Ich habe über ebay ein Handy gekauft welches als „neuwertig“ deklariert war. Als ich es bekam musste ich jedoch erkennen, dass jenes zerkratzt ausgeblichen und in allen Punkten stark verschlissen war.
Habe es sofort zurückgeschickt (in die Schweiz). Nun Soll ich die Portokosten in Höhe von 25€ tragen.
Da ich die Beschreibung für eine völlige Falschinformation halte meine Frage an die Leute, die vielleicht schon mehr wissen :
Bevor ich mir nun einen teuren Anwalt leiste… Welche Chancen hat man in diesem Fall als Käufer die Portokosten noch einzufordern ?
Hi
sieh es als Lehrgeld an. Anwalt lohnt nicht.
wandeln/Rücknahme/Kaufpreiserstattung ist sonst erledigt?
Ich hatte letztens einen MD-player mit „guter Zustand mit normalen Gebrauchsspuren“…
du kannst dir nicht vorstellen wie das Ding aussah, ein Unfall-Totalschaden, es kab keine Stelle die NICHT verbeult oder verbogen war, die Klappe schloß nicht.
Da Kaufpreis unter 20 EU - hab ich mich nicht weiter drüber aufgeregt, das Teil entsorgt und dem Kerl ‚n entsprechendes Feedback verpaßt. Meins hatt‘ ich zum Glück schon…
Der rief mich dann noch an und beklagte sich