Hallo,
ich hätte eine Frage zum neuen tollen Bewertungssystem von eBay. Ich als Verkäufer kann ja meine Käufer nicht mehr schlecht bewerten, womit man den Käufern jetzt ja völlig ausgeliefert ist. Ich hatte gerade so einen Fall: Derjenige hat am 31.Mai etwas von mir ersteigert und bezahlt hat er am 27 Juli. (Vor dem neuen Bewertungssystem hätte sich sowas keiner erlaubt, aber ich ja nichts mehr machen) Verdächtig war, dass er mir gleich nach der Ersteigerung eine gute Bewertung gegeben hat, was man ja sonst auch nicht tut. Ich habe ihm meine Bankdaten geschickt. Dann war ca. 6 Wochen lang kein Kontakt, ich habe das schon abgehakt, dass ich noch Geld bekomme, dann hat er mich noch mal gemeldet. Nach langen Streitigkeiten über eMail hat er dann zu meiner sehr großen Überraschung doch noch bezahlt. Er hat jetzt aber nach zwei Monaten (!!!) sogar noch seine gute Bewertung zurückgezogen.
Jetzt dazu meine Frage: Kann er mich im Nachhinein jetzt auch noch schlecht bewerten oder ist das nicht mehr möglich?
Man ist mit diesem Bewertungssystem den Käufern komplett ausgeliefert, ich hoffe, eBay stellt das bald wieder um.
Ich hoffe ihr habt mehr Glück mit euren Käufern 
Danke & Lg
Hi
seit wann kann man Bewertungen revidieren, ohne dass der andere Partner einverstanden ist?
B
Hi
seit wann kann man Bewertungen revidieren, ohne dass der
andere Partner einverstanden ist?
B
Hallo,
also das weiß ich nicht genau, aber wenn die eine Partei eine gute Bewertung zurückziehen will, wird die Andere sowieso nicht einverstanden sein, also wäre das unlogisch zu fragen und auf Einverständnis zu hoffen.
mfg
also das weiß ich nicht genau, aber wenn die eine Partei eine
gute Bewertung zurückziehen will, wird die Andere sowieso
nicht einverstanden sein, also wäre das unlogisch zu fragen
und auf Einverständnis zu hoffen.
Was B. andeuten will ist, dass man einmal gegebene Bewertungen gar nicht zurückziehen kann. Daher stimmt an Deiner Schilderung etwas nicht bzw. Du hast etwas übersehen.
Gruß,
Myriam
Hi
genau das meine ich. Grundsätzlich sind Bewertungen nur gemeinsam mit beiden Beteiligten entfernbar. Darum fragte ich seit wann dem nicht mehr so ist, ich bin eben nicht immer auf dem aktuellsten Stand beim Thema ebay…
B
Hallo,
normalerweise werden Bewertungen nur gelöscht, wenn sie Beschimpfungen oder Realnamen enthielten ODER wenn das Mitglied gesperrt wurde. Auf jeden Fall sollte man eine E-Mail erhalten warum, falls man die E-Mail versehentlich gelöscht hat unter mein ebay meine Nachrichten suchen.
Bei nichtzahlenden Käufern kann man, evtl. nach vorheriger eigener Zahlungsaufforderung, ebay eine Unstimmigkeit wegen Nichtzahlung melden. Reagiert der Käufer nicht kann man den Käufer auf seine Sperrliste setzen und ist dann sogar vor schlechten Bewertungen geschützt.
Stephanie