Ebay- Copyright-Verstoß bei selbstgemachter Ware?

Hallo, ich habe ein dringende Frage und würde mich über Antworten freuen.

Ich habe eine eMail von einem eBay-Mitglied erhalten, dass ich die Idee für einen eBay-Artikel von ihm geklaut habe. Hierbei handelt es sich um selbstgemachte Dekorationsartikel. Jedenfalls erwartet er von mir, dass ich meinen Artikel zurücknehme und nicht mehr anbieten soll. Ich habe bei ebay ein Kleingewerbe angemeldet und verkaufe viele Dekorationen. Die Idee stammt von mir, denn ich kannte den shop von dieser person nicht und habe auch seine Artikel nicht kopiert. Es kann schon sein, dass die Ideen zwischen den Shops(es gibt noch weitere) sich ähneln, denn alle arbeiten mit dem Material aus den Großgewerben.
Jetzt die Frage: Kann er mich anklagen? Ich habe nach seiner eMail in seinem Shop den wohl geklauten Artikel angesehen und da steht nur auf dem Foto : Design und Copyright bei xy . Reicht das denn schon um zu sagen, dass keiner einen ähnlichen Artikel verkaufen darf? Ein anderer Shop hat nämlich explizit ein Patent auf seine Ideen gekauft, dann ist das klar, aber nur mit dem Satz reicht es auch?

Vielen Dank im Voraus für Antworten!

Hallo,

Ich habe eine eMail von einem eBay-Mitglied erhalten,

Wenn das nur eine E-Mail ist hast du Glück, solche Fragen werden oft durch wettbewerbsrechtliche Abmahnungen geklärt oder Klage wegen Urheberrechtverstoß.

Zum Nachlesen kann ich empfehlen
http://www.schmunzelkunst.de/saq.htm
Bild- und Urheberrecht
http://www.schmunzelkunst.de/saq.htm#doppschoepf
Was ist eine Doppelschöpfung?
http://abmahnung-wegen-urheberrechtsverletzung.de/
Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung
http://www.rettet-das-internet.de/abmahnung.htm

Jetzt die Frage: Kann er mich anklagen?

Möglich ist das immer, ob das Erfolg hat ist eine andere Frage.

Ein anderer Shop hat nämlich explizit
ein Patent auf seine Ideen gekauft, dann ist das klar, aber
nur mit dem Satz reicht es auch?

Wenn einer von euch eine Marke anmelden würde, würde vermutlich größere Klarheit herrschen.

www.dpma.de
Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA)

Wenn du mit einem Wettbewerber im Clinch liegst stelle sicher, dass deine sämtlichen rechtlichen Informationen einwandfrei sind. Vermutlich wirst du ohne Anwalt sowieso nicht auskommen, lass bei der Gelgenheit deinen online Auftritt anwaltlich prüfen, bevor dein Mitbewerber auf die Idee kommt, dir noch an anderer Stelle Ärger zu machen http://pages.ebay.de/rechtsportal/gewerbliche_verkae…
Rechtliche Informationen für gewerbliche Verkäufer

Stephanie