Ebay Bewertungstexte - was ist überhaubt erlaubt?

Guten Tag zusammen!

Angenommen folgender fiktiver Fall tritt ein: Angenommen man ist nach einem Ebay-Kauf nicht zufrieden und bewerte eine gewerblichen Verkäufer negativ mit z.B. dem Bewertungskommentar „ich bin nicht zufrieden“.

Ist ein solcher Bewertungskommentar rechtlich haltbar? Könnte ein Verkäufer seinem Kunden diesen Bewertungstext verbieten? Wie weit würde bei diesem Kommentar die Meinungsfreiheit gehen? Kann man vorgeschrieben bekommen, das man etwas positiv finden muss?

Muss man immer den kompletten Kaufvorgang als Käufer im Bewertungstexte schildern?

Danke Euch,
Frank

Hallo,

Bewertungskommentar „ich bin nicht zufrieden“.

Halte ich persönlich für eine sehr schwammige Bewertung. Ich finde man sollte schon sagen warum genau, aber der Platz reicht halt bei weitem nicht immer aus. Aber defekt, verschmutzt, nicht wie abgebildet oder so sollte schon irgendwie klarstellen wo genau der Grund für eine negative Bewertung liegt.
Warum der Käufer unzufrieden ist kann ja jemand, der das Bewertungssytem mit beachtet nicht beurteilen. Es ist ja immerhin möglich, dass die Ware genau der Beschreibung entspricht, keinerlei Fehler aufweist, genau geliefert wird wie beschrieben aber trotzdem dem Käufer halt einfach nicht gefällt. Wenn der Verkäufer aber genau die Ware liefert, die Eigenschaften die aufgelistet sind alle vorhanden sind, das Teil keinen Mangel aufweist, dann ist es meines Erachtens nach das Problem des Käufers wenn er sich „verguckt“ hat.

Ist ein solcher Bewertungskommentar rechtlich haltbar? Könnte
ein Verkäufer seinem Kunden diesen Bewertungstext verbieten?

Wohl kaum, da es eb… ehrlich gesagt nicht wirklich kümmert. Und will ein Verkäufer denn wegen einem Negativ einen Anwalt hinzuziehen? Ich hatte jetzt selber ein Negativ, ich hätte die Ware zu spät geliefert. Fakt ist nachweislich, ich habe das Geld am 17.07 bekommen und am 19.07 ist die Ware zu Hermes, trotzdem ist es ebay egal. Der Käufer hat sich übrigens beinahe 3 Wochen mit der Zahlung Zeit gelassen und erst nach Anmahnung durch ebay gezahlt, daher erfolgte dann die Rachebewertung.

Wie weit würde bei diesem Kommentar die Meinungsfreiheit
gehen? Kann man vorgeschrieben bekommen, das man etwas positiv
finden muss?

Das sicher nicht, aber wenn man wie gesagt genau die Ware bekommt, keine Fehler feststellbar und ansonsten alles in Ordnung ist und es nur in der Betrachtung des Käufers nicht gefällt ist ein Negativ nicht fair. Aber das Leben ist nicht fair.

Muss man immer den kompletten Kaufvorgang als Käufer im
Bewertungstexte schildern?

Wirst du wohl nie schaffen, dazu bietet der Text zu wenig Platz. Man kann sich aber neuerdings auf eine Rücknahme der Bewertung einigen. Wie das genau geht, steht in ebay.

Grüße Ute

Hallo nochmals!

Angenommen es würde um einen falsch gelieferte Artikel gehen. Sollte dann der kurze Kommentar: „Leider Falschlieferung bekommen“ in Ordnung sein?

Bei einem solchen Kommentar könnte der Verkäufer doch dann wieder sagen, man hätte aber doch das Geld zurückerstattet.

Im Endeffekt wäre dieser Kommentar auch wieder falsch oder nicht?

Hallo,

und was spricht dann dagegen erst mal den Verkäufer zu kontaktieren und um Einigung zu bitten? Wenn er dann darauf nicht eingeht, wissentlich was falsches geliefert zu haben, dann würde ich z.B. angeben:

Falschlieferung, keine Rücknahme, keine Einigung

oder so. Aber ich würde ihm auf alle Fälle die Möglichkeit bieten die Sache noch richtig zu Ende zu bringen. Es können ja wirklich einfach mal Fehler vorkommen.

Grüße Ute

Möchte zunächst eine andere Frage stellen und bitte um Antworten:

Übernimmt im Falle einer Klage eine vorhandene Rechtschutzversicherung die Kosten? Muss man im Falle eines verlorenen Prozesses die Kosten der Gegenseite tragen oder übernimmt das auch die Rechtschutzversicherung?

Naürlich alle Antworten ohne Gewähr!

Gruß
Frank

Hallo Frank,

ich befürchte mit Verklagen und Rechtschutzversicherung schiesst du in diesem Fall weit über das Ziel hinaus, ausser es geht um hohe Werte. Also, ich mein natürlich wenn es nur um die Rücknahme einer Bewertung geht. Wenn es um die Rücknahme der Sache und um Lieferung der richtigen geht würde ich auch erstmal den normalen Weg bestreiten und nicht gleich den Rechtsweg. Aber dazu sagt dein fiktiver Fall leider zuwenig aus.

Grüße Ute

Auf die Haube kommt es nicht an
Hallo!

Ist ein solcher Bewertungskommentar rechtlich haltbar?

Wenn man nicht zufrieden ist, ist man nicht zufrieden. Man trifft also eine wahre Aussage. DAs sit rechtlich haltbar.

Könnte
ein Verkäufer seinem Kunden diesen Bewertungstext verbieten?

Nein.

Wie weit würde bei diesem Kommentar die Meinungsfreiheit
gehen?

Wie immer in diesem Land: Sehr weit. Gott sei Dank.

Kann man vorgeschrieben bekommen, das man etwas positiv
finden muss?

Nein.

Muss man immer den kompletten Kaufvorgang als Käufer im
Bewertungstexte schildern?

Wie soll das gehen bei der begrenzten Zeichenanzahl?

Huhu!

Übernimmt im Falle einer Klage eine vorhandene
Rechtschutzversicherung die Kosten?

Nach meiner Erfahrung ja - wenn sie ordentlich begründet ist. Das wäre im Beispielfall aber eher für die KLageerwiderung der Fall…

Muss man im Falle eines
verlorenen Prozesses die Kosten der Gegenseite tragen oder
übernimmt das auch die Rechtschutzversicherung?

Dazu sind sie da!

Hallo,

Bewertungskommentar „ich bin nicht zufrieden“.

Halte ich persönlich für eine sehr schwammige Bewertung

Schwamming ist eine Sache, rechtl. haltbar und korrekt die andere. Daher sollte man sich diesbezüglich keine Sorgen machen, solange keine beleidigenden Äußerungen oder falsche Tatsachen verbreitet werden.

Ist ein solcher Bewertungskommentar rechtlich haltbar? Könnte
ein Verkäufer seinem Kunden diesen Bewertungstext verbieten?

Sehe ich unbedenklich!

Gruß
Falke

Hallo,
etwas OT

Wenn der Verkäufer aber genau die Ware liefert, die
Eigenschaften die aufgelistet sind alle vorhanden sind, das
Teil keinen Mangel aufweist, dann ist es meines Erachtens nach
das Problem des Käufers wenn er sich „verguckt“ hat.

Dafür gibt es ja das Rücktrittsrecht des Kunden bei Fernabsatz.

Wie weit würde bei diesem Kommentar die Meinungsfreiheit
gehen? Kann man vorgeschrieben bekommen, das man etwas positiv
finden muss?

Das sicher nicht, aber wenn man wie gesagt genau die Ware
bekommt, keine Fehler feststellbar und ansonsten alles in
Ordnung ist und es nur in der Betrachtung des Käufers nicht
gefällt ist ein Negativ nicht fair. Aber das Leben ist nicht
fair.

Dafür gibt es ja noch die neutrale Bewertung. Aber selbst da wird bei ebay ja nachgefragt, ob man sich sicher ist und nich doch positiv bewerten will. Ein Geschäft, das ganz normal ohne besondere Pluspunkte abläuft, würde ich eigentlich immer als neutral bewerten wollen, was das System aber so nicht will. Ähnlich, wie man sich meist gezwungen sieht auch bei noch so schlechter Bedienung im Lokal ein minimales Trinkgeld zu geben…

Cu Rene