Guten Tag,
ich habe folgendes Problem:
Ich habe vor Weihnachten einen Crosstrainer bei Ebay ersteigert, Zustand: wie neu! Rechnung liegt bei, keinen Hinweis auf Privatverkauf-Klausel.
Nun habe ich heute trainiert und der linke Fuß ist abgebrochen, ich habe mir zum Glück keine schlimmeren Verletzungen zugezogen.
Und nun? Ist der Verkäufer haftbar zu machen, da er die Gewährleistung nicht ausgeschlossen hat?
Danke euch schonmal für eure Hilfe!
Auf Wunsch kann ich auch gern den Link zur Auktion geben. Habe auch schon Fotos des beschädigten Teils gemacht.
LG,
Ebayschaden0815
Hallo,
relevant ist ob der Verkäufer eine Privatperson ist oder ein Händler, geht aus dem Text leider nicht hervor. Der Begriff Rechnung wirkt irritierend.
Ich gehe davon aus, dass es sich um einen „Privatkauf“ von einer Privatperson handelt. Wenn eine Rechnung mit beiliegt und noch Herstellergewährleistung (gesetzlich 2 Jahre auf Materialfehler) möglich ist, so würde ich den Hersteller / Verkäufer des Geräts kontaktieren und dort klären ob das Gerät innerhalb der Garantiezeit repariert werden kann. Wenn es sich um einen „Privatkauf“ handelt und die Herstellergewährleistung abgelaufen ist, so ist das Pech. Für den Schaden haftet dann keiner mehr. Der Händler muss m.E. nicht die Gewährleistung ausschliesen, da er „Privat“ verkauft. Aber in der Regel kann man einen abgebrochenen Fuß als Ersatzteil beim Hersteller bekommen, dass Gerät reparieren und alles ist wieder in Ordnung.
Viele Grüße,
Holger