Ebay - dringend !

?

Ich frage mich wie manche Leute den Kaufpreis eines Produktes
errechnen. Jedenfalls gibt es bei ebay dazu nur eine Formel:
Gebotspreis + Versandkosten = Kaufpreis (Im Fall, dass der
Verkäufer die ebay Gebühren bezahlt.

Richtig.

Wenn ich nun beabsichtige einen Artikel zu ersteigern,
überlege ich mir, was ich bereit bin dafür zu zahlen
(Kaufpreis).
Mein Gebotspreis errechnet sich dann nach folgender Formel:

Kaufpreis - Versandkosten = Gebotspreis

Auch richtig.

Es ist mir doch scheißegal ob ein Verkäufer 1 Euro oder
50 Euro an Versandkosten berechnet. Es zählt für mich doch
nur, was ich unterm Strich bezahlt habe.
Und was ich unterm Strich bezahlen will ermittle ich bevor ich
auf einen Artikel biete.

Stimmt ja auch. Trotzdem ging es - meine Finger ermüden langsam ob der ständigen Wiederholung - lediglich um das Prinzip, völlig irrationale Versandkosten aufzustellen. Das kritisiere ich, nichts anderes - sowohl bei eBay als auch bei anderen Geschäften. Daß man am Schluss doch noch günstiger als sonstwo davonkommen mag, war für mich nicht der Punkt - das weiß aber auch jeder.

Kopfschüttelnde Grüße

Nicht zu viel den Kopf schütteln, da gerät das Thema oft aus den Augen.

Gruss, Joachim

Der Verkäufer muss bei EB ja keine Angaben zu den
Versandkosten machen. Was passiert, wenn ich einen kleinen,
relativ billigen Gegenstand (z.B. eine normale CD oder ein
billiges Buch, Kaufpreis max. 6 Euro) ersteigere und mir der
Verkäufer danach mit Versandkosten von über 8 € kommt und ich
die ganze Sache dann als Warensendung, unversichert
zugeschickt (frankiert mit 1,53 €) bekomme??

Hi
Das empfinde ich als frechheit. Aber: wenn nichts angegeben und ich kaufe, dann kläre ich die Versandart und den Preis natürlich per mail vorher ab.
Kann dir bei mir nicht passieren, denn ich verschicke NUR auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers Nicht als Paket, und dann nur auf sein Risiko (verschwinden, Zerstörung etc.).
für 8 EU Pauschale (wenn die Post nicht schon wieder angezogen hat). Etwas teurer wird es (das gebe ich aber in der auktion bekannt) bei hochwertigen hifi Geräten, die Doppelt verpackt auf die Reise gehen. Da das Gewicht weit über 4 kg gehen kann und der Aufwand der Verpackung extrem hoch ist, kann das bedeutend mehr kosten.
hh

Bevor jetzt das Argument kommt, vorher nachfragen: in einigen
Fällen reicht die Zeit dazu einfach nicht aus, und ich glaube
(zumindest noch) eigentlich schon an eine gewisse Fairness im
Umgang mit dem Bieter und das entweder eine Pauschale
angegeben wird oder nur die tatsächlichen Kosten verlangt
werden. Leider ist das jedoch nicht immer der Fall…

Hätte ich gewusst was der Verkäufer als Versand -„kosten“
verlangt, hätte ich niemals so viel geboten, aber so bin ich
von max. 3 € ausgegangen und bin dann natürlich reichlich
sauer.

Gibts für solche Fälle auch eine Patentlösung??

Gruß
Daniel

hi!

das ich an dem ganzen schuld bin ist mir durchaus klar –
mieser stil hin oder her – ist mir egal
wenn mir jemand aufgrund fehlender argumentation im gleichen zuge konsequenzen androht (anstatt mir eine korrekte antwort bezüglich der versandkosten zu geben) --((und es ist mir egal ob das mühsam ist, ICH bin der käufer, und ICH möchte info, ob vorm kauf oder danach - und fragen ist ja wohl erlaubt oder??))
ist es für mich gelaufen

vertragsbruch hin oder her – mit sowas kann er bei dir vielleicht eindruck machen - mich kann dieser jenige jedoch mal kreuzweise

trotzige grüsse :wink:

rasta

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Moin,

versandkosten 4 euro betragen sollten.(maximal 1,50 euro!)

Du verwechselst Versand- und Portokosten.

ich schrieb dem betreffendem das ich nicht handeln möchte,

Du hast bereits gehandelt durch Abgabe eines verbindlichen Gebots.

lediglich nur den realen versandkostenpreis zahlen möchte

Dieser beträgt, wie im Angebot beschrieben, 4 Euro.

mir mitgeteilt wurde, das die versandkosten mit im angebot
standen, ich nicht hätte bieten dürfen,

Eben.

mir geht es in diesem fall auch nur ums prinzip,

Aha. Prinzipienreiter also. Egal ob im Recht oder nicht, Hauptsache stänkern.

mir kommt das ganze äusserst unseriös vor…

Ihm kommt dein Gebaren ebenfalls unseriös vor. Und das zu Recht.

ich bot ihm an, 2 euro als versandkosten plus auktionsbetrag
zu üerbweisen.

Wie konsequent von dir! Eben waren es noch, ich zitiere: „(maximal 1,50 euro!)“

nun meine frage – muss ich dem ätztypen(ebay-partner) das
geld überweisen?

Ja.

oder könnte man ihn wegen betrugs :wink:
oder sowas in der art dranbekommen, da die versandkosten
wirklich nicht dem entsprechen?

Betrug besteht grob gesagt aus Täuschung, Irrtum und Vermögensnachteil. Schon bei der Täuschung hapert es: Die Kosten waren bekannt, nachweisen kann er bei Bedarf sicherlich noch wesentlich höhere (Taxi zur Post…). Bei deinem Verhalten hingegen: Täuschung durch Gebotsabgabe, Irrtum des Verkäufers, du würdest nach Zuschlag bezahlen, Vermögensnachteil: ebay-Gebühr und trotzdem die Ware nicht losgeworden. Juristisch natürlich nicht haltbar, moralisch schon.

Wer lesen kann, ist klar im Vorteil. Versuche also nicht, deinen Fehler durch scheinheilige Anschuldigungen anderen anzuhängen. Lies nächstes Mal einfach die Beschreibung sorgfältig durch.

Gruss
Nils

Hallo Nelly,

eine Patentlösung gibt es dafür wohl nicht.

Doch! Finger weg!

Aber wenn jemand vorher keine Angaben zu den Versandkosten macht :und die Zeit nicht mehr reicht, um nachzufragen, gehe ich auch :davon aus, dass die Versandkosten angemessen sind, d.h. :tatsächliches Porto und vielleicht noch 50 Cent für Verpackung.

Für Dich sind EUR 0,50 noch angemessen. Hypothetisch gedacht, halte ich als Verkäufer aber EUR 5,00 für angemessen. Verpackung, Zeit, Benzinkosten zur Post …
Das einzige was man kaufen muss ist Nahrung wenn Du Hunger hast, aber die bezieht man ja auch nicht bei Ebay. Alles andere kannst Du auch später kaufen. Die zeit um die Versandkosten abzuklären sollte sich jeder nehmen, um genau das von weiter unten Geschrieben zu vermeiden…

Liegt die Forderung weit darüber, versuche ich mich per Mail mit :dem Verkäufer zu einigen.

Wenn er z.B. darauf besteht, mir eine Ware für 5,- Euro als :versichertes Paket zu schicken, und ich möchte sie als Waren- :oder Büchersendung oder Maxibrief haben, dann denke ich, muss er :darauf eingehen, wenn ich erkläre, dass ich das Versandrisiko auf :mich nehme. Ich denke, wenn die Versandkosten nicht vorher :angegeben waren, kann der Verkäufer nicht einseitig bestimmen, :wie hoch diese sind.

Was machst Du dann, wenn der VK nur als Paket verschickt, weil er damit einen Beleg in der Hand hat, daß die Ware auf den Weg gegangen ist? Nichts ist ätzender bei Ebay als Käufer bei denen angeblich die Ware „nie“ angekommen ist oder die noch mal anfangen zu handeln.

Wenn die zeit noch reicht, sollte man allerdings immer vorher :fragen, wie hoch die Versandkosten sind.

In diesem Punkt stimme ich Dir zu.

Gruß,
Michael

Hallo Rasta,

ich verstehe Deine Aufregung nicht.

Päckchen kostet bei der Post 4,10€ OHNE Verpackungsmaterial und ein Paket bis 5kg 6,70€… ich verlange genau das selbe, ohne mich daran „gesundzustoßen“.

Erst Angebot lesen, dann ersteigern… :wink:)

gruß

dennis