum Anwalt gehen und noch mehr Geld verbrennen?
Kai
Hallo.
es kommt ja heutzutage nicht so selten vor, dass man einem
Betrüger bei ebay aufsitzt. Angenommen, jemand hat ein
Notebook ersteigert und das Geld auch schon überwiesen. Nach
einer ewigen Hinhaltetaktik stellt sich raus, dass der
Verkäufer die Ware gar nicht liefern kann, weil er seinerseits
von seinem Lieferanten „angeblich“ betrogen wurde. Nun
flattert plötzlich dem Käufer ein Schreiben des Anwalts des
Verkäufers ins Haus, wo drinsteht, dass der Verkäufer seine
Schuld anerkennt, momentan aber das Geld nicht zurückzahlen
kann, weil er die Kohle bereits seinem Lieferanten überwiesen
hat. Dem Schreiben liegt eine Kopie seiner Anzeige bei und ein
Arbeitslosenhilfebescheid.
Da der Verkäufer gleich 15 dieser Notebooks vertickt hat und
wie gesagt Arbeitslosenhilfe bezieht, kann er nur eine
Rückzahlrate vereinbaren, die so niedrig ist, dass es ca. 10
Jahre dauert, bis die Schulden ausgeglichen sind. Von Zinsen
wurde in dem Schreiben natürlich nichts erwähnt.
Nun ist der Käufer vom Rechtsanwalt aufgefordert, zu
reagieren. Was soll man da machen / wie sollte man reagieren
bzw. WAS hat der Käufer für Alternativen??
Ich würde hier nicht von einem Betrug seitens des Verkäufers
ausgehen (es kommt selten vor, dass ein Betrüger freiwillig
eine Schuld anerkennt). Die nahe liegende Möglichkeit wäre es,
sich an die laufende Anzeige des Verkäufers „dran zu hängen“.
Unabhängig davon sind natürlich Zinsen in die Gesamtforderung
mit einzubeziehen, evtl. auch noch Nutzungsausfall,
entgangener Gewinn oder Mehrkosten für eine Ersatzbeschaffung.
Das alles sollte aber ein Anwalt ausbaldowern - wenn die
Rückzahlung eh schon an St. Nimmerlein liegt, sollte man sich
zumindest einen gültigen Rechtstitel besorgen. Den Verkäufer
zum Handheben zu zwingen, halte ich erst mal nicht für
zielführend (wo Du nicht bist, Herr Jesu Christ …). Immerhin
besteht aber auch die Möglizität, dass sich die
wirtschaftlichen Verhältnisse des Verkäufers bessern, und
diese sollte ein Anwalt mit einbeziehen.
und zwar deftig ! Durch deren Schlamperei
können am laufendem Meter solche Dinger
passieren.
Strafanzeige bei der Polizei kostet Dich kein
Geld. Und deren Arbeit ist es herauszufinden,
was wirklich war !
Es kann ein geschickter Schachzug sein, dass der Verkäufer
diesen Weg geht, weil er damit denkt, etliche Forderungen
und Anzeigen abzubiegen.
Wenn er selber geschädigt ist wird er es der Polizei bzw.
StA gegenüber achweisen können.
Fakt ist doch, er ist in „unserem Spiel hier“ erst mal der
Buhmann und zeigt mit dem Finger auf den grossen Unbekannten
im unbekannten land…
Wenn er zivilrechtlich Kosten vermeiden will unterschreibt
er Dir beim Notar ein Schuldanerkenntnis und macht einen
Ratenvorschlag.
Zögert er auch nur eine Sekunde, würd ich einen Anwalt
anrufen und fragen, was es kostet, inclusiv Gerichsvorschuss.
Und dann los !
Danke für die Antwort. Problem ist, das der Lieferant des
Verkäufers in Brasilien ist und nicht auffindbar ist (Kopie
eines entsprechenden Schreibens der Polizei liegt bei). Somit
kann ich das vergessen, dass die Kohle von der Ecke
wiederkommt. Und ich meine, wer ist schon so naiv und
überweist Geld für 15 Notebooks nach Brasilien??!
Ich war noch nicht beim Anwalt. Wollte jetzt der
weggeschwommenen Kohle nicht noch weitere hinterherschieben.
Den Anwalt müsste ich schliesslich erstmal bezahlen, richtig?!
Und das, wo ich weiss, dass ich das Geld eh nicht in
absehbarer Zeit wiedersehe. Also noch immer die Frage: Was
tun??! Doch zum Anwalt gehen und noch mehr Geld verbrennen?
Kai
Hallo.
es kommt ja heutzutage nicht so selten vor, dass man einem
Betrüger bei ebay aufsitzt. Angenommen, jemand hat ein
Notebook ersteigert und das Geld auch schon überwiesen. Nach
einer ewigen Hinhaltetaktik stellt sich raus, dass der
Verkäufer die Ware gar nicht liefern kann, weil er seinerseits
von seinem Lieferanten „angeblich“ betrogen wurde. Nun
flattert plötzlich dem Käufer ein Schreiben des Anwalts des
Verkäufers ins Haus, wo drinsteht, dass der Verkäufer seine
Schuld anerkennt, momentan aber das Geld nicht zurückzahlen
kann, weil er die Kohle bereits seinem Lieferanten überwiesen
hat. Dem Schreiben liegt eine Kopie seiner Anzeige bei und ein
Arbeitslosenhilfebescheid.
Da der Verkäufer gleich 15 dieser Notebooks vertickt hat und
wie gesagt Arbeitslosenhilfe bezieht, kann er nur eine
Rückzahlrate vereinbaren, die so niedrig ist, dass es ca. 10
Jahre dauert, bis die Schulden ausgeglichen sind. Von Zinsen
wurde in dem Schreiben natürlich nichts erwähnt.
Nun ist der Käufer vom Rechtsanwalt aufgefordert, zu
reagieren. Was soll man da machen / wie sollte man reagieren
bzw. WAS hat der Käufer für Alternativen??
Ich würde hier nicht von einem Betrug seitens des Verkäufers
ausgehen (es kommt selten vor, dass ein Betrüger freiwillig
eine Schuld anerkennt). Die nahe liegende Möglichkeit wäre es,
sich an die laufende Anzeige des Verkäufers „dran zu hängen“.
Unabhängig davon sind natürlich Zinsen in die Gesamtforderung
mit einzubeziehen, evtl. auch noch Nutzungsausfall,
entgangener Gewinn oder Mehrkosten für eine Ersatzbeschaffung.
Das alles sollte aber ein Anwalt ausbaldowern - wenn die
Rückzahlung eh schon an St. Nimmerlein liegt, sollte man sich
zumindest einen gültigen Rechtstitel besorgen. Den Verkäufer
zum Handheben zu zwingen, halte ich erst mal nicht für
zielführend (wo Du nicht bist, Herr Jesu Christ …). Immerhin
besteht aber auch die Möglizität, dass sich die
wirtschaftlichen Verhältnisse des Verkäufers bessern, und
diese sollte ein Anwalt mit einbeziehen.
Das Käuferschutzprogramm ist eine gute Idee von Rainer, wende dich einmal an ebay.
Wenn du eh schon eine Anzeige gemacht hast, dann ist das ok. Es ist nur so, dass es nicht strafbar ist, eine Forderung nicht zu bezahlen. Strafbar ist nur, wenn der Verkäufer zum Zeitpunkt des Verkaufes seine Zahlungsfähigkeit und Willigkeit vorgetäuscht hat um dich zur Leistung zu bewegen. Du wirst ja sehen was herauskommt.
Sonst würde ich vorgehen, wie ich schon geschrieben habe und danach einen Mahnbescheid beantragen. Dann kannst du immer noch eine Zahlungsvereinbarung anbieten unter der Bedingung, dass dieser Mahnbescheid rechtskräftig und vollstreckbar wird.
Das Risiko hast du aber natürlich, dass du auch dieses investierte Geld nicht mehr siehst.
Es sieht wohl doch danach aus, als brauche ich einen Anwalt und muss noch mehr Geld ausgeben anstatt welches wiederzubekommen.
Als erstes werde ich dem (gegnerischen) Anwalt mitteilen, dass eine Rate von 10 EUR bei 1300 EUR Schaden absolut indiskutabel ist.
das wusste ich so noch nicht. Ich werde gleich mal bei ebay
schauen. Vielen Dank für den Tipp!!
gut, daß es w-w-w gibt.
Das sind €25,- ‚Selbstbeteiligung‘, für ‚Normalverbraucher‘ Maximalsumme €200,-. Wenn Du also über €200,- verloren hast, ersetzt Dir Ebay davon €175,- … besser als nichts.
Formular laden, ausfüllen, Vorschriften genau lesen und beachten, (auch wenn es unsinnig erscheint, die Form muß gewahrt werden, sonst erlischt der Anspruch!!! Und dann Geduld. Bis das Geld kommt dauert Monate, aber es kommt. (Ich habe sieben Monate warten müssen. )
Scheinbar kommt niemand auf den einfachsten Weg ;o))
Da er seine Schuld ja anerkennt geh zum Gericht und lass dem Herrn einen Mahnbescheid zukommen. In der Annahme, daß er diesem nicht widerspricht (da er ja die Schuld anerkennt) hättest du für (ich glaub so 30 Euro) wenig Geld einen vollstreckbaren Titel.
Hiermit hasst du dann die Möglichkeit wann imemr du willst zu vollstrecken. Wenn du der erste bist dürfte durchaus eine Chance bestehen, daß in seiner Wohnung noch verwertbare Güter sind!
Gruß
Bernd
P.S.: Derziet kannst du natürlich nicht vollstrecken und ich würde damit auch nicht drohen bevor du das Ergebnis des Mahnbescheides hast…
klingt erstmal gut. Doch ich befüchte, dass ich dieses Schuldanerkenntnis erst bekomme, wenn ich dieser albernen Ratenzahlung zustimme. Kann ich dass sozusagen vortäuschen, dass ich hierbei zustimme und dann dennoch deinen vorgeschlagenen Weg einschlagen oder ist der dann „verbaut“?
Es sieht wohl doch danach aus, als brauche ich einen Anwalt
und muss noch mehr Geld ausgeben anstatt welches
wiederzubekommen.
Musst du ja nicht. Greife den Vorschlag von Bernd auf und beantrage einen Mahnbescheid. Das kannst du selbst machen (Formular kostet etwa 1,30 € im Schreibwarenhandel), Hilfe dabei bekommst du beim Amtsgericht oder auch hier.
Sollte der V. Widerspruch einlegen und es zu einem streitigen Verfahren kommen sitzt du am längeren Hebel, wenn du den Ratenzahlungsvorschlag schriftlich hast. Das ist nämlich das Schuldanerkenntnis (wer sollte dir Ratenzahlung vorschlagen, wenn er dir nichts schuldet?).
Du bekommst dann den vollstreckbaren Titel und kannst pfänden. Der Titel gilt 30 Jahre und ich nehme mal kaum an, dass der V. die nächsten 30 jahre nur von Alhi leben wird.
Als erstes werde ich dem (gegnerischen) Anwalt mitteilen, dass
eine Rate von 10 EUR bei 1300 EUR Schaden absolut indiskutabel
ist.
Schreib ihm auch gleich, dass du zur Absicherung deiner Forderung einen Titel erwirken wirst, wenn du mit offenen Karten spielst hast du mehr davon.
Allerdings muss ich dir auch sagen, dass 10 € mehr sind als nichts. Und mit jeder Rate wird die Verjährungszeit gehemmt (jede Rate ist ein Schuldanerkenntnis). Zahlt dein Schuldner also für sagen wir 1 Jahr die Raten und zahlt dann nicht mehr kannst du immernoch einen Mahnbescheid (für den Restbetrag) erwirken.
An deiner Stelle würde ich dem Anwalt sagen, dass unter 50 € gar nichts geht. Stelle gleich klar, dass du - falls dieses Angebot ausgeschlagen wird - den Mahnscheid beantragen wirst. Außerdem behälst du dir den Mahnbescheid natürlich vor, wenn auch nur eine Rate später als 7 Tage nach dem vereinbahrten Termin (1. oder 15. des Monats zB) kommt.
klingt erstmal gut. Doch ich befüchte, dass ich dieses
Schuldanerkenntnis erst bekomme, wenn ich dieser albernen
Ratenzahlung zustimme. Kann ich dass sozusagen vortäuschen,
dass ich hierbei zustimme und dann dennoch deinen
vorgeschlagenen Weg einschlagen oder ist der dann „verbaut“?
Nochmal ganz kurz hier: Der Vorschlag der Ratenzahlung ist bereits das Schuldanerkenntnis. Denn niemand würde jemandem Raten bezahlen wollen, wenn er ihm nichts schuldet.
vielen Dank für den ausführlichen Beitrag. Ich werde dann wohl mir wirklich mal so ein Formular besorgen und mal schauen, was ich da so alles ausfüllen muss.
Klar sind 10 EUR mehr als nichts. Nur ich sehe mich dann schon jeden Monat meinem Geld hinterher rennen. Dann lieber jetzt einmal richtig Nerverei und dann läuft die Geschichte. Ich kenn mich doch. Wenn die 10EUR mal nicht oder später eintrudeln, werde ich wohl auch kein (neues) Fass aufmachen. Der Vorschlag mit den 50 EUR klingt gut.
Gruß,
Kai
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Einen kleinen Denkanstoß habe ich noch zu dem was Bernd geschrieben hat. Ich kann das nach deutschem Recht nicht genau sagen, aber ich habe hier bedenken. Vielleicht kann die noch jemand abklären, der die Verzugsregeln des BGB und die Kostenersatzregeln der ZPO im Detail kennt.
Pflicht des Verkäufers ist es die Ware zu liefern und nicht das Geld zurückzubezahlen. D.h. solange der Vertrag noch aufrecht ist, muss er das Geld nicht zurückzahlen. Klagt man den Verkäufer jetzt auf Rückzahlung des Kaufpreises, so könnte dieser doch einwenden, dass er die Rückzahlung des Kaufpreises gar nicht schuldet. Erklärt man allerdings den Rücktritt jetzt während des Prozesses, was ja im Prinzip möglich sein müsste, so gewinnt man zwar den Prozess, es könnte jedoch Kostenfolgen für den Kläger haben, sofern der Beklagte dann sofort anerkennt.
Das sind meine Bedenken, wenn geklagt wird oder ein Mahnbescheid beantragt wird, ohne vorher den Rücktritt erklärt zu haben. Man könnte natürlich auch die Klage nur auf das Schuldanerkenntnis stützen - da bleibt aber dennoch ein Restrisiko.
Würd mich mal interessieren, wie das in Deutschland so ist. In Österreich hätte man jedenfalls diese Probleme und soweit ich weiß, sind die Verzugsregeln des ABGB und des BGB ziemlich ähnlich.