Ebay Einfuhrumsatzsteuer Ort der Leistung

Folgendes Problem besteht: Ein Unternehmer aus Pakistan bietet über ebay.de (direkt, nicht über anderes Land bzw. weltweiten Versand) einen Vespa Motorroller zur Versteigerung an. Der Artikelstandort ist mit Pakistan angegeben. Es sind Versandkosten i.H.v. 350€ ausgewiesen.
Nun die Frage: Wer schuldet die Einfuhrumsatzsteuer, der Unt. oder der Erwerber? Gilt die Leistung als in Deutschland ausgeführt und ist somit der Unt. Schuldner der Einfuhrumsatzsteuer? Sind die Versandkosten Teil der Bemessungsgrundlage?
Vielen Dank für Lösungsvorschläge!

Servus,

bitte nicht vermischen:

„Ort der sonstigen Leistung“ variiert in Abhängigkeit von den Einzelheiten. Und nur bei sonstigen Leistungen gibts reverse charge gem. § 13b UStG.

Hier gehts aber nicht um eine sonstige Leistung, sondern um eine Lieferung. Der Ort der Lieferung ist im Versandfall immer dort, wo der Versand beginnt.

Das hat aber keinen Einfluss auf die Einfuhr-USt. Die schuldet derjenige, der die Ware importiert, also der Empfänger. Eine weitere Besonderheit ist, dass die Einfuhr-USt nicht vom Finanzamt, sondern vom Zoll erhoben wird, zusammen mit eventuellen Einfuhrabgaben.

Was der pakistanische Fiskus mit dem Verkäufer veranstaltet, ist dabei unerheblich.

Bemessungsgrundlage für die EUSt ist Warenwert plus Versandkosten plus Einfuhrzoll.

Wegen Einfuhrzoll kannst Du Dich hiermit vergnügen:
http://ec.europa.eu/taxation_customs/dds/cgi-bin/tar…

Schöne Grüße

MM